Um Anspruch auf die Wohnungsbauprämie zu erhalten, wurden 400,- € als Einmalzahlung auf den Bausparvertrag überwiesen. Es wurde aber im Verwendungszweck nicht spezifisch darauf hingewiesen. Auch werden regelmäßig 40,- € monatlich vom Arbeitgeber als vermögenswirksame Leistungen überwiesen.
Die Antwort der Bausparkasse:
„Einzahlung auf Bausparvertrag Tarif BS1
Der eingezahlte Betrag in Höhe von 400,- € auf den Bausparvertrag kann nicht angenommen werden und wird zurücküberwiesen. Mit der Einzahlung wird der für das laufende Kalenderjahr zulässige Regelsparbeitrag in Höhe von 360,- € überschritten. Als Sparbeitrag gelten alle Geldeingänge aus Lastschriften, Einmalzahlungen, Daueraufträgen sowie vermögenswirksamen Leistungen. Es handelt sich also um eine Sonderzahlung nach § 2 Absatz 2 der ABB. Sonderzahlungen akzeptieren wir immer dann, wenn wir sie im Sinne unserer Bauspargemeinschaft anlegen können. In der aktuellen Niedrigzinsphase ist dies jedoch nicht möglich, sodass die Einzahlung nicht akzeptiert werden kann. Da bis heute bereits der Regelsparbeitrag für das gesamte Kalenderjahr ausgeschöpft wurde, sind Einzahlungen erst wieder im nächsten Jahr möglich.“
Um Anspruch auf die Wohnungsbauprämie erhalten zu können, müssen insgesamt bis zu 512,- € zusätzlich eingezahlt werden. Muss die Bausparkasse diese spezielle Einzahlung nicht akzeptieren? Es handelt sich hier um einen Altvertrag mit höheren Zinsen, der noch nie mit höheren Beiträgen bespart wurde. In der Vergangenheit wurde die Einmalzahlung anstandslos akzeptiert.
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#2
Cici
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AW: Bausparvertrag Sonderzahlung
Zitat von goldlack
Um Anspruch auf die Wohnungsbauprämie erhalten zu können, müssen insgesamt bis zu 512,- € zusätzlich eingezahlt werden.
Ich denke nicht, dass es sich um 512 Euro zusätzlich handelt, sondern die monatlichen Sparbeträge hier eingeschlossen sind. Du hättest mit 480 Euro jährlicher Sparleistung also Anspruch auf fast die höchstmögliche Wohnungsbauprämie.
Muss die Bausparkasse diese spezielle Einzahlung nicht akzeptieren?
Das kommt darauf an, was im Vertrag festgeschrieben ist. Aus Sicht der Sparkasse ist es nachvollziehbar, die Sondereinzahlungen soweit wie möglich zu verbieten, da im aktuellen Niedrigzinsumfeld höhere Zinsen der Altverträge nicht mehr sicher erwirtschaftet werden können. Versuch doch am Ende des Jahres einfach nochmal wenigstens die 32 Euro bis zur vollen Wohnungsbauprämie zu überweisen, vielleicht geht der kleine Betrag ja durch.
danke für die Antwort.
Ich dachte bisher immer, ich müsste bis zu 512,00 € (zu erwartende Zinsen abgezogen) für die Wohnungsbauprämie selbst einzahlen, das wären also ca. 400,- € Eigeneinzahlung. So habe ich das als Student bisher immer gemacht. Da ich Ende 2013 ein Arbeitsverhältnis begonnen habe, habe ich nun auch noch Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage. Dafür werden monatlich vom Arbeitgeber zusätzlich je 40,- € pro Monataüberwiesen. In 2013 wurde alles noch von der Bausparkasse geduldet. NAch Ihren Ausführungen verstehe ich das so, dass insgesamt nur 512,- € angespart werden muss, um beide Förderungen erhalten zu können (und nicht 512,- + ca. 480,-). Ist das richtig?
Der Regelsparbeitrag in Höhe von 1 Promille von der Bausparsumme 10.000,- € wären sowieso mit 360,- € schon überschritten. Das verstehe ich nicht.
Muss die Bausparkasse nicht akzeptieren, dass die Einzahlungen für die volle Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage eingezahlt werden dürfen? Das war doch damals beim Abschluß eines Bausparvertrages der zu erwartende Nebeneffekt.
Da ich zurzeit noch Berufsanfänger bin und das Arbeitsverhältnis momentan nur befristet ist, kann ich noch keine Baumaßnahme in Angriff nehmen.
Natürlich will die Bausparkasse dazu drängen, einen neuen Bausparvertrag abzuschließen. Das wäre aber doch in dieser Niedrigzinsphase für mich ein finanzieller Nachteil, da ich den Altvertrag noch besitze.
Wie lange und bis zu welchem Betrag darf ein Bausparvertrag eigentlich bespart werden, wenn man kein Darlehen in Anspruch nehmen will?
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#4
uwehaensch
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uwehaensch
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AW: Bausparvertrag Sonderzahlung
Hallo,
was die mögliche Förderung angeht (Arbeitnehmersparzulage, WBP), können Sie beides bekommen, aber nicht auf dieselben Beträge.
Zitat (Webseite des Verbandes der BSKs):
Arbeitnehmersparzulage versus Wohnungsbauprämie
Bausparbeiträge, die vermögenswirksame Leistungen sind, werden vorrangig durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert. Wer vermögenswirksam gespart hat, aber aufgrund der Überschreitung der Einkommensgrenzen keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage hat, kann auf diese Sparleistungen Wohnungsbauprämie erhalten, wenn er die dort zugrunde liegenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Wer über die vermögenswirksamen Leistungen von 470 Euro p.a. hinaus Bausparbeiträge leistet, kann für diese Wohnungsbauprämie erhalten.
Zum Thema Sonderzahlungen, ich kenne BSKs die zusätzliche Zahlungen zur Erlangung der vollen AnSpZ / WBP erlauben, aber das ist eine Kann- und keine Muss-Regelung.
Am besten das mal grundsätzlich mit der BSK klären, einen Anspruch darauf haben Sie aber nicht.
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#5
Cici
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AW: Bausparvertrag Sonderzahlung
NAch Ihren Ausführungen verstehe ich das so, dass insgesamt nur 512,- € angespart werden muss, um beide Förderungen erhalten zu können (und nicht 512,- + ca. 480,-). Ist das richtig?
Nein, tut mir leid, ich habe das im ersten Betrag überlesen, dass die 40 Euro vom Arbeitgeber eingezahlt werden. Es sollte also so sein, wie von uwehaensch beschrieben. Für die Wohnungsbauprämie müssten die Sonderbeiträge dann also selbst eingezahlt werden.
Übrigens duzen wir uns hier im Forum normalerweise alle. Beim Sie kommt man sich so alt vor.
Wie lange und bis zu welchem Betrag darf ein Bausparvertrag eigentlich bespart werden, wenn man kein Darlehen in Anspruch nehmen will?
Normalerweise bis zur vollen Bausparsumme. Welchen Vertrag hast du denn bei welcher Bausparkasse? Darin sollte ja alles genau geregelt sein.
Hallo, danke für die Auskünfte. Nach Rückfrage bei der Bausparkasse werden die Beiträge für die Wohnungsbauprämie als Sonderzahlung gewertet und nicht angenommen. Zum Glück werden nicht auch noch die Zahlungen vom Arbeitgeber für VL abgewiesen. Wenn ich also die Wohnungsbauprämie kassieren möchte, muss ich demnach einen neuen Bausparvertrag abschließen? Das empfinde ich als Ungerechtigkeit. Lohnt es sich in der Niedrigzinsphase überhaupt, noch einen zweiten Bausparvertrag extra für die Wohnungsbauprämie abzuschließen? Welche Höhe wäre sinnvoll, wenn man momentan kein Darlehen in Anspruch nehmen kann und worauf muss man vor Abschluss achten, damit man Sonderzahlungen leisten kann?
Hallo,
ob es sich lohnt müssen Sie an hnd der Nettorendite entscheiden.
Um die Abschlussgebühr kommen Sie ja nicht herum.
Sinnvollerweise wählen Sie ein Tarif der möglichst hohe Sparzinsen bietet, das sind immer Tarife mit Zinsbonus. Dieser Bonus ist dann an bestimmte Voraussetzungen (z.B. darlehensverzicht, Mindestspardauer von 7 Jahren, keine Teilung, usw.) gebunden.
Lassen sie sich ein Angebot machen (bei manchen BSK können Sie das online rechnen), dann können Sie ja die Nettorendite ausrechnen (lassen).
Beispielsweise haben folgende BSK solche Tarife im Angebot:
Bausparkasse Mainz, Deutscher Ring, Signal, Alte Leipziger
Die Bausparsumme sollte so gering wie möglich sein, gucken Sie die Regelsparrate der entsprechenden Tarife an, dann können sie leicht die notwendige Bausparsumme selbst "errechenen".
Sonderzahlungen allerdings sind bei den meisten dieser Tarife nicht möglich oder nur sehr eingeschränkt.