X kauft ein Anwesen auf Mietkaufbasis,
der Vertrag ist notariell beurkundet,
Auflassungvormerkung zu Gunsten von X ist im Grundbuch eingetragen,
X ist also noch nicht Eigentümer.
Nun hat X aber titulierte Schulden beim Gläubiger Y.
In wieweit besteht die Gefahr einer Pfändung im Grundbuch durch Y.
Ist X schon als Eigentümer im Grundbuch drin oder - wie ich eher vermute - nur mit einer Auflassungsvormerkung?
Bei einer Auflassungsvormerkung ist man noch nicht Eigentümer und aus meiner Sicht kann da der Gläubiger Y noch nicht mit einer Sicherungshypothek ins Grundbuch rein. Weil der Gläubiger Y ja jetzt die Sicherungshypothek noch nicht "verwerten" kann.
Jedoch ein Pfändungsüberweisungsbeschluss wurde gemacht oder?
ein Pfändungsüberweisungsbeschluss wurde gemacht oder?
Gegen wen der Pfändungsüberweisungsbeschluss ? Die geleistete Kaufpreiszahlungen (Geld) gehört ja dem Verkäufer.
Das Haus wird gegen Kaufpreisraten Zug um Zug zum Eigentum des Schuldner X.
Wie kann man das Eigentum/Haus im voraus pfänden ?
Die Anwartschaft, oder das Recht auf Eigentumsumschreibung, oder wie ?
Da die Ratenzahlung bzw. das Haus anhäufendes Vermögen darstellt, müsste doch eine Pfändung möglich sein.