Hallo, mein Lebenspartner und ich wollen bauen. Grundstück gleichem Teil Mir und Ihm. Er wird alleiniger Kreditnehmer. Ich hab dank meinem Ex noch ein paar Schulden, die allerdings durch Raten getilgt werden.
Nein, wenn Euer Einkommen auf dauer die Finanzierungsraten tragen kann ist es kein Problem. Reduziert halt nur von der Bankseite aus was Ihr Euch leisten könnt.
Danke für die rasche Antwort. Hört sich ja schonmal gut an.
Soeben kamen mit der Post Unterlagen einer Bank, Sparkasse. Unter anderem eine Selbstauskunft für mich. Warum? Ich bin ja nicht Kreditnehmer.
Moment, es ist durchaus möglich dass:
Person A und B ein Grundstück kaufen und nur A alleiniger Darlehensnehmer wird.
Dann wird von B überhaupt keine Schufa geprüft.
Das wäre doch so in Eurem Sinn oder?
Die versuchen eben von Ihnen Informationen zu erhalten. Sagen Sie denen höflich keine Selbstauskunft abzugeben. Müssen Sie ja nicht wenn Sie kein Darlehensnehmer werden.
DOCH unbedingt aufpassen. NICHT jede Bank verzichtet auf die Prüfung von Ihnen welche Sie ja nicht Darlehensnehmerin werden möchten sondern nur Eigentümerin.
Beharren diese auf eine SA von Ihnen wechseln Sie doch einfach die Bank.
Hallo,
es gibt Banken, bei denen die Bontitätsprüfung bei verheirateten Kreditpartnern für beide obligatorisch ist. Natürlich gibt es auch Banken, die nur den jeweiligen Vertragspartner prüfen.
Da Sie beide Grundstückseigentümer sind und das Haus ja fest mit dem Grundstück verbunden wird, kann diese Prüfung sinn machen.
Es gibt aber auch Banken, die bei negativen Schufa-Daten Finanzierungen herauslegen, allerdings zu entsprechenden Konditionen.
Wenn A und B kauft und A nur Darlehensnehmer wird, dann interessiert die Bank B eigentlich nicht. Sind das aber Ehepaare, dann wird die Bank ein formloses Schreiben von B anfordern die damit einverstanden ist dass ihr Lebenspartner/Ehegatte ein Darlehen aufgenommen hat.
Liegt es vielleicht daran das die Finanzierung mit einem Barspardarlehen durch meinem Lebenspartnert und ein Bauspardarlehen durch Mich zum Teil getilgt werden würde?
Ja klar, wenn beide schon bekannt sind geht man davon aus, dass weiterhin beide mit dem Einkommen haften. Hier sollten Sie für klare Verhältnisse sorgen.