Kann man bei Arbeitszimmer im Haus Darlehenszinsen absetzen?

+ Antworten
2Antworten
  1. Avatar von Foppi
    Foppi

    Standard Kann man bei Arbeitszimmer im Haus Darlehenszinsen absetzen?

    Liebe Experten!

    Seit einigen Jahren bin ich als selbstständiger Versicherungsberater tätig und habe auch
    eine Außenstelle als Büro.

    Da ich aber jetzt mit meiner Familie in ein Haus eingezogen bin, das wir vor kurzem gekauft haben,
    konnte ich mir auch hier ein schönes Arbeitszimmer einrichten.

    Unter normalen Umständen hätten wir die Darlehenszinsen ja überhaupt nicht beim Finanzamt geltend machen können.

    Wir sieht es aber jetzt aus, wenn ich auch ein Arbeitszimmer in diesem Haus unterhalte?

    Dann wird es ja auch gewerblich genutzt, was ja ein Kriterium zur Absetzbarkeit von Zinsen ist.

    Reicht das allein aus, auch wenn ich noch ein anderes Büro habe und nutze?

    Foppi

  2. Avatar von winfoer
    winfoer ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    10.06.2013
    Beiträge
    123
    Danke
    18

    Standard AW: Kann man bei Arbeitszimmer im Haus Darlehenszinsen absetzen?

    Rein theoretisch kann man für das Arbeitszimmer auch Zinsen ansetzen.

    Die Finanzämter sind hier aber sehr streng, was die Abziehbarkeit der Kosten eines Arbeitszimmers überhaupt angeht.

    Wenn eh ein extra angemietetes Büro existiert, sehe ich da keine Chance.

    Aber sowas sollte man mit einem Steuerberater klären.

  3. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.09.2014
    Beiträge
    1.942
    Danke
    331

    Standard AW: Kann man bei Arbeitszimmer im Haus Darlehenszinsen absetzen?

    Ich würde es bleiben lassen. Du hast bereits ein Büro zum Abschreiben.

    Das Büro im eigenen Haus - sofern anerkannt - wird zum Betriebsvermögen und wird bei einem Wert höher als 20.500 € der Gewinnbesteuerung unterworfen. Sollte das Haus verkauft werden oder der Betrieb aufgegeben werden, dann nimmt man anteilig den aktuellen Wert vom Gebäude und leider auch vom Grundstück und schwupp ist man über die 20.500 € und damit steuerpflichtig. Von diesem Wert kann man zwar den anteiligen Einstandswert abziehen, muss aber bedenken, dass die anteiligen Abschreibungen diesen Einstandswert verringert haben.

    Ein kleines Trostpflaster für Eheleute: Hier gehört in der Regel die Hälfte des Hauses dem Ehepartner und darf somit beim Gewinn nicht berücksichtigt werden.

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 18
    Letzter Beitrag: 08.09.2018, 21:43
  2. Steuerliche Frage - was kann ich alles absetzen?

    Von macboy im Forum Steuerliche Aspekte
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 02.10.2016, 18:38
  3. Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 03.04.2012, 17:22
  4. Kann jeder Berufstätige ein Arbeitszimmer haben?

    Von Livia im Forum Steuerliche Aspekte
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 13.01.2011, 19:21
  5. Kann ich Weiterbildungskosten steuerlich absetzen?

    Von MonsieurX im Forum Arbeit & Beruf
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 08.09.2010, 12:25

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.