Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Hallo zusammen.
Aufgrund unerwarteter Ereignisse bin ich von meiner nichtselbstständigen Tätigkeit zu einem Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH geworden und somit Selbstständig und der gesetzlichen GKV nicht mehr gebunden. Aufgrund Prüfung bei meiner jetzigen KK (DAK) würde mein monatlicher frw. Beitrag bei ~ 720 EUR liegen. Ich bin 27 Jahre alt, grundsätzlich kerngesund und männlich.
Meine Selbstständigkeit hat am 01.09.2014 begonnen und liegt somit zurück und ich bin etwas im Zugzwang. Mir ist dieses doch sehr wichtige Thema leider etwas untergegangen.
Aufgrund bereits bestehender Berufsunfähigkeitsversicherung, betrieblicher Altersvorsorge bei der DEBEKA war ein zeitnaher Anruf bei dieser Institution naheliegend. Ich habe nun 2 Angebote vorliegend - Tarif N | NC | KT92/60 | PVN | N-SBM67/150 und alternativ mit N-SB (1200EUR) und liege bei dem Angebot bei 372EUR (mit SB) alternativ 472EUR.
KT ab 92Tage wurde aufgrund des GF-Vertrages so genommen.
Das sind die Details zu mir. Meine Unsicherheiten und Gründe hier aufzuschlagen sind:
Aufgrund diverser Testberichte | Erfahrungsberichte | Stellungnahmen | etc. lese ich heraus mit der DEBEKA grundsätzlich nichts falsch zu machen mit diesem Unisex Tarif N?
Warum ich in die PKV wechsle ist die Aussicht auf zukünftig gesicherte Einnahmen sowie Selbstständigkeit. Ich werde Kinder haben so Gott will und meine Frau wird immer berufstätig sein (also vlt. 2 Kinder bei mir). Hauptsächlich drückt bei mir die Aussicht auf die nächsten 5 Jahre Kinderlosigkeit gekoppelt mit 250 - 350 EUR monatlicher Ersparnisse was jedoch als kleines Kriterium von vielen gesehen wird.
Ich war von jeher mit den Leistungen der GKV zufrieden und benötigte nie mehr.
De Facto habe ich - puh .. 30 Stunden damit zugebracht im Netz zu recherchieren und glaube noch nichtmal die Spitze des Eisberges gesehen zu haben was die PKV betrifft.
Ich erhoffe mir in diesem Thread Antworten zu erhalten die mir in der PKV-Angelegenheit Erleuchtung bringen.
Kurzes Beispiel:
Ich werde im September 2015 eine OP benötigen da ich beim Fußballspielen (bereits aufgehört nach dieser Verletzung) mehrere Knochen im Gesicht gebrochen hatte. Da diese Platten raus kommen sollen weiß ich nun nicht wie das gehandhabt wird. Laut Vertreter der DEBEKA ist das kein Problem und wird übernommen, sollte ich mir dies schriftliche geben lassen?!
Desweiteren gibt es angeblich keine Gesundheitsprüfung wenn man direkt von der GKV in die PKV wechselt?! Wie ist das Möglich? Werden sämtliche Abrechnungen der DAK eingefordert oder werden sämtliche Ärzte von der Schweigeverpflichtung entbunden?
Dankeschön an diejenigen, die sich die Zeit nehmen!
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
da die Entgeltumwandlung das sozialversicherungspflichtige Einkommen nur um den Maximalbeitrag von 242€ monatlich senkt.Die zusätzlichen 150€ monatlich helfen dir nicht weiter.
okay - aber ich dachte als Gesellschafter Geschäftsführer hab ich keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn?!
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Es gibt keine einheitliche Regelung,da ist immer der Einzelfall zu prüfen.Weisungsbefugnisse,unternehmerisches Risiko,begrenzte oder unbegrenzte Zuständigkeiten etc.pp..
Und falls wieder unser Lügenbaron hanomag auftaucht,um einen seiner berühmt-berüchtigten Links zu platzieren:Früher haben auch nahezu alle Menschen geglaubt,die Erde wäre eine Scheibe.Was die schiere Behauptung nicht richtiger gemacht hat.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Zitat von Hanomag
Du solltest m. E. auch nicht zu knapp kalkulieren. In Deiner Berechnung fehlen die von Dir im Vorfeld zitierten
und da zählen auch Kapitalerträge und die im Gesamten 7 Einkunftsarten dazu
Eine Viertelstunde nach dem ich dies geschrieben hatte, war ich bereits auf der Autobahn. Und dabei ging mir diese Sache durch den Kopf. Ich dachte, Schei..., jetzt hast Du dem Möchtegernexperten eine Steilvorlage geliefert. Es heißt doch Jahresarbeitentgeltgrenze, was sollen da Einkunftsarten wie Kapitalerträge oder Erträge aus Vermietung und Verpachtung. Aber er war mal wieder lesefaul und hat es nicht gemerkt. Dafür hat er sich über andere Dinge ausgelassen, z. B.
Zitat von Matthew Pryor
Kann mit den vom TO genannten Zahlen nicht funktionieren.Verstehst du nicht,ist mir bewusst.Und deswegen hast du auch nichts aufgezeigt,sondern mal wieder Fakten (→vom TO gepostet) und Halbwahrheiten (→deine vermeintlichen Klarstellungen) durcheinandergewürfelt.
Armer Matthew, hast scheinbar immer noch nicht begriffen, das der TE sich die Zahlen nach Bedarf zusammenzimmert?
Zusatzinfo für Ander53: Es gibt es nur 7 Einkunftarten und die genannten sind Teil davon.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Dich lassen sie auf die Autobahn?Gut zu wissen,dann fahre ich ab morgen Bus,Bahn und Fahrrad.Solche Blindgänger auf 4 Rädern sind schließlich gemeingefährlich.
Im Übrigen ist die korrekte Bezeichnung JahresarbeitSentgeltgrenze.Da ich weiß,dass du mit allem,was über 3 Buchstaben hinausgeht,überforfert bist,wollte ich es gut sein lassen.Aber wenn du dich unbedingt erneut zum Deppen machen möchtest,sei dir das von Herzen gegönnt.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Zitat von Matthew Pryor
Du verstehst wie üblich nur die Hälfte,glaubst aber es komplett verinnerlicht zu haben und zimmerst dir deine eigene absurde Gedankenwelt zurecht.Es geht mitnichten um die Altersrente,es geht um die Besteuerung bei BERUFSUNFÄHIGKEIT.Und da kann sich ein völlig anderes Bild ergeben als bspw. bei einer BU-Rente aus Schicht 1.
Wenn Du schon mit völlig aus dem Zusammenhang gerissenen Beiträgen argumentierst, dann bitte nicht schon wieder versuchen, Deine eigenen geistigen Eigenschaften anderen unterschieben zu wollen.
Darüber hinaus sind BU-Renten, egal welcher Schicht sie angehören, immer mit dem Ertragsanteil zu besteuern. Oder welche Art der Besteuerung wird Deiner Meinung nach für eine BU-Rente der Schicht 1 zu Grunde gelegt? Vielleicht glaubst Du aber auch, die BU-Rente aus Schicht 1 wäre keine BERUFSUNFÄHIGKEITsrente?
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Darüber hinaus sind BU-Renten, egal welcher Schicht sie angehören, immer mit dem Ertragsanteil zu besteuern. Oder welche Art der Besteuerung wird Deiner Meinung nach für eine BU-Rente der Schicht 1 zu Grunde gelegt? Vielleicht glaubst Du aber auch, die BU-Rente aus Schicht 1 wäre keine BERUFSUNFÄHIGKEITsrente?
Dann will ich mal wieder dein inkompetentes Geschrubbe richtig stellen.Nicht,dass noch jemand auf die Idee kommt,dich oder deine Aussagen ernst zu nehmen.
Renten aus der 3.Schicht werden mit dem Ertragsanteil besteuert (→§ 22,Nr.1,Satz 3 a)bb))
Für Renten aus der 1.Schicht ist der Erstbezug der Rente maßgeblich.Der steuerfreie Anteil beträgt für das Jahr 2015 70%.
Renten aus "Schicht-2-Verträgen" sind schlußendlich vollständig als Einkünfte zu versteuern.
Kleiner Unterschied.....auch wenn das für dich offensichtlich NICHT ersichtlich ist.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Zitat von Hanomag
Darüber hinaus sind BU-Renten, egal welcher Schicht sie angehören, immer mit dem Ertragsanteil zu besteuern. Oder welche Art der Besteuerung wird Deiner Meinung nach für eine BU-Rente der Schicht 1 zu Grunde gelegt? Vielleicht glaubst Du aber auch, die BU-Rente aus Schicht 1 wäre keine BERUFSUNFÄHIGKEITsrente?
Hallo, jetzt muss ich mich doch nochmal einschalten - hier gehts an die Basics!
Eine BU- Rente wird sehr wohl unterschiedlich besteuert, ja nachdem aus welcher Schicht Sie gezahlt wird!
D.h. eine BU Rente aus Schicht 1 wird anders besteuert als eine BU Rente aus einem Vertrag der Schicht 2 oder Schicht 3.
In grober Kurzversion erklärt:
Eine BU-Rente aus Schicht 2 (u.a. betriebliche Altersversorgung, - z.B. Direktversicherung mit angehängter BU) wird voll versteuert.
Eine BU-Rente aus einem Vertrag in der Schicht 1 (u.a. Rürup-Rente) ist ebenso im Prinzip voll steuerpflichtig (Hier gelten zwar noch etwas günstigere Übergangsregelungen - Stichwort Kohortenprinzip - aber das ist zeitlich befristet)
Eine BU-Rente aus Schicht 3 wird dagegen nur mit dem sog. Ertragsanteil steuerpflichtig, was bedeutet, dass in den meisten Fällen BU-Renten bis ca. 2000.- mtl. steuerfrei bleiben - hängt von den sonstigen Einkünften ab.
Insofern spielt es schon eine erhebliche Rolle, aus welcher Schicht meine BU Rente kommt - anders herum gesagt: Die evtl. höhere steuerliche Belastung sollte ich tunlichst bereits bei Abschluss des Vertrages mit einer ggfls. höheren versicherten BU Rente berücksichtigen.
Nur am Rande, der Vollständigkeit halber erwähnt:
BU Renten aus der Schicht 2 sind zusätzlich noch KV-Beitragspflichtig, wenn der Bezieher der Rente gesetzlich Krankenversichert ist.
EDIT: schnell ein paar Rechtschreibfehler korrigiert - hoffentlich keine Neuen eingebaut...
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Zitat von Matthew Pryor
Dann will ich mal wieder dein inkompetentes Geschrubbe richtig stellen.Nicht,dass noch jemand auf die Idee kommt,dich oder deine Aussagen ernst zu nehmen.
Ok, ich gebe zu, dass ich in der Angelegenheit - ohne Ncahschulung - nicht auf dem neuesten Stand bin.
Du meinest aber sicherlich, Du müsstest Dein eigenes inkompetentes Geschrubbe richtig stellen? Heute morgen, stand es noch da. Erst nachdem ein offensichtlicher Fachmann, nämlich Peter Wolnitza, geantwortet hatte, hast Du nachgebessert und wieder ins Klo gegriffen.
Zitat von Matthew Pryor
Renten aus der 3.Schicht werden mit dem Ertragsanteil besteuert (→§ 22,Nr.1,Satz 3 a)bb))
Es war nach BU-Rente gefragt worden. Hier teilt die BU-Rente steuerlich das Schicksal der Rente.
Zitat von Matthew Pryor
Für Renten aus der 1.Schicht ist der Erstbezug der Rente maßgeblich.Der steuerfreie Anteil beträgt für das Jahr 2015 70%.
Spitze! Demnach wären nur 30 % steuerpflichtig!! Und das wird Jahr für Jahr weniger? Hahaha, trotz Nachbesserung ein grober Schnitzer. Wobei ich dem Beifall klatschenden uwehaensch hier etwas mehr zugetraut hätte.
Tatsächlich sind - bei Rentenbeginn im Jahre 2015 - die 70 % steuerpflichtig. Und das gilt nicht nur für die Rente, sondern auch für die BU-Rente.
Zitat von Matthew Pryor
Renten aus "Schicht-2-Verträgen" sind schlußendlich vollständig als Einkünfte zu versteuern.
Und auch hier teilt die BU-Rente auch das gleiche Schicksal der Rente.
Zitat von Matthew Pryor
Kleiner Unterschied.....auch wenn das für dich offensichtlich NICHT ersichtlich ist.
Du sollst nicht immer von Dir auf andere schließen.
Bei der Rentenbesteuerung muss man auch noch Ausnahmen beachten, teilweise sind z. B. Renten der ersten Schicht wie Kapitalerträge zu versteuern. Zusätzlich gibt aus auch noch Übergangsregelungen für Altfälle.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Heute morgen, stand es noch da.
Nein,da stand Vorratsquote.Unter deinem Gesabbel.Ich bin davon ausgegangen,dass du,wie so oft,im Nachhinein deine Beiträge korrigierst,um deine Stümpereien/Lügen zu kaschieren.Das wollte ich vermeiden und das werde ich auch in Zukunft so handhaben.Der einzig vernünftige Umgang mit dem Lügenbaron hanomag.Nicht,dass du wieder damit anfängst,Zitate anderer verfälscht wiederzugeben.
Und ja,ich weiß,bevor du wieder deinen Standardspruch ablässt,weil dir nichts mehr einfällt:Schließenichtvondiraufanderematthewtaus endmalmalgehörtundimmernochnichtwitzig.
Es war nach BU-Rente gefragt worden. Hier teilt die BU-Rente steuerlich das Schicksal der Rente.
Und auch hier teilt die BU-Rente auch das gleiche Schicksal der Rente.
Wenn du das von mir Geschriebene noch untermauern möchtest,bitte.Es sei dir gestattet.Es steht also,gemessen an den Böcken,nur noch 105:1 für dich.
In dem Sinne:so long and thanks for all the shoes,Troll.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Zitat von Peter Wolnitza
Insofern spielt es schon eine erhebliche Rolle, aus welcher Schicht meine BU Rente kommt - anders herum gesagt: Die evtl. höhere steuerliche Belastung sollte ich tunlichst bereits bei Abschluss des Vertrages mit einer ggfls. höheren versicherten BU Rente berücksichtigen.
Nur am Rande, der Vollständigkeit halber erwähnt:
BU Renten aus der Schicht 2 sind zusätzlich noch KV-Beitragspflichtig, wenn der Bezieher der Rente gesetzlich Krankenversichert ist.
Das lässt sich sehr einfach vermeiden, in dem man - wie allseits empfohlen - Sparbeiträge und Risikoversicherungen nicht miteinander verbindet. Warum soll ich also alles versteuern und ggf. auch noch volle KV-Beiträge entrichten, wenn ich bei einer reinen BU nur den Ertragsanteil versteuern muss.
Leider nutzen provisionsabhängige Vermittler oder Makler den berechtigten Wunsch nach einer BU aus, indem sie diese mit einer provisionsträchtigen RV verbinden. Solch einen Versuch hat vor Jahren ein MLP-Berater, der an der Hochschule meines Sohn sein Unwesen trieb, gestartet. Er bot ihm eine BU gekoppelt mit einer stark dynamischen Rentenversicherung an. Nach einigen Jahren hätte er einen Monatsbeitrag von ca. 1.500 € aufwenden müssen.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Leider nutzen provisionsabhängige Vermittler oder Makler den berechtigten Wunsch nach einer BU aus, indem sie diese mit einer provisionsträchtigen RV verbinden. Solch einen Versuch hat vor Jahren ein MLP-Berater, der an der Hochschule meines Sohn sein Unwesen trieb, gestartet.Er bot ihm eine BU gekoppelt mit einer stark dynamischen Rentenversicherung an. Nach einigen Jahren hätte er einen Monatsbeitrag von ca. 1.500 € aufwenden müssen.
Hätte er einen schlaueren Vater gehabt,hätten ihn auch die Vortele dieser Kombination abseits der väterlichen WC-Parolen interessiert und er hätte in seinem Interesse eine auf Fakten basierende Entscheidung treffen können.
Dynamiken sind im schlechtesten Fall zweimal hintereinander ablehnbar,manche Versicherer gewähren dem Versicherten dieses Recht gar unbegrenzt.So lässt sich ein Inflationsausgleich bequem steuern.Aber der Sohn kann sich seinen Vater leider nicht aussuchen.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Zitat von Hanomag
Das lässt sich sehr einfach vermeiden, in dem man - wie allseits empfohlen - Sparbeiträge und Risikoversicherungen nicht miteinander verbindet. Warum soll ich also alles versteuern und ggf. auch noch volle KV-Beiträge entrichten, wenn ich bei einer reinen BU nur den Ertragsanteil versteuern muss.
Sorry, aber diese Aussage ist so nicht ganz richtig, daher nochmal mein Veto
Eine Rente aus einer reinen BU Versicherung wird exakt genau so versteuert wie eine Rente aus einer BUZ Versicherung, die an einer Rentenversicherung oder Lebensversicherung dranhängt! Da gibt es keinen Cent Unterschied!
Die unterschiedliche Besteuerung resultiert alleine aus der jeweiligen Schicht (1-3), in der das jeweilige Produkt angesiedelt ist. Ihre Aussage ist leider ein schönes Beispiel dafür, wie durch unsaubere Formulierungen und Verwendung der falschen Begriffe beim unbedarften Leser einiges munter durcheinander gerät.
Zitat von Hanomag
Leider nutzen provisionsabhängige Vermittler oder Makler den berechtigten Wunsch nach einer BU aus, indem sie diese mit einer provisionsträchtigen RV verbinden. Solch einen Versuch hat vor Jahren ein MLP-Berater, der an der Hochschule meines Sohn sein Unwesen trieb, gestartet. Er bot ihm eine BU gekoppelt mit einer stark dynamischen Rentenversicherung an. Nach einigen Jahren hätte er einen Monatsbeitrag von ca. 1.500 € aufwenden müssen.
Schön, dass es solche immer wieder mantra-mässig vorgetragenen Glaubenssätze noch gibt. Haben sie doch den Vorteil, dass sie einem die schwere Arbeit des eigenen Denkens und Nachrechnens abnehmen. Immer getreu dem Motto: Meine Meinung steht fest - verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten.
Die Fakten/Zahlen beweisen nämlich, dass es (in der richtigen Konstellation, bei dem richtigen Anbieter und mit den richtigen Vertragsbedingungen) sehr wohl sehr sinnvoll sein kann (Einzelfallbetrachtung!) - würde aber jetzt zu weit führen, da wir uns ja eh schon von der Eingangsfrage ziemlich entfernt haben.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Zitat von Peter Wolnitza
Eine Rente aus einer reinen BU Versicherung wird exakt genau so versteuert wie eine Rente aus einer BUZ Versicherung, die an einer Rentenversicherung oder Lebensversicherung dranhängt! Da gibt es keinen Cent Unterschied!
Nämlich mit der relativ geringen Ertragsanteilbesteuerung. Vermutlich deshalb und weil die Masse der BU so abgeschlossen werden, ging ich bis vor kurzem davon aus, dass alle BU-Renten so besteuert werden.
Zitat von Peter Wolnitza
Die unterschiedliche Besteuerung resultiert alleine aus der jeweiligen Schicht (1-3), in der das jeweilige Produkt angesiedelt ist.
Ja warum hängt man den die BU z. B. an eine bAV? Das Argument der Ersparnis infolge Sozialversicherungs- und Steuerfreiheit sticht nicht, weil - wie selbst hier empfohlen - diese Ersparnis in eine höhere Absicherung gesteckt werden soll, um im Leistungsfall Steuern und KV-Beiträge entrichten zu können.
Ich bleibe dabei, eine BU-Versicherung sollte auf jeden Fall als unabhängiges Produkt abgeschlossen werden. Dies kann man in jungen Jahren machen, ohne sich finanziell zu strangulieren. Ein junger Mensch, sollte seine Ersparnisse vorerst so anlegen, dass er sie für sein beginnendes Leben bedarfsgerecht (Familie, Immobilie usw.) einsetzen kann.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Zitat von Matthew Pryor
Hätte er einen schlaueren Vater gehabt,hätten ihn auch die Vortele dieser Kombination abseits der väterlichen WC-Parolen interessiert und er hätte in seinem Interesse eine auf Fakten basierende Entscheidung treffen können.
Welche Vorteile?
Ein junger Mensch sollte sich erst einmal gegen existentielle Risiken absichern. Die RV ist erst dann interessant, wenn er mit gesichertem Einkommen im Berufsleben steht und seine finanzielle Situation unter Berücksichtigung von Familien- und Immobilienplanung im Griff hat.
Der gravierendste Nachteil einer RV mit BUZ ist doch die Tatsache, dass man den BU-Schutz verliert, wenn man infolge Finanznot den RV-Vertrag vorzeitig auflösen muss.
Zitat von Matthew Pryor
Ich bin davon ausgegangen,dass du,wie so oft,im Nachhinein deine Beiträge korrigierst,um deine Stümpereien/Lügen zu kaschieren.Das wollte ich vermeiden und das werde ich auch in Zukunft so handhaben.Der einzig vernünftige Umgang mit dem Lügenbaron hanomag.Nicht,dass du wieder damit anfängst,Zitate anderer verfälscht wiederzugeben.
Diesbezüglich habe ich die Moderation informiert. Ich möchte nicht unbedingt, dass Deine beleidigenden Beiträge gelöscht werden, weil Du Dich damit selbst disqualifizierst. Aber als Lügner und Fälscher lasse ich mich nicht gerne hinstellen. Hierzu solltest Du schon entsprechende Beweise vorlegen können.
Nebenbei bemerkt, disqualifizierst Du Dich mit Deinen ständigen Ausartungen selbst als Forentroll.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Zitat von Hanomag
Nämlich mit der relativ geringen Ertragsanteilbesteuerung. Vermutlich deshalb und weil die Masse der BU so abgeschlossen werden, ging ich bis vor kurzem davon aus, dass alle BU-Renten so besteuert werden.
Gut, dann ist ja ein erster Lernerfolg zu verzeichnen, nachdem ich Ihnen gesagt habe, dass Sie da falsch lagen. Übrigens: die überwiegende Anzahl aller BU Verträge ist als Anhängsel an eine LV/RV/Fondspolice abgeschlossen. Gibt da irgendwo Zahlen vom GDV ... einfach mal danach googlen.
Zitat von Hanomag
Ja warum hängt man den die BU z. B. an eine bAV? Das Argument der Ersparnis infolge Sozialversicherungs- und Steuerfreiheit sticht nicht, weil - wie selbst hier empfohlen - diese Ersparnis in eine höhere Absicherung gesteckt werden soll, um im Leistungsfall Steuern und KV-Beiträge entrichten zu können.
Warum man das macht, weiss ich nicht, es soll jedoch Fälle geben,bei denen in Anbetracht des hohen Einkommens die Vorteile überwiegen. Und dann gibt es ja auch noch den ein oder anderen, der nicht in der gesetzlichen KV ist und daher auf seine BU Rente keine KV-Beiträge entrichten muss - oder denken Sie mal an denjenigen, der gesundheitliche Probleme hat und eine BU nur über einen Kollektivvertrag seines Arbeitgebers bekommen kann (vereinfachte Gesundheitsprüfung).
Merken Sie Gerade was?
Auch hier helfen platte Pauschalaussagen nicht weiter, es sollte halt einfach mal als Alternative mit den individuellen Zahlen berechnet werden. Danach kann jeder für sich entscheiden, welchen Durchführungsweg er gehen möchte.
Es gibt bei diesen Dingen kein allgemeines Falsch oder Richtig . es gibt nur individuell passende oder unpassende Lösungen!
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Es wird immer eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Denn nur so werden die Anbieter einer PKV einen realistischen Beitrag errechnen können. Einkommen spielt dann keine Rolle mehr.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Ich habe Ende Mai meine OP zur Entfernung der 3 Blatten im Gesicht. Zwischenzeitlich war ich 2 x beim Zahnarzt, 3 x bei dem gleichen Doc, der mir die Platten reingemacht hat. Dies waren Kontrollbesuche und ich wurde nach 5 Minuten wieder nach Hause geschickt. Das war es
Die letzten 28 Jahre war ich ein 1 A Musterkunde für die gesetzlichen Krankenkassen mit nahezu 0 Kosten.
Leider zahle ich jetzt bald 12 Monate ~ 720EUR in die gesetzliche Krankenkasse.
Ich starte nach erfolgreicher OP einen erneuten Anlauf in die private KK zu kommen. Wer mir dabei behilflich sein kann - kann sich hier gerne melden. Ich denke es ist nicht unlukrativ einen Menschen in die PKV zu vermitteln.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Guten Tag beisammen!
OP ist vorbei, nach 2 Wochen wurden zwischenzeitlich Fäden gezogen - alles erledigt. Gerade mit dem Artz gesprochen, ich bekomme schriftlich bestätigt dass alles erledigt ist und es keine Probleme gegeben hat & voraussichtlich keine geben wird.
Wie stehen meine Chancen in die Private zu kommen?
Hat jemand Bock mich zu vermitteln? Gerne die Herren, welche mir und auch vielen anderen kompetente & vor allem kostenfreie Vorschläge gemacht haben.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Wenn das Ganze für Sie aktuell noch aktuell sein sollte, nehme ich gerne mit Ihnen Kontakt auf, kostenlos und unverbindlich. Bin seit über 13 Jahre Makler und PKV-affin. Das Ganze natürlich unabhängig
Ich freue mich, wenn Ich Ihnen weiterhelfen kann.