Gibt es bei der Autoversicherung eine Vorgabe für Personenschäden
Hallo zusammen. Nächste Woche werde ich meinen Führerschein machen und übernehme dann das Auto meiner Mutter, die ein neues bekommt. Ich möchte das Auto gerne auf mich anmelden und die Versicherung soll möglichst auch direkt auf meinen Namen lauten.
Muss man bei der Versicherung darauf achten, wie hoch die Schadenssumme bei einem Unfall sein soll? Früher war das ja wohl alles gleich, aber mein Vater erzählte mir, dass man inzwischen wohl wählen kann und auch über höhere Summen versichern kann.
Gibt es bei den Personenschäden denn eine Vorgabe seitens der Versicherung oder ist das auch gleich? Wer kann mir dabei helfen???
AW: Gibt es bei der Autoversicherung eine Vorgabe für Personenschäden
Hallo,
ich denke Sie sprechen von der Deckungssumme bei Haftpflichtschäden.
Hier gibt es i.d.R. 3 Möglichkeiten, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung, 50 Mill. Pauschal und 100 Mill. pauschal.
Die Deckung ist, je nach Versicherer, bei Personenschäden auf 8 bis 15 Mill. pro Person limitiert.
Nur die letzte Möglichkeit (100 Mill.) macht m.E. Sinn denn der Beitragszuschlag beträgt nur wenige Cent gegenüber den anderen Möglichkeiten.
Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt erheblich weniger (7,5 Mill. bei Personen- und 1,12 Mill. bei Sachschäden) und sollte auf keinen Fall gewählt werden.
Sie möchten gerne Ihr Kfz. auf sich selbst anmelden, das ist verständlich. Als Jemand der gerade seinen Führerschein gemacht hat, werden Sie dann aber in eine sehr ungünstige (= teure) Schadenfreiheitsklasse eingestuft bzw. müssen u.U. horrende Prämien zahlen. Vielleicht sollte man prüfen ob nicht die Zulassung als Zweitwagen auf Ihre Mutter, zumindest für einige Jahre, mehr Sinn macht.