Kredit vom Stadtkasse

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  1. Avatar von Angka
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    Standard Kredit vom Stadtkasse

    Angenommen X wird Zahlungsstundung vom Stadtkasse gewährt.
    D.h. Darlehen.

    Gibt es für Stadtkasse gesetzlicher festgesetzter Zinssatz wie bei Verbrauchern/Firmen von EZB festgesetzter 0,15% o.ä., sodass der Darlehenszins entsprechend niedrig ist ?

    Oder darf die Stadtkasse nach eigenem Maßstab/ Ermessen festlegen ?

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Kredit vom Stadtkasse

    Können Sie mal das erläutern warum die Stadtkasse Ihnen einen Betrag stunden sollte? Mir fehlt da gerade der praktische Bezug. Für was denn?

  3. Avatar von Angka
    Angka ist offline
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    Standard AW: Kredit vom Stadtkasse

    Wenn Stadtkasse von Bürgern Forderungen hat z.B. für Ausbaubeiträge (Straßenlaterne, Kanalreparaturen,...), und manche können nicht sofort zahlen, dann werden die Forderungen ihnen gestundet mit Ratenzahlungsvereinbarung, mit Stundungszinsen allerding.

    Na, wissen Sie meine Frage zu antworten oder nicht ?

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Kredit vom Stadtkasse

    Okay habe verstanden, doch so etwas hatte ich noch nie.

    Doch habe durch Google in eine Satzung einer Stadt reingeschaut und dort steht:"2. Für ale anderen Forderungen der Stadt werden Zinsen in Höhe
    von 2 v. H. über dem Basiszinssatz gem. § 247 des Bürgerlichen
    Gesetzbuches (BGB) in der jeweils gültigen Fassung erhoben, soweit
    nicht in spezieleren Vorschriften etwas anderes bestimmt ist."

    Somit wäre hier der Zinssatz 2% + X. Doch ich denke dass das jede Stadt selbst festlegt.

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