doppelte Versicherungen - welche zuständig

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  1. Avatar von Angka
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    Standard doppelte Versicherungen - welche zuständig

    X hat übergangsweise 2 Zahnzusatzversicherungen (A u.B)
    Versicherung A läuft in 4 Monaten aus (Kündigungfrist).
    Versicherung B wird weiter laufen.

    Nun geht X zum Zahnarzt, und muß Arztrechnung zuzahlen (teilweise selbst tragen).

    Haben die beide Zusatzversicherung A und B gemeinsam (50:50) die Zuzahlung zu übernehmen, oder nur 1 (welche) von ihnen ?
    Oder wie ?

  2. Avatar von ERGO Direkt
    ERGO Direkt ist offline

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    Standard AW: doppelte Versicherungen - welche zuständig

    Hallo Angka,

    da jede Zahnzusatzversicherung andere Tarifleistungen anbietet, können wir dir keine Antwort in Bezug auf die Höhe der Erstattung geben. Die Information findest du in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Wir raten dir, mit den betroffenen Versicherungen Kontakt aufzunehmen und Beide über den jeweiligen Drittanbieter zu informieren. Nur so kann ein Leistungsanspruch festgestellt werden.

    Viele Grüße ERGO Direkt Versicherungen

  3. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: doppelte Versicherungen - welche zuständig

    Zitat Zitat von Angka
    X hat übergangsweise 2 Zahnzusatzversicherungen (A u.B)
    Versicherung A läuft in 4 Monaten aus (Kündigungfrist).
    Versicherung B wird weiter laufen.

    Nun geht X zum Zahnarzt, und muß Arztrechnung zuzahlen (teilweise selbst tragen).

    Haben die beide Zusatzversicherung A und B gemeinsam (50:50) die Zuzahlung zu übernehmen, oder nur 1 (welche) von ihnen ?
    Oder wie ?
    Noch ne Möglichkeit:
    Weder A noch B - wenn nämlich A in den Bedingungen stehen hat, dass der Versicherer vor Abschluss einer gleichartigen, zusätzlichen Versicherung zu informieren ist und B im Antrag gefragt hat, ob bereits eine gleichartige Versicherung besteht....

    Aber das wäre dann vermutlich ein Problem für Y (=Vermittler)

  4. Avatar von Angka
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    Standard AW: doppelte Versicherungen - welche zuständig

    Es kann und darf doch nicht sein, dass keine von Beiden die Kosten übernimmt, da ja Beiträge bezahlt worden sind.

    Mit der Zahlung haben die Beiden sowieso keinen Verlust, sondern nur
    Pflicht.

  5. Avatar von EasyD
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    Standard AW: doppelte Versicherungen - welche zuständig

    Vom Grundsatz her, hat Herr Wolnitza Recht, da es auch hier um die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geht.

    Ich würde an ihrer Stelle den Versicherer raus suchen, der in ihrem Leistungsfall die größere Erstattung bietet und diesen dann in Anspruch nehmen.

  6. Avatar von Birgit
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    Standard AW: doppelte Versicherungen - welche zuständig

    Warum hat man überhaupt 2 Versicherungen gleichzeitig ?

    Welchen Sinn hat das ?

  7. Avatar von Angka
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    Standard AW: doppelte Versicherungen - welche zuständig

    Wozu kann eine solche Vertragsverletzung führen ?
    Vertragsaufhebung oder Kündigung mit Beitragsrückzahlung wäre noch OK.
    Weder Leistung noch Rückzahlung der Beiträge aber weder logisch noch
    rechtlich in Ordnung. Schließlich hat der Kunde die Beiträge, zwar doppelt, gezahlt.
    Irgendwas stimmt nicht.


    Der Grund für 2 Versicherungen kann wohl nur die Übergangsphase wegen
    langen Wartezeit sein.

  8. Avatar von uwehaensch
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    Standard AW: doppelte Versicherungen - welche zuständig

    Zitat Zitat von Angka

    Der Grund für 2 Versicherungen kann wohl nur die Übergangsphase wegen
    langen Wartezeit sein.
    und genau wegen solcher unerwünschter "Taktikten" kann es gut sein dass Kollege Wolnitza Recht hat !

  9. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

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    Standard AW: doppelte Versicherungen - welche zuständig

    Zitat Zitat von uwehaensch
    und genau wegen solcher unerwünschter "Taktikten" kann es gut sein dass Kollege Wolnitza Recht hat !
    Selten, aber schön: die Gemeinschaft der Berater hier ist sich einig.

    Ansonsten noch ergänzend: Bitte einfach in die Anträge von damals reinschauen. Dort werden sie ganz schnell einen Überblick haben, ob sie alle Fragen auch korrekt beantwortet haben oder nicht...

  10. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: doppelte Versicherungen - welche zuständig

    Zitat Zitat von Angka
    Wozu kann eine solche Vertragsverletzung führen ?
    Vertragsaufhebung oder Kündigung mit Beitragsrückzahlung wäre noch OK.
    Weder Leistung noch Rückzahlung der Beiträge aber weder logisch noch
    rechtlich in Ordnung. Schließlich hat der Kunde die Beiträge, zwar doppelt, gezahlt.
    Irgendwas stimmt nicht.


    Der Grund für 2 Versicherungen kann wohl nur die Übergangsphase wegen
    langen Wartezeit sein.
    Lesen Sie die AVB der beiden entsprechenden Verträge. Da ist alles geregelt - extra für solche Fälle.

    Der Versicherer zahlt nicht, weil irgendjemand Prämie bezahlt - sondern er zahlt, weil Kunde einen Vertrag mit ihm geschlossen hat, in dem geregelt ist, WANN er WIEVIEL zahlt und WANN eben nicht. Da ist dann auch geregelt, wie im Falle eines Verstosses gegen die Obliegenheiten verfahren wird.
    Ob das für Sie logisch erscheint, ist dabei völlig bedeutungslos. Und warum sollte das rechtlich nicht in Ordnung sein? Kunde hat es vor Vertragsunterzeichnung erhalten und unterschrieben.

    Vielleicht sollte man Y mal näher befragen....

  11. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: doppelte Versicherungen - welche zuständig

    Normalerweise ist im Falle der Fortsetzung der Versicherung bei einem neuen Versicherer keine Wartezeit notwendig. Deshalb würde ich den Vorwurf einer Obliegenheitsverletzung vom neuen Versicherer mit dem Gegenvorwurf der Falschberatung kontern. Die neue Versicherung hätte man erst zum Versicherungsende der alten Versicherung abschließen dürfen. Demzufolge muss Dir der neue Versicherer die doppelt gezahlten Beiträge erstatten.

  12. Avatar von uwehaensch
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    Standard AW: doppelte Versicherungen - welche zuständig

    Zitat Zitat von Hanomag
    Normalerweise ist im Falle der Fortsetzung der Versicherung bei einem neuen Versicherer keine Wartezeit notwendig.
    Es gibt, wenn im Tarif grundsätzlich festgelegt, bei Zahnzusatzversicherungen immer Wartezeit, auch wenn eine an die andere anschliesst.

  13. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: doppelte Versicherungen - welche zuständig

    Zitat Zitat von uwehaensch
    Es gibt, wenn im Tarif grundsätzlich festgelegt, bei Zahnzusatzversicherungen immer Wartezeit, auch wenn eine an die andere anschliesst.
    Gilt das auch, wenn man aus einer GKV in eine PKV wechselt?

  14. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: doppelte Versicherungen - welche zuständig

    Moin,

    das lässt sich so nicht so ganz einfach mit JA oder NEIN beantworten.
    (Wie so vieles rund um die PKV). Hängt von mehreren Umständen ab:

    - wie lange bestand die GKV?
    - was sagt der Versicherer in seinen Vertragsbedingungen bzgl. Wartezeiten?

    Die meisten Versicherer verzichten auf die allgemeinen und besonderen Wartezeiten, wenn ein lückenloser Wechsel erfolgte und die entsprechende Vorversicherungszeit erfüllt ist (3 bzw. 8 Monate). Dann gibt es allerdings unter Umständen noch Staffeln (der Versicherer ersetzt in den ersten X Jahren nur Summe Y pro Jahr).

    Hier hilft nur: Nachlesen wie es der gewünschte Versicherer in seinen Vertragsbedingungen geregelt hat!

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