Fragen zur zeitlichen Abfolge beim Bauspardarlehen
Hallo,
Letzte Woche habe ich endlich eine geeignete Eigentumswohnung für mich gefunden. Vorgestern (11.09) hatte ich den Termin bei der Bank, wo ich mein Bauspardarlehen beantragt habe. Was mir jetzt jedoch ein wenig ZU flott geht, ist der Notartermin. Dieser ist nämlich bereits für nächste woche Freitag (19.09) angesetzt. Da ich bis dahin sicherlich noch nicht die endgültige Zusage der Bank habe, würde ich ja ein gewisses Risiko eingehen, wenn ich den Kaufvertrag dann schon unterschreibe. Dem Makler hat die unverbindliche Bestätigung, dass voraussichtlich nichts gegen eine Zuteilung des Darlehens steht, gereicht.
Es dürfte nichts schiefgehen mit der Bewilligung. Mein Bausparvertrag ist bereits seit einem ganzen Jahr zuteilungsreif. Ich habe ein festes Einkommen in ausreichender Höhe. 1550 € netto, geplante mtl. Darlehensrückzahlung von ca 560 €. Kaufpreis 80.000 Euro inkl. Maklergebühren, 30.000 Kredit, 65.000 aus eigenen Mitteln. Keine anderweitigen Schulden oder Probleme.
Wie lange dauert es bei der Bausparkasse Schwaebisch-Hall idR vom Antrag bis zur eigentlichen Auszahlung?
Ist es ein in meinem Fall vertretbares Risiko, schon vor der endgültigen Zusage den Kaufvertrag abzuschließen?
AW: Fragen zur zeitlichen Abfolge beim Bauspardarlehen
@Amon
bitte NIEMALS etwas kaufen wenn Sie nicht den verbindlichen Darlehensvertrag vorliegen haben.
Es gibt beispielsweise bei negativer Schufa keinen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen.
Insofern sind Ihre Eckdaten soweit ganz gut. Doch es ist alleine Ihr Risiko hier vor dem Notartermin etwas zu kaufen. Was aber nicht empfohlen werden kann.
AW: Fragen zur zeitlichen Abfolge beim Bauspardarlehen
Der Teufel ist ein Eichhörnchen ;-) Erst die Zusage der festen Finanzierung, DANN kaufvertrag! Niemals anders herum. Man MUSS nicht, man KANN aber in ernste Schwierigkeiten kommen, wenn man kauft, ohne einen Darlehensvertrag unterschireben zu haben.
AW: Fragen zur zeitlichen Abfolge beim Bauspardarlehen
Auch wenn Sie eine saubere Schufa haben, heißt das noch nicht dass sie 100% eine Darlehenszusage bekommen.
In der Haushaltsrechnung für die Bonitätsprüfung zählt das Einkommen und bei Ausgaben die Hypothekenrate und Bewirtschafungskosten.
Hypothekenrate wird NIEMALS mit den 10 Jahreskonditionen gerechnet sondern je nach Bank unterschiedlich. Man muss auch bei steigenden Zinsen das Darlehen bedienen können. Beispiel Faktor 6 das wäre ein guter Zins-Tilgungsrechner. Hier haben Sie aber ein Bauspardarlehen. Das ist was anderes weil bis zum Schluss die Rate 100% feststeht.
Dann pro QM Wohnfläche 2 EUR Bewirtschaftungskosten was auch gerne vergessen wird.
Ihre Eckdaten für eine erfolgreiche Finanzierung sind aber trotzdem sehr gut.
AW: Fragen zur zeitlichen Abfolge beim Bauspardarlehen
Danke für die Antworten,
dennoch bin ich ein wenig von den eindeutigen Warnungen überrascht.
Nach kurzer Recherche habe ich z.B. das hier gefunden:
Zwecks Finanzierung sollte dieser Kredit - Darlehensvertrag, erst nach dem Kaufvertrag von Notar geschlossen werden, ansonsten bekommt ein Käufer möglicherweise Probleme, wenn der Kredit - Darlehensvertrag zuvor geschlossen wurde, sein Verkäufer aber überraschender Weise vor dem Notartermin nicht mehr verkaufen will.
oder auch
Hier kommt in Betracht die Aufnahme eines kurzfristigen Rücktrittsrechts des Käufers im Kaufvertrag für den Fall, dass die Finanzierung nicht gelingt. Ein Verkäufer wird normalerweise ein kurzfristiges Rücktrittsrecht akzeptieren, wenn dies ohne Kosten für ihn verbunden ist, wenn die Finanzierung schon weit vorangeschritten ist und die grundsätzliche Darlehenszusage der Bank vorliegt. Das Rücktrittsrecht könnte wie folgt formuliert sein:
„Der Käufer erhält ein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag für den ausschließlichen Fall, dass die Finanzierung des Kaufpreises ohne sein Verschulden nicht gelingt. Das Rücktrittsrecht ist bis spätestens zum …, auszuüben durch schriftliche Erklärung gegenüber dem beurkundenden Notar, der vom Verkäufer zur Empfangnahme der Rücktrittserklärung bevollmächtigt und ermächtigt wird. Für den Fall des Rücktritts trägt die bis dahin entstandenen Notargebühren der Käufer. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts sind wechselseitig alle Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, der Verzicht wird wechselseitig angenommen.“
Immer noch keine perfekte Sicherheit, aber besser als nichts.