Das Grundbuchamt hat die 2 oder mehr Anwesen von Eigentümer A zusammen in einem Grundbuch gepackt.
Was ist der Zweck ?
Denn das ist für A ungünstig, da durch alle Gläubiger im Grundbuch über alle Anwesen, die A hat, erfahren.
Hat A Anspruch auf jeweils getrennte Grundbücher ?