Erst Abfindung, dann Scheidung

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  1. Avatar von jannux
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    Standard Erst Abfindung, dann Scheidung

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu meiner Abfindung.
    Im September 2013 (Aufhebung Arbeitsverhältnis: 30.09.2014) habe ich eine Abfindung meines Arbeitgebers bekommen. Durch glückliche Umstände hatte ich unmittelbar einen Folgejob, d.h. ich stand immer (und stehe immer noch) in einem Arbeitsverhältnis
    Um Steuern zu sparen habe ich die 1/5 Regel anwenden können. Im September 2013 haben meine Frau und ich uns getrennt. Die letzte gemeinsame Steuererklärung wird für 2013 angefertigt. Muss ich irgendetwas bei der Scheidung berücksichtigen für die nächsten Lohnsteuerausgleiche?

    2013: Steuerklasse 4 (beide, gleiches Gehalt), Höhe der Abfindung: 1 Jahresgehalt, die Abfindung wurde aufgeteilt
    2014: Wechsel in die Steuerklasse 1.

    Ich möchte nur vermeiden, dass irgendwelche Nachzahlungen auf mich zukommen, weil die Abfindung auf die nächsten Jahre verteilt wird. Die Berechnung der Steuer für die Abfindung beruht ja auf Steuerklasse 4. Auch wenn 1 und 4 (fast?) gleich sind, weiß ich nicht, ob das Auswirkungen hat und wenn ich nachzahlen muss, dann muss ich Sorge tragen, dass meine Frau ihren Anteil dazu beisteuert.

    Vielen Dank für Eure Antworten :-)
    Gruß
    jannux

  2. Avatar von Suxxess
    Suxxess ist offline

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    Standard AW: Erst Abfindung, dann Scheidung

    Also ich weiß es nicht genau, aber da sich sonst keiner meldet.
    1/5 Regelung heißt ja nur, dass sich die Summe auf 5 Jahre verteilt wird und somit das sonstige Einkommen erhöht.

    Mal angenommen du bekämst 50.000 € Abfindung, also pro Jahr 10.000 €.
    Dann erhöhen diese 10.000 € dein sonstiges Einkommen und damit deine Steuerlast des aktuellen Jahres.

    Lese dich mal dort ein:
    Aktuelle Entscheidungen: Scheidung: Ex-Frau bekommt Teil der Abfindung - Steuern & Recht - Finanzen - Wirtschaftswoche
    Abfindung mit Ein-Fünftelregelung - Steuerermäßigung klug nutzen

    Danach steht dir erstmal ein kräftiger Abschlag zu bevor das Geld aufgeteilt wird. Eventuell einfach mit deinem Scheidungsanwalt zum Steuerberater gehen?

  3. Avatar von jannux
    jannux ist offline
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    Standard AW: Erst Abfindung, dann Scheidung

    Hallo Suxxess,

    danke erst mal für Deine Antwort, das hat mir sehr geholfen.
    Die Abfindung wird wohl in den Zugewinnausgleich fallen, da ich ohne Verluste einen Folgejob hatte, somit bleibt das bei 50/50, aber die Steuerrückzahlung (nach Vorausberechnung des Steuerprogramms >5000€) werde ich wohl zumindest zum größten Teil behalten können, da die Rückzahlung eher auf meinen Anteil zurückzuführen ist.
    Deine Links haben mir die richtigen Suchbegriffe gezeigt und so bin ich darauf gestossen:
    Sorry Link darf ich noch nicht posten, suche mal nach Steuererstattung im Trennungsjahr, bei google ist es (Stand heute) der dritte Link.

    Ich werde da mal weiterforschen.

    Vielen Dank
    Gruß Jannux

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