Teilung Grundbuch

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  1. Avatar von Daggy
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    Standard Teilung Grundbuch

    Hallo zusammen,

    mein Hausausbau soll jetzt richtig los gehen.
    Dafür ist natürlich die Eintragung einer Grundschuld zwecks Kredit nötig.

    Nur zur Info: es handelt sich um ein 4700 m² Grundstück mit Haus und Scheune in welchen ich den Dachboden und Teile des OG ausbaue - den Rest nutzen meine Eltern.

    Da ich die Schuld nicht auf meine Eltern schreiben will haben wir einen Termin beim Notar vereinbart um das Haus und das Grundbuch entsprechend zu trennen. Dabei erhalte ich meinen Teil des Hauses plus Teil des Grundstückes und wollte die Schuld in mein Grundbuch eintragen lassen.

    Bauantrag ist auch schon alles genehmigt usw.

    Es ergeben sich folgende Fragen:
    1. Was braucht der Notar zu meinem Termin noch alles? (Ich nehme Baugenehmigung, Grundstücksplan, Bauplan, Flurstücksplan mit)

    2. Wie wird sowas allgemein von den Banken gesehen? Wenn ich 100 T benötige und mein Teil des Hauses das als Wert her gibt, bekomme ich da den Kredit? Immerhin haben ja meine Eltern die Hälfte und es würde bei einer Verschuldung nicht aufgehen die Wohnung zu pfänden (ist ja Teil im Haus meiner Eltern).

    Würde mcih über einige Antworten sehr freuen...Termin ist diesen Donnerstag.

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Teilung Grundbuch

    Sinn macht eine Aufteilung nur wenn Sie mindestens 2 abgeschlossene Wohneinheiten haben nach dem Anbau.
    Dann teilen Sie das Zweifamilienhaus in Wohnung Nummer 1 und 2.
    Die eine Wohnung gehört Ihren Eltern und die andere dann Ihnen.
    Dann beleihen Sie mit dem Darlehen nur Ihre Wohnung.
    Die andere Wohnung bleibt unberücksichtigt.

    Die Bank wird als Sicherheit aber dann auch nur eine Wohnung bewerten und nicht alles.

    Somit spielt das ganze nur eine Rolle wenn Sie zwei abgeschlossene Wohneinheiten haben.
    Ist das bei Ihnen der Fall?

  3. Avatar von Kass Finanz
    Kass Finanz ist offline

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    Standard AW: Teilung Grundbuch

    Hallo,
    der Notar wird das bisherige Eigentum in zwei separate Teile aufteilen und diese grundbuchlich separieren. Ggfs. werden Sonderecht wie Gartenn utzung usw. in einer Teilungserklärung fixiert. Wenn keine Grundbuchbelastung in Abteilung III vorhanden ist, kann dieses mit Einwilligung des bisherigen Eigentümers geschehen.

    Wenn Sie nun einen der neuen Teile mit einer Baufinanzieung belasten wollen, wird hierfür natürlich eine Prüfung des Wertes seitens der Bank gemacht. Wenn dieser ausreichend ist und die Bonität stimmt, dürfte eine Beleihung kein Problem sein.

  4. Avatar von Daggy
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    Standard AW: Teilung Grundbuch

    Super!
    Vielen Dank für die Info.
    Ja, es werden 2 separate Einheiten sein.
    Wir nutzen zwar eine gemeinsame Eingangstür, aber beide Wohneinheiten sind klar voneinander getrennt und stellen einzelne Wohnbereiche dar.

    Ich habe inzwischen auch schon alles zusammen gesucht was rund um den Bau und das Haus spielen.
    Ich hoffe damit alles beisammen zu haben für morgen. Ich schätze aber dennoch das es nicht der letzte Besuch beim Notar sein wird.

  5. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Teilung Grundbuch

    Das irritiert etwas.
    Sind beide Wohnungen auch noch einmal durch eine eigene Haustüre getrennt?
    Nur wenn Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten ist das die Grundlage für die Teilung des Grundbuches und somit die Aufteilung des Hauses in 2 ETW.

  6. Avatar von Daggy
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    Standard AW: Teilung Grundbuch

    Ja, wenn man zur Haustür rein kommt ist ein großer Treppenbereich wo dann für jeden eine separate Wohnungstür existiert.

    Termin für heute ist übrigens auch leider krankheitsbedingt ausgefallen. Mal sehen wann wir einen neuen bekommen.

  7. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Teilung Grundbuch

    Wenn jede Wohnung eine extra Eingangstüre hat ist das in Ordnung und sollte auch klappen.

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Teilung Grundbuch

    Warum unbedingt das Grundstück teilen? Warum nicht das Gebäude nach WEG teilen und 2 Wohnungsrundbücher mit jeweiligen Miteigentumsanteilen bilden ?

  9. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Teilung Grundbuch

    Ja geht auch. Dann muss das Flurstück nicht in 2 Flurstücke geteilt werden und nach Teilung WEG hat jeder beispielsweise einen 500/1000 Miteigentumsanteil (MEA) am Grudnstück.

  10. Avatar von Fynn84
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    Standard AW: Teilung Grundbuch

    Ist es dann möglich den Grundstücks- und Gebäudewert bei der Wertermittlung voll zu berücksichtigen oder nur zu 50% (wegen des Miteigentumsanteils)?

    Gruß

  11. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Teilung Grundbuch

    Man kann das gesamte Anwesen mit berücksichtigen.
    Doch dann müssen die Eigentümer der anderen Wohnung eine sogenannte Eigentümererklärung abgeben.

  12. Avatar von Fynn84
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    Standard AW: Teilung Grundbuch

    Gut zu wissen, Danke. In diesem Fall hätte er dann eine höhere Sicherheit und somit einen eventuell noch niedrigeren Zins.

    Win-Win-Situation würde ich meinen! (Vorausgesetzt die erwähnte Eigentümererklärung wird abgegeben)

  13. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Teilung Grundbuch

    Ihre Eltern haben ja ein wirtschaftliches Interesse an der Abgabe einer Eigentümererklärung. Dann wird das ganze Anwesen als Sicherheit für die Bank verwendet.
    Doch es ist auch klar, dass im Falle eines Falles auch das ganze Objekt in die Verwertung geht wenn Zahlungen ausbleiben...

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