Jeder kann jährlich eine Auskunft über sich selbst bei Schufa bekommen.
Ist diese Auskunft geeignet für eine Bewerbung;
sind die Auskünfte darin die gleiche mit den den Gläubigern von Schufa mitgeteilten Auskünften, inwieweit sonst unterscheiden sie sich ?
Oder ist für die Gläubiger besser, dass sie selbst Bewerberauskunft von Schufa direkt anfordern ?
Erfahren die Gläubiger von der Schufaauskunft bei all welchen Banken
ein Schuldner hat ?