Bereitstellungszinsen in Finanzieurng berücksichtigen
Hallo zusammen,
ich habe verschiedene Finanzierungsangebote mit unterschiedlicher Bereitstellungszinsfreier Zeit und einen Zahlungsplan meines Bauträgers.
Ich möchte die Angebote vergleichen, die Bereitstellungszinsen sind in den Tilgungsplänen aber unberücksichtigt. Ich habe auf fmh ein Tool gefunden um die Bereitstellungszinsen im Effektivzins zu berücksichtigen. Die Höhe der Bereitstellungszinsen kann ich berechnen.
Was ich nicht weiss: Wie werden die Bereitstellungszinsen fällig? Erhöht sich nach der bereitstellungsfreien Zeit die Rate? Wird das als einmalige Gebühr fällig und wenn ja, wann? Oder wie wird das gehandhabt? Danke.
AW: Bereitstellungszinsen in Finanzieurng berücksichtigen
Hallo
bei einem Neubau oder langer Bauzeit empfiehlt es sich immer Darlehen mit 12 monatiger bereitstellungszinsfreier Zeit aufzunehmen. Manche Banken bieten auch noch längere bereitstellungszinsfreie Zeit an.
In der Regel zahlt man 3% BZ im Jahr, oder 0,25% im Monat was ja 3% im Jahr entspricht.
Es ist aus Erfahrung ärgerlich wenn man die Bereitstellungszinsfreie Zeit nicht bei der Baufi anspricht oder vergisst.
Insofern prüfen Sie die Angebote bei 12 Monaten BZ wenn die Zeit laut Bauträger im Werkvertrag entsprechend lange dauert.
AW: Bereitstellungszinsen in Finanzieurng berücksichtigen
Genau das möchte ich ja nachrechnen. Der Zinsaufschlag den mich eine längere bereitstellungsfreie Zeit kostet kenne ich. Die Summe des Bereitstellungszinses kenne ich auch. Aber um das vergleichen zu können wüsste ich gerne wann und wie der Bereitstellungszins fällig wird?
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Der Bereitstellungszins wird nach der Zeit fällig und bezieht sich immer auf das noch nicht ausgezahlte Darlehen.
Das kann Ihnen ein Finanzberater vor Ort ausrechnen wenn er den Werkvertrag mit Bauablaufplan vorliegen hat.
Hier gibt es ein Tool Bereitstellungszinsen Rechner Höhe | Immobilienlexikon Aktuelle Bauzinsen 2014
Jedoch mache ich es lieber mit Kuli und Papier und Taschenrechner vor Ort.
AW: Bereitstellungszinsen in Finanzieurng berücksichtigen
Es empfiehlt sich keineswegs eine bereitstellungsfreie Zeit von 12 Monaten, da dann einige tolle Angebote nicht in Frage kommen, da einige Banken eine Verlängerung von 6 Monaten nicht zulassen. Da kann es auch sinnvoller sein in den letzten 2 Monaten - so die Bauzeit z. B. 8 Monate beträgt - Bereitstellungszinsen auf das - ja sehr geringe - nicht ausgezahlte Restkapital zweimal zu bezahlen.
Idealerweise aber - so ja auch möglich - Individuelle Betrachtung der Bauzeit integriert in ein Angebot mit den besten Zinsen und einer exakt berechneten benötigten Auszahlungszeit/Bauzeit mit entsprechender freien Bereitstellung des Darlehens.
Wie sehen denn ihre Angebote auf welche Ausgangsbasis aus?
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Hallo,
danke für die Kommentare. Ich habe auch schon die Höhe des gesamten fälligen Bereitstellugnszinses ausrechnen können - wie bereits geschrieben. Meine Fragen waren andere:
- Wann muss ich das bezahlen? (monatlich? einmalig am Ende bei Abruf einer Teilsumme? ...)
- Wie muss ich das zahlen (als einmalige Gebühr? wird das in die Rate integriert?)
Bei mir sieht es grob so aus: Ich habe ein Angebot m it 1,82% eff. Jahreszins bei 10 Jahren Zinsfestschreibung und 6 Monate bereitstellungsfreier Zeit. Dabei würden in Summe etwa 3000 Euro Bereitstellungszinsen fällig (habe ich anhan meines Finanzierungsplans ausgerechnet, wie und wann die fällig werden weiss ich nicht, siehe oben).
Die Alternative wäre ein um etwa 0,2% erhöhter eff. Jahreszins für den Teil des Betrags, der später augezahlt wird. Das senkt dann den Bereitstellungszins auf in Summe weniger als 1000 Euro.
Ich habe diese Daten unter fmh.de in den erweiterten Effektivzinsrechner eingegeben, das ist im Moment das einzige was ich tun kann, um den effektiven Jahreszins zu bewerten solange ich nicht weiss, wie der Bereitstellungszins genau fällig wird. Demnach erhöht der Bereitstellungszins die erste Variante auf einen eff. Jahreszins von etwa 2,0%.
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Sie zahlen mtl. nachschüsssig Tag genau Zinsen auf das ausgezahlte Geld. Für Geld was noch nicht ausgezahlt ist/wurde und noch bei der Bank liegt zahlen Sie so lange nichts, wie die bereitstellungsfreie Zeit vereinbart wurde. Tilgung - mal so nebenbei - zahlen Sie erst wenn alles einen kompletten Monat ausgezahlt war.
Befinden sie sich ausserhalb der BZ freien Zeit und sind z. B. 10.000 Euro noch nicht ausgezahlt, zahlen sie auf den ausgezahlten Betrag die vereinbarten Zinsen und auf die 10.000 Euro 0,25 % sprich 25 Euro Zinsen zusätzlich, eben als Bereitstellungszins. Das dann solange bis die 10.000 Euro ebenfalls ausgezahlt sind. Sind von den 10.000 Euro weitere 5.000 Euro ausgezahlt dann auf diese die vereinbarten Zinsen und auf die noch bei der Bank verbleibenden 5.000 Euro wieder die 0,25 %.
Ist alles ausgezahlt und dies einen ganzen Monat wird die vereinbarte Zins-, und Tilgungsrate fällig.
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Genau wie Noel es schreibt. Währen der Auszahlungsphase solange noch nicht ganz ausgezahlt ist zahlen Sie nur Zinsen.
Tilgung fängt erst ab Vollauszahlung an.
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Danke. Ich erstelle gerade meinen Tilgungsplan. Dabei sind noch zwei Fragen gekommen:
1. Wann beginnt die Zählung der 10 Jahre Zinsbindung? Erst nach kompletter Auszahlung mit Tigungsbeginn? Oder ab Darlehensabschluss?
2. Ich habe eine Option zur Tilgungsanpassung, dort steht: Der Tilgungssatz kann jederzeit in einem Korridor von 3% angepasst werden. Das ist mir unklar. Bei einer anfänglichen Tilgung von 3% ist der Korridor wohl 1,5% bis 4,5%. Jetzt sind die 3% ja anfänglich und das steigt im laufe der Zeit. Wie kann ich jetzt bestimmten in welchem Bereich ich z.B. nach einem Jahr die Tilgung ändern kann?
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@BastiL
a) Nach Vollauszahlung erst fängt die Tilgung an. Bei Darlehensabschluss wenn noch nichts ausgezahlt worden ist muss man auch noch keine Rate zahlen.
b) welchen Tilgungssatz haben Sie jetzt? 3%? Die Frage ist in welchem Zeitraum Sie den Korridor nur nützen dürfen? Bis 5% Direkttilgung sollte es aber generell kein Problem geben. Aber auch unter 1,5% ist nicht so gerne gesehen.
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Zitat von Bankkaufmann
a) Nach Vollauszahlung erst fängt die Tilgung an. Bei Darlehensabschluss wenn noch nichts ausgezahlt worden ist muss man auch noch keine Rate zahlen.
Das ist klar. Die Frage ist, ab wann der Kredit dann mit 10 Jahren festen Zinsen läuft? Ab Tilgungsbeginn, also wenn komplett ausbezaht wurde? Oder schon ab der ersten Teilauszahlung? Da sind ja dann auch schon Zinsen zu zahlen (auf den ausbezahlten Teil)....
Zitat von Bankkaufmann
b) welchen Tilgungssatz haben Sie jetzt? 3%? Die Frage ist in welchem Zeitraum Sie den Korridor nur nützen dürfen? Bis 5% Direkttilgung sollte es aber generell kein Problem geben. Aber auch unter 1,5% ist nicht so gerne gesehen.
Anfangstilgung ist 3%. Der Korridor ist nach meinem Verständnis also zwischen 1,5 und 4,5%. Nutzen darf ich ihn jederzeit und kostenlos während der gesamten Zinsbindung. Aber was für Möglichkeiten bietet mir das nach z.b. einem Jahr? Wie weit kann ich die TIlgung und damit die Rate erhöhen und senken? Auf welcher Basis wird das berechnet?
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Okay, Sollzinsbindungsende ist klar geregelt weil es so im Darlehensvertrag steht. Von Darlehensvertragsdatum Sollzinsbindung hängt es also ab wann die 10 Jahre fertig sind.
Was die Tilgungsänderung angeht, so müssen Sie doch selbst entscheiden ob Sie eine höhere Rate zahlen möchte um damit das Darlehen schneller zurückzahlen zu können.
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Zitat von Bankkaufmann
Okay, Sollzinsbindungsende ist klar geregelt weil es so im Darlehensvertrag steht. Von Darlehensvertragsdatum Sollzinsbindung hängt es also ab wann die 10 Jahre fertig sind.
Danke. Damit ist diese Frage beantwortet.
Zitat von Bankkaufmann
Was die Tilgungsänderung angeht, so müssen Sie doch selbst entscheiden ob Sie eine höhere Rate zahlen möchte um damit das Darlehen schneller zurückzahlen zu können.
Das ist klar. Meine Frage ist: In welchem Rahmen erlaubt diese Tilgungsanpassungsoption eine Anpassung. Ich möchte ein einfaches Beispiel dazu geben:
100000 Euro Kredit, 2% Sollzins, 3% anfängliche Tilgung:
=> Ratenhöhe 416,67€, Tilgungsanteil bei der ersten Rate: 250,00€ (=3,00% von 100000Euro)
Den Kredit lasse ich dann 5 Jahre laufen, dann ist:
=> Ratenhöhe 416,67€, Tilgungsanteil: 275,35€ (=3,30% von 100000Euro)
Und jetzt möchte ich die Tilgung erhöhen oder senken (z.B. weil ein anderes Darlehen getilgt ist). Jetzt die Klausel: Ich darf zwischen 1,5% und 4,5% Tilgung ändern. Was wäre jetzt der geringsmögliche und höchstmögliche Tilgungsanteil, auf den ich ändern könnte? Nach meinem Verständnis:
geringsmöglicher Tilgungsanteil: 1,5% der ursprünglichen Kreditsumme: 125€
höchstmöglicher Tilgungsanteil: 4,5% der ursprünglichen Kreditsumme: 375€
Der Zinsanteil bei beiden neuen Tilgungsvarianten ist gleich, er hängt von der Restschuld ab die dann 84.513,77€ ist; also Zinsanteil 140,86€.
Mögliche Gesamtraten also zwischen 265,86€ und 515,86€.
Verstehe ich das richtig?
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Okay kapiert, es zählt jedoch der ursprüngliche Tilgungsfaktor, hier also 3%.
Bis zur Änderung auf einen neuen Tilgungsfaktor. Also nach 5 Jahren ist die Basis nicht 3,3% sondern immer noch 3% wie im Darlehensvertrag beschrieben ist.