Freiberufler Bescheid der gesetztliche Rentenversicherung
Hallo, als Existenzgründer habe ich mich auch mit dem Thema Rente beschäftigt.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung habe ich einen Antrag zur Feststellung der Versicherungspflicht abgegeben.
Ergebnis nach Monaten: meine selbstständige Tätigkeit als Interimsmanager
führt nicht zur Versicherungspflicht, da ich im wesentlichen nicht auf Dauer nur für einen Auftraggeber tätig sind und projektbezogen arbeite.
Frage: Gilt das unbefristet ? Ich las im Internet was von 3 jahren ???
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EasyD
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EasyD
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AW: Freiberufler Bescheid der gesetztliche Rentenversicherung
Die drei-jährige Frist gilt, wenn sie in der Hauptsache nur für einen Auftraggeber arbeiten. Dann dürfen sie sich in den ersten drei Jahren von Beitragszahlungen der Gesetzlichen befreien lassen.
Solange sie aber eben nicht im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten, gilt dieses unbefristet.