Meine Tochter brauchte ein kleines Darlehen (5000€) um ua. ihr Auto reparieren zu lassen. Der Werkstattmeister verwies auf einen Kreditvermittler der zweimal wöchentlich in der Werkstatt erscheint (er hat dort eine kleine Büroecke). Nach kurzem Gespräch mit ihm, sagte er, daß ihr Einkommen zu knapp wäre und schlog vor, daß wir (ihre Eltern) das Darlehen doch aufnehmen könnten. Auf Nachfrage nach eventuellen Kosten war von einem Trinkgeld die Rede. Gesagt, getan ... wir übernahmen das und das Darlehen wurde bewilligt. Meine Tochter überweist also die Rate monatlich an uns und wir leisten die Rate an die Bank. Nach Zusage fragte meine Tochte nochmals was er denn bekommen würde. Er antwortete, daß sie dem Werkstattmeister einfach zusätzlich zur Reparatur 250€! geben sollte. Schockiert über die Höhe des Trinkgeldes ließ sie ihr Auto in einer anderen Werkstatt reparieren (was auch noch günstiger war). Nach ein paar Wochen bekam sie eine Mahnung vom Vermittler. Da sie sich nicht bewußt war überhaupt einen Vertrag abgeschlossen zu haben, sie aber auch nicht das Darlehen bekommen hat (sondern wir als Eltern) schrieb sie ihm kurz, daß sie sich nicht klar was er für SIE überhaupt für eine Leistung erbracht hätte, noch einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Da sie das Geld dem Meister geben sollte, riecht das sehr nach "schwarz". Bei einem Trinkgeld ging sie von etwa 20 Euro aus ....
Da mittlerweile die dritte Mahnung gekommen ist, meine Fragen:
Meines Wissens bedarf es einer Art Honoarvereinbarung in schriftlicher Form. Hier nur mündlich. Es ist doch sicherlich nirgends wo beschrieben in welcher Höhe oder?
Wenn Sie die dritte Mahnung bekommen haben. Sammeln Sie alles gehen damit zum örtlichen Verbraucherschutz und lassen den Vermittler überprüfen und zur not von einem Anwalt oder Verbraucherschutz abmahnen. Dann hört das auf.