ich beschäftige mich derzeit mit Wohnriesterverträgen und bin auf ein paar Fragen gestoßen (scheint derzeit ne lukrative Anlageform zu sein).
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen
-> erhalte ich für mehrere Wohnriesterverträge eine Zulage?
D.h. wenn ich 2 Verträge abschließe erhalte ich dann 2x die relevante Zulage oder erhalte ich die gesamt auf meine Person?
-> kann ich Vertrag aufstocken
Sind solche Verträge generell aufstockbar oder muss dann ein neuer Vertrag wieder abgeschlossen werden?
-> kann ich über das Jahr und über die Jahre unterschiedliche Zahlungen leisten und die Zulagen werden dann individuell berechnet?
Sprich Anfang des Jahres zum Beispiel weniger und dann mehr?
ich beschäftige mich derzeit mit Wohnriesterverträgen und bin auf ein paar Fragen gestoßen (scheint derzeit ne lukrative Anlageform zu sein).
Lukrativ hauptsächlich, wenn mehrere Kinder vorhanden sind.
Zitat von Hepcat
-> erhalte ich für mehrere Wohnriesterverträge eine Zulage? D.h. wenn ich 2 Verträge abschließe erhalte ich dann 2x die relevante Zulage oder erhalte ich die gesamt auf meine Person?
Du erhältst Zulagen begrenzt auf die Höchstzulage für Dich.
Zitat von Hepcat
-> kann ich Vertrag aufstocken
Sind solche Verträge generell aufstockbar oder muss dann ein neuer Vertrag wieder abgeschlossen werden?
M. E. spricht nichts dagegen.
Zitat von Hepcat
-> kann ich über das Jahr und über die Jahre unterschiedliche Zahlungen leisten und die Zulagen werden dann individuell berechnet?
Ja, aber um die Höchstzulage eines Jahres zu bekommen musst Du bis zum Jahresende den dafür notwendigen Eigenbeitrag aufbringen.
Wohn Riester Verträge kann man immer und jederzeit (und egal ob heute oder in 99 Jahren) erhöhen im Alttarif.
Nein, das ist von den ABB der jeweiligen Bausparkasse abhängig. Es gibt Bausparkassen am Markt, die auch bei WohnRiester-Tarifen, genau wie in den Normaltarifen, keine Erhöhungen zulassen wenn dieser Tarif geschlossen wurde.
Je neuer die Tarifwelt, desto wahrscheinlicher ist es, dass Bausparkassen diese Bremse einbauen. Teilweise aus leidvollen Erfahrungen.
Bleibt also, sich direkt bei der entsprechenden Bausparkasse zu erkundigen bzw. deren Bedingungswerk zu studieren.