Angenommen X wird Zahlungsstundung vom Stadtkasse gewährt.
D.h. Darlehen.
Gibt es für Stadtkasse gesetzlicher festgesetzter Zinssatz wie bei Verbrauchern/Firmen von EZB festgesetzter 0,15% o.ä., sodass der Darlehenszins entsprechend niedrig ist ?
Oder darf die Stadtkasse nach eigenem Maßstab/ Ermessen festlegen ?