Schufa nach beglichenen Zahlungen

+ Antworten
1Antworten
  1. Avatar von 2Elements
    2Elements ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    10.10.2014
    Beiträge
    1
    Danke
    1

    Standard Schufa nach beglichenen Zahlungen

    Guten Abend,

    Ich habe mich hier registriert, weil ich eine Frage habe, die ich so bisher nicht zufriedenstellend beantworten konnte.

    Durch jugendlichen Leichtsinn und Dummheit hatte ich vor circa 7 Jahren einen ordentlichen Schuldenberg von mehreren tausend Euro über die Jahre hinweg angehäuft. Der restliche Weg war dann klassisch: Irgendwann konnte ich nicht mehr alles zahlen, zudem auch noch Job verloren, etc...

    Das ging bis zu einer Kontopfändung UND Gehaltspfändung. Leider hatte erst das meinen Kopf gewaschen. Da war es FAST schon zu spät.

    Zum Glück konnte ich dann auch durch einen gut bezahlten Job Ratenzahlungen mit den Inkassofirmen vereinbaren, denen ich auch nachgekommen bin. Diese Woche ist dann endlich das passiert, worauf ich die Jahre hingearbeitet habe: Meine Schulden waren endlich komplett abbezahlt.

    Nun möchte ich gerne von neuen beginnen. Das geht allerdings wohl durch die Schufa nicht von jetzt auf gleich. Mir ist bewusst, dass die Löschung nun noch 3 Jahre dauert.

    Nun zurück zu meiner Frage: Wird es in der Schufa trotzdem vermerkt, dass die dort eingetragenen negativen Posten beglichen sind und nun in der "Wartefrist" sind? Oder sind die Einträge quasi genauso negativ, als wenn diese aktuell noch nicht (vollständig) abbezahlt sind? Wie sieht es da zB mit Wohnungswechsel aus?

    Ich muss dazu sagen, dass ich zwar jeden einzelnen Cent aller Forderungen abbezahlt habe (also keine Vergleiche akzeptiert, sondern die vollen Posten per Ratenzahlung abgestottert), inklusive aller Mahn- und Inkassogebühren. Bei nahezu jedem Gläubiger kam es aber zu einem Mahn- und/oder Vollstreckungsbescheid, der aufgrund der Ratenzahlung auf Eis gelegt wurde. Nur bei den wenigsten blieb es bei der Mahnung durch ein Inkassounternehmen. Wie oben schon erwähnt gab es zwar eine Konto- und Gehaltspfäung, beides wurde aber durch die Tilgung der Schuld aufgehoben. Glücklicherweise kam es NICHT zu einer Kündigung des Kontos.

    Zu guter letzt und sicher auch erwähnenswert: Einmal gab es sogar einen Brief vom Gerichtsvollzieher. Das war wegen Zahlungsausfall bei der GEZ. Einen Besuch oder sonstige Folgen (wie einen Eid) konnte ich durch die komplette und sofortige Zahlung aber vermeiden.

    Nun, um dann auf meine Frage zurück zu kommen: Wie wirkt sich die Schufa bei dieser dunklen Vergangenheit nach der Abzahlung aus, wenn ich zB eine Wohnung suche? Kann man das in den kommenden drei Jahren vergessen?

    Danke euch schonmal - auch für das Lesen des langen Textes.

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.05.2013
    Ort
    71229 Leonberg-Höfingen, Hinter der Kelter 3
    Beiträge
    6.931
    Danke
    519

    Standard AW: Schufa nach beglichenen Zahlungen

    Ab dem Zeitpunkt der kompletten Zahlung und Meldung der Gläubiger an die Schufa (das alles bezahlt und erledigt ist) dauert es 3 Jahre bis die Meldungen aus der Schufa verschwinden.
    Das heißt,wenn Ratenkredite gekündigt sind, dann ist Ihre Schufa im Keller. Nach Bezahlung aller Ratenkredite wird sich dann alle drei Monate Ihr Schufascore nach und nach erholen.
    Ich schlage vor, dass Sie einen Schufazugang anlegen sodaß Sie dann jederzeit den verbesserten Schufascore nachvollziehen können.

Ähnliche Themen

  1. Hilfe! Schock nach SCHUFA-Bonitätsauskunft

    Von Audifan im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 22
    Letzter Beitrag: 26.06.2018, 12:55
  2. SCHUFA-Auskunft nach Einführung der DSGVO

    Von brainy im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 18
    Letzter Beitrag: 24.06.2018, 15:05
  3. Schufa nach §34

    Von NinjaGree im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 69
    Letzter Beitrag: 28.08.2014, 11:45
  4. Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 16.07.2014, 09:01
  5. Paypal-Zahlungen auch nach vorheriger Überweisung?

    Von Vlo5556 im Forum Kontoführung & Zahlungsverkehr
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.11.2009, 16:28