ich bräuchte mal einen Rat bei folgendem Sachverhalt:
Verbraucherdarlehensvertrag mit Sicherheiten (ein KfZ Brief wurde hinterlegt) gemäß § 491 ff.BGB wurde 2009 abgeschlossen. Dieser soll nun vorzeitig zurück geführt werden.
Unter Verwendungszweck steht Konsumentenkredit. Das Darlehen hatte einen Sollzinsbindung bis 7/2017 und wurde für private Anschaffungen verwendet.
Darf die VoBa hier eine Vorfälligkeitszinsberechnung anstellen bzw. diese verlangen? Ich dachte immer bei nicht grundbuchlich-, bzw. schiffpfandrechtlichen Krediten sind diese nicht zu zahlen, bzw. gibt es bei Konsumentenkrediten bzw. Allzweckdarlehen ein 1 monatiges Kündigungsrecht und folgende Zinsen sind nicht zu ersetzen bzw. zu entschädigen??