Haben Kreditkarten immer eine Versicherung gegen Diebstahl?
Hallo Leute,
Ich habe eine Master Card, die mir letztens abhanden gekommen war. Dachte ich
zumindest. Zum Glück ist sie wieder aufgetaucht, aber ich habe erst mal ganz schöne
Angst bekommen.
Theoretisch braucht ja nur jemand meine Unterschrift zu üben und kann dann ungeniert
mit der Karte im Laden bezahlen, solange noch nichts bemerkt wurde.
Darum wüsste ich gerne, ob alle Kreditkarten eine automatische Versicherung gegen
Diebstahl oder Verlust haben, die dann für unberechtigte Abhebungen und Verfügungen
aufkommt.
AW: Haben Kreditkarten immer eine Versicherung gegen Diebstahl?
Grundsätzlich gehört es zu den Pflichten der Kreditkarteninhabers, einen Verlust oder Diebstahl umgehend zu melden bzw. die Karte umgehend sperren zu lassen. Passiert das umgehend nach dem Bemerken des Verlustes/Diebstahls bleibt man nicht selbst auf entstandenen Schäden in Form bereits erfolgter Abbuchungen/Nutzung sitzen. Dann ist soweit ich weiß die Bank in der Pflicht und der Karteninhaber muss nur in Höhe einer evtl. Mindestbeteiligung für den Schaden aufkommen. Lässt man sich zu lange Zeit, geht die Haftung aber wohl auf einen selbst über, d.h. Zahlungen gehen dann zulasten des Karteninhabers.
AW: Haben Kreditkarten immer eine Versicherung gegen Diebstahl?
@Bankkaufmann
Kan diese Nummer für die telefonische Sperrung aller Kreditkarten genutzt werden?? Und falls ja, welche Daten möchten die bei einem Anruf von mir wissen?
AW: Haben Kreditkarten immer eine Versicherung gegen Diebstahl?
Melden musst du einen Verlust immer, was den Schaden angeht der bis dahin entstanden ist, gibt es von Anbieter zu Anbieter unterschiedliche Regelungen.
Bei manchen Haftest du mit einem bestimmtes Betrag und bei Anderen ist dies halt anders.
AW: Haben Kreditkarten immer eine Versicherung gegen Diebstahl?
Zitat von domrepp
@Bankkaufmann
Kan diese Nummer für die telefonische Sperrung aller Kreditkarten genutzt werden?? Und falls ja, welche Daten möchten die bei einem Anruf von mir wissen?
Nein, diese Nummer geht nicht für alle Kredit- / EC-Karten. Die Sparkasse ist bei dem Verband aber z.B. angeschlossen.
In der Regel braucht man Vorname, Nachname und Geb.Datum... Am besten ist es aber, wenn man seine Kontonummer / Kreditkartennummer kennt... Wobei letzteres ist seltener vor kommt.
AW: Haben Kreditkarten immer eine Versicherung gegen Diebstahl?
Hallo Mando2,
wenn du nicht grob fahrlässig gehandelt hast, kann dir eigentlich nichts passieren. Du bist bei deiner Haftung auf 50 EUR begrenzt. Du musst allerdings die Karte umgehend sperren und, sofern deine Karte von Betrügern genutzt wurde, gegen die Rechnung Einspruch einlegen. Hier ist eine Art Checkliste, was du bei Verlust tun solltest und wie es weitergeht, wenn mit deiner Karte unrechtmäßig gezahlt wurde: Vorgehen bei Verlust oder Diebstahl
Das ist sehr gut und einfach beschrieben. Entscheidend ist immer, dass du die Karte sofort sperrst. Eine allgemeine Versicherung gibt es nicht, aber deine Haftung ist begrenzt.
AW: Haben Kreditkarten immer eine Versicherung gegen Diebstahl?
Zitat von Gomb
Hallo Mando2,
wenn du nicht grob fahrlässig gehandelt hast, kann dir eigentlich nichts passieren. Du bist bei deiner Haftung auf 50 EUR begrenzt. Du musst allerdings die Karte umgehend sperren und, sofern deine Karte von Betrügern genutzt wurde, gegen die Rechnung Einspruch einlegen. Hier ist eine Art Checkliste, was du bei Verlust tun solltest und wie es weitergeht, wenn mit deiner Karte unrechtmäßig gezahlt wurde: Vorgehen bei Verlust oder Diebstahl
Das ist sehr gut und einfach beschrieben. Entscheidend ist immer, dass du die Karte sofort sperrst. Eine allgemeine Versicherung gibt es nicht, aber deine Haftung ist begrenzt.
Viele Grüße
Das stimmt nicht. Nicht jede Bank hat diese 50 Euro Klausel und außerdem, hat diese auch einige Ausschlüsse.