Meine Frau leidet seit 2006 an starken Depressionen die 2009 in eine ausgeprägte Sozialphobie ausuferten. Sie kann das Haus nicht verlassen, keine Telefonate führen, nicht einmal zum Briefkasten gehen. Jegliche unumgängliche Termine sind nur unter Einfluss von (sehr) starken Antidepressiva möglich. 2002 hat meine Frau eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen mit der ich nun seit 2013 hadere. Typisch eben ;-) Allerlei Dokumente wurde übergeben und ein Gutachten durch die Versicherung in Auftrag gegeben. Der hierfür zuständige Gutachter war/ist Chef-Arzt der psychatrischen Klinik in unserer Stadt. Besagtes Gutachten kommt diese Woche bei der Versicherung an und ich bin guter Dinge dass der Arzt die tragweite richtig erfasst und objektiv urteilen wird.
Nun zur Frage:
Angenommen die Versicherung versteht dank des Gutachtens den katastrophalen Zustand meiner Frau und zahlt die monatliche Leistung aus, ist dann auch eine Rückwirkende Auszahlung seit Antragsstellung zu leisten? Ich frage daher, weil mir eine Abteilung des Verbraucherschutzes so etwas gesagt hat und ich akurat reagieren will wenn die Antwort der Versicherung hier eintrudelt. Eigentl. wäre eine Rückzahlung seit Krankheitsbeginn rechtens, doch der Gutachter wird meines erachtens nicht in der Lage sein diesen Zeitraum zu benennen da es sich hier um den "ersten Kontakt" seitens meiner Frau und Ihn handelte.
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uwehaensch
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uwehaensch
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AW: Erwerbsunfähigkeitsversicherung meiner Frau
Hallo,
ob und wenn ja, für welchen Zeitraum eventuell eine rückwirkende Leistung gewährt wird, steht in den Vertragsbedingungen.
Natürlich muss dann im Fall der Fälle irgendjemand mal sagen ab wann denn dieser Zustand bestand.
Ihr Neurologe sowie Hausarzt hatten in ihren Schreiben bereits den Zeitraum benannt. Daraufhin erfolgte das Gutachten seitens der Versicherung.
In der Theorie müsste als minimal anerkannter Krankheitsbeginn die Antragsstellung anerkannt werden. Schließlich war es der Zustand der sie dazu führte sich an die Versicherung zu wenden ..und wenn 14 Monate später das Gutachten ihren Zustand bestätigt so greift ja die logische Schlussfolgerung dass sich in diesem Zeitraum nichts verändert hat. So sehe ich das zumindest