Fahrkostenerstattung

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  1. Avatar von poleakadamian
    poleakadamian ist offline
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    Standard Fahrkostenerstattung

    Hallo bin noch neu hier aber ich würde gerne eine Frage beantwortet bekommen und zwar bin ich Student und hatte von Januar 2014 - Juni 2014 eine studentische Aushilfsstelle bei Base, seit August bin ich nun bei Vodafone angestellt.

    Nun möchte ich wissen wie es aussieht mit Fahrkostenerstattung ?

    Habe mal ein Beispiel aus dem Netz gefunden.

    Für jeden gefahrenen Kilometer bekommt man 0,30 Cent für eine Richtung.

    Ich fahre täglich 60 KM.

    Dieses Jahr komme ich dann auf ca 200 Arbeitstage.

    200 x 60 = 12.000

    12.000 x 0,30 = 3600


    rechne ich das so richtig ? und bekomme ich dann die Summe in der Steuererklärung ausgezahlt oder werden da noch Abzüge abgezogen ?

  2. Avatar von Herrmueller
    Herrmueller ist offline

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    Standard AW: Fahrkostenerstattung

    Hallo,

    Du kannst bei der Einkommenssteuererklärung die KM als Werbungskosten absetzen. Das war es dann schon.

  3. Avatar von poleakadamian
    poleakadamian ist offline
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    Standard AW: Fahrkostenerstattung

    Bekomm ich den alles ausgezahlt oder wie läuft das?
    Die Rechnung ist aber richtig oder?

  4. Avatar von Suxxess
    Suxxess ist offline

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    Standard AW: Fahrkostenerstattung

    Dein zu versteuerndes Einkommen reduziert sich um diese 3600 Euro.
    Wenn du keine Steuern zahlst weil du zu wenig verdienst dann bringt dir das gar nichts.

    Aber mal angenommen du zahlst 33% Steuern dann bekommst du theoretisch ~1200 Euro wieder. ( Also den entsprechenden Steueranteil ) Da du Student bist und vermutlich recht wenig Steuern bezahlst, wird es vermutlich etwas weniger sein.

  5. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Fahrkostenerstattung

    Zitat Zitat von Suxxess
    Dein zu versteuerndes Einkommen reduziert sich um diese 3600 Euro.
    Richtiger: Dein Einkommen reduziert sich um diese 3600 Euro, weil Einkommen minus Werbungskosten (auch Fahrtkosten) Einkünfte sind und die wiederum reduziert um Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen usw. das zu versteuernde Einkommen ergeben.

    Entschuldige, dass ich so kleinlich bin, aber pauschalen Aussagen führen in der Folge zu solchen gravierende Fehlannahmen, wie die folgende:
    Zitat Zitat von poleakadamian
    bekomme ich dann die Summe in der Steuererklärung ausgezahlt