Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Hallo zusammen.
Aufgrund unerwarteter Ereignisse bin ich von meiner nichtselbstständigen Tätigkeit zu einem Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH geworden und somit Selbstständig und der gesetzlichen GKV nicht mehr gebunden. Aufgrund Prüfung bei meiner jetzigen KK (DAK) würde mein monatlicher frw. Beitrag bei ~ 720 EUR liegen. Ich bin 27 Jahre alt, grundsätzlich kerngesund und männlich.
Meine Selbstständigkeit hat am 01.09.2014 begonnen und liegt somit zurück und ich bin etwas im Zugzwang. Mir ist dieses doch sehr wichtige Thema leider etwas untergegangen.
Aufgrund bereits bestehender Berufsunfähigkeitsversicherung, betrieblicher Altersvorsorge bei der DEBEKA war ein zeitnaher Anruf bei dieser Institution naheliegend. Ich habe nun 2 Angebote vorliegend - Tarif N | NC | KT92/60 | PVN | N-SBM67/150 und alternativ mit N-SB (1200EUR) und liege bei dem Angebot bei 372EUR (mit SB) alternativ 472EUR.
KT ab 92Tage wurde aufgrund des GF-Vertrages so genommen.
Das sind die Details zu mir. Meine Unsicherheiten und Gründe hier aufzuschlagen sind:
Aufgrund diverser Testberichte | Erfahrungsberichte | Stellungnahmen | etc. lese ich heraus mit der DEBEKA grundsätzlich nichts falsch zu machen mit diesem Unisex Tarif N?
Warum ich in die PKV wechsle ist die Aussicht auf zukünftig gesicherte Einnahmen sowie Selbstständigkeit. Ich werde Kinder haben so Gott will und meine Frau wird immer berufstätig sein (also vlt. 2 Kinder bei mir). Hauptsächlich drückt bei mir die Aussicht auf die nächsten 5 Jahre Kinderlosigkeit gekoppelt mit 250 - 350 EUR monatlicher Ersparnisse was jedoch als kleines Kriterium von vielen gesehen wird.
Ich war von jeher mit den Leistungen der GKV zufrieden und benötigte nie mehr.
De Facto habe ich - puh .. 30 Stunden damit zugebracht im Netz zu recherchieren und glaube noch nichtmal die Spitze des Eisberges gesehen zu haben was die PKV betrifft.
Ich erhoffe mir in diesem Thread Antworten zu erhalten die mir in der PKV-Angelegenheit Erleuchtung bringen.
Kurzes Beispiel:
Ich werde im September 2015 eine OP benötigen da ich beim Fußballspielen (bereits aufgehört nach dieser Verletzung) mehrere Knochen im Gesicht gebrochen hatte. Da diese Platten raus kommen sollen weiß ich nun nicht wie das gehandhabt wird. Laut Vertreter der DEBEKA ist das kein Problem und wird übernommen, sollte ich mir dies schriftliche geben lassen?!
Desweiteren gibt es angeblich keine Gesundheitsprüfung wenn man direkt von der GKV in die PKV wechselt?! Wie ist das Möglich? Werden sämtliche Abrechnungen der DAK eingefordert oder werden sämtliche Ärzte von der Schweigeverpflichtung entbunden?
Dankeschön an diejenigen, die sich die Zeit nehmen!
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Danke für die Info
hab eine bAV & BUZ - Versicherung bei der DEBEKA aus dem Jahre 2009 mit Laufzeit bis 2053. Allerdings nur eine garantierte Rente von 226,02 EUR.
Welche Anbieter sind hier sinnvoller?
Nachtrag: Es dauert 3 Jahre! Sprich 2017 dass diese Verletzung als ausgeheilt gilt .. oder sogar nach der OP mit der Entfernung der Platten was 2018 bedeuten würde .. da werd ich voraussichtlich Daddy .. dann sind die 36 Monate Ersparnis + Beitragsrückerstattung vorbei und ich gehe wirklich wegen der super Behandlung in die PKV und weil ich mit dem leitenden Doc Perdu sein möchte
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Zitat von Ander53
Danke für die Info
hab eine bAV & BUZ - Versicherung bei der DEBEKA aus dem Jahre 2009 mit Laufzeit bis 2053. Allerdings nur eine garantierte Rente von 226,02 EUR.
Welche Anbieter sind hier sinnvoller?
bei der BU?
so geschätzt 50-80 Anbieter, je nachdem, wie genau man hinschaut...
Aufgrund der geänderten Parameter Angestellter-Selbstständiger sollte das Teil sowieso auf den Prüfstand.
Und wenn ichs recht interpretiere, ist die BU an die Direktversicherung angehängt? - werfen Sie mal einen Blick auf die Versteuerung im Leistungfall...
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Zitat von Peter Wolnitza
Und wenn ichs recht interpretiere, ist die BU an die Direktversicherung angehängt? - werfen Sie mal einen Blick auf die Versteuerung im Leistungfall...
Der steuerpflichtige Anteil der Direktversicherung ist zum Renteneintritt von Ander53 auch nicht anders als bei einer gesetzlichen Rente, einer Basisrente oder einer Rente aus den übrigen Zweigen der bAV, nämlich 100 %.
Zitat von Ander53
Entschuldiung, ich war leicht durcheinander gekommen. Das war eine Lebensversicherung mit eingeschlossener BUZ.
Die Entscheidung ist besser. Vermutlich wollte dich Peter Wolnitza auf diese Möglichkeit hinweisen. Allerdings hat er vergessen zu erwähnen, dass der Auszahlungsbetrag einer Direktversicherung auch noch Krankenversicherungspflichtig ist. Und bei der LV mit BUZ kann man leider während der Ansparphase steuerlich nichts geltend machen.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
wenn ich beherschender Gesellschafter Geschäftsführer bin, 4.400EUR verdiene und einen geldwerten Vorteil (Firmenwagen) über 800EUR habe - ergibt das ein zu versteuernder Arbeitslohn in Höhe von 5.200EUR.
Wenn meine Frau ein Kind bekommt und per Gleitzonenregelung bei der gesetzlichen KK angemeldet ist, kann ich das Kind dennoch bei Ihr gesetzlich pflichtversichern oder zählt der geldwerte Vorteil dazu und das Kind muss privat versichert werden?
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Moin,
von den Aussagen des Herrn Versicherungsberaters ist - wie leider oft bei diesem Thema - nichts zu 100% richtig.
Bei der Frage:
Vater ist PKV versichert, Mutter ist GKV versichert, Wo muss/darf Kind versichert werden? gilt alleine das unten angehängte Prüfschema. Alle Ausagen wie "im allgemeinen", "meistens" helfen hier nicht weiter und führen oft auf die falsche Spur.
Auch die Aussage bzgl. Kindernachversicherung in der PKV ist so nicht ganz richtig: Jeder Versicherer kann in seinen Vertragsbedingungen individuell regeln, wie der Versicherungsschutz des Kindes in Relation zum Schutz des Vaters/der Mutter gestaltet werden darf - auch hier verbietet sich jede allgemein gültige Aussage.
Presse light halt eben...
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
von den Aussagen des Herrn Versicherungsberaters ist - wie leider oft bei diesem Thema - nichts zu 100% richtig.
Hut ab dafür,dass du dir diese "Quellen" auch noch durchliest.Bei mir klingt da der "Keinen-Bock-drauf"-Reflex stark durch,wenn ich FOCUS nur sehe.
Gut,dass die ungeprüft eingestellten Links interessierter Laien der nötigen,qualifizierten Korrektur unterzogen werden.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Tja und zwei Experten weiter ist der Fragesteller genauso schlau wie zuvor da er immer noch nicht weiß, ob der geldwerte Vorteil in Form des Firmenwagens mit angerechnet wird.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
immer noch nicht weiß, ob der geldwerte Vorteil in Form des Firmenwagens mit angerechnet wird.
korrekt
War bereits mehrmals auf Ihrer Seite Herr Wolnitza - danke aber für die Mühe. Wie Herr/Frau Suxxess bereits geschrieben hat ging es mir um diesen Spezialfall ob geldwerter Vorteil einbezogen wird oder nicht.
Zusätzlich ist die Besonderheit, das ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (beherrschend, mind. 50%) sozialversicherungsfrei ist.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Zitat von Ander53
Wenn meine Frau ein Kind bekommt und per Gleitzonenregelung bei der gesetzlichen KK angemeldet ist, kann ich das Kind dennoch bei Ihr gesetzlich pflichtversichern oder zählt der geldwerte Vorteil dazu und das Kind muss privat versichert werden?
Der geldwerte Vorteil zählt leider mit.
Zitat von Peter Wolnitza
Moin Vater ist PKV versichert, Mutter ist GKV versichert, Wo muss/darf Kind versichert werden? gilt alleine das unten angehängte Prüfschema. Alle Ausagen wie "im allgemeinen", "meistens" helfen hier nicht weiter und führen oft auf die falsche Spur.
Das Prüfschema sollte allerdings dahingehend verbessert werden, dass nicht unbedingt der Vater, sondern der PKV-Versicherte - sofern mit dem Kind verwandt - mehr verdienen sollte als der GKV-Versicherte.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Tja und zwei Experten weiter ist der Fragesteller genauso schlau wie zuvor da er immer noch nicht weiß, ob der geldwerte Vorteil in Form des Firmenwagens mit angerechnet wird.
Spielt in diesem Fall auch keine Rolle,wenn man weiß,in welchem Einkommensbereich besagte Gleitzone liegt und dann das Einkommen des Vaters betrachtet.
Aber vielleicht spendierst DU ja noch einen schicken Link aus Bunte,Gala oder Bild am Sonntag oder aus welchen Fachpostillen du auch immer dein Halbwissen beziehst.
Das Prüfschema sollte allerdings dahingehend verbessert werden,
Nein ,sollte es nicht,da selbst für extrem Denkfaule ersichtlich ist,dass für das Beispiel der Vater heran gezogen wird.Du kannst dir ja gerne als vom Genderwahn Befallener als Platzhalter x,y oder bunte Kekse denken.Allen anderen dürfte klar sein,was gemeint ist.
Der steuerpflichtige Anteil der Direktversicherung ist zum Renteneintritt von Ander53 auch nicht anders als bei einer gesetzlichen Rente, einer Basisrente oder einer Rente aus den übrigen Zweigen der bAV, nämlich 100 %.
Du verstehst wie üblich nur die Hälfte,glaubst aber es komplett verinnerlicht zu haben und zimmerst dir deine eigene absurde Gedankenwelt zurecht.Es geht mitnichten um die Altersrente,es geht um die Besteuerung bei BERUFSUNFÄHIGKEIT.Und da kann sich ein völlig anderes Bild ergeben als bspw. bei einer BU-Rente aus Schicht 1.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Zitat von Matthew Pryor
Spielt in diesem Fall auch keine Rolle,wenn man weiß,in welchem Einkommensbereich besagte Gleitzone liegt und dann das Einkommen des Vaters betrachtet.
Es spielt in diesem Fall keine Rolle, weil Sachbezüge zum relevanten Einkommen dazugehören. Ein Gleitzonenjob ist auf jeden Fall krankenversicherungspflichtig. Und das auch von Dir gepriesene Prüfschema von Wolnitza schließt Gleitzonenjobs nicht aus, demzufolge sind sie enthalten. Demnach ist für Ander53 die JAEG von Bedeutung. Das solltest Du als Möchtegernexperte aber wissen und demzufolge auch entsprechende Fundstellen kennen. Ich habe Dir bereits geschrieben, dass ich meine Nachschulung Dir gegenüber zurückfahren werde.
Zitat von Matthew Pryor
Nein ,sollte es nicht,da selbst für extrem Denkfaule ersichtlich ist,dass für das Beispiel der Vater heran gezogen wird.Du kannst dir ja gerne als vom Genderwahn Befallener als Platzhalter x,y oder bunte Kekse denken.Allen anderen dürfte klar sein,was gemeint ist.
Du hast es mal wieder nicht erfasst. Einem denkfaulen wäre bestimmt nicht aufgefallen, dass im Prüfschema für PKV-Versicherte vom Vater und vom GKV-Versicherte vom GKV-Versicherten. Hier sollte man konsequenterweise entweder von Versicherten sprechen oder von Vater und Mutter. Darüber hinaus ist das Prüfschema von Wolnitza ist durchaus korrekt. Er hat wohlweislich in der ersten Zeile geschrieben wer privat (PKV) und wer gesetzlich (GKV) versichert ist. Ja ich bin darauf hereingefallen, aber Du, der Du so gerne Fehler von mir anprangerst, konntest mangels Lesefaulheit hier nicht mal triumphieren.
Zitat von Matthew Pryor
Du verstehst wie üblich nur die Hälfte,glaubst aber es komplett verinnerlicht zu haben und zimmerst dir deine eigene absurde Gedankenwelt zurecht.Es geht mitnichten um die Altersrente,es geht um die Besteuerung bei BERUFSUNFÄHIGKEIT.Und da kann sich ein völlig anderes Bild ergeben als bspw. bei einer BU-Rente aus Schicht 1.
Jetzt setzt es wohl ganz aus, was hat dies mit der Fragestellung des TE zu tun?
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Der Lügenbaron hanomag gibt sich die Ehre.Wir kennen das Einkommen des Vaters,wir wissen,dass die Mutter einen Job ausübt,dessen Bezahlung unter dem Einkommen des Vaters (→Mutter,Gleitzone,Job,du erinnerst dich?) liegt.Alles weitere ist klar,nur dir nicht.
Und ich antworte dir gerne noch einmal:Mich interessieren deine pubertären Taschenspielertricks und plumpe Provokationen nicht.Wenn du irgendjemandem Nachhilfe erteilen möchtest,dann deinen Blagen in Mathematik und der Sozialgesetzgebung.Nicht,dass die so enden wie du.
Einem denkfaulen wäre bestimmt nicht aufgefallen, dass im Prüfschema für PKV-Versicherte vom Vater und vom GKV-Versicherte vom GKV-Versicherten.
Ah ja.Mal wieder ein Schnaps zu viel?
Jetzt setzt es wohl ganz aus, was hat dies mit der Fragestellung des TE zu tun?
Irgendjemand muss doch deine hart am Rand zur Schwach******keit surfenden Äußerungen richtig stellen.Nicht,dass noch ein Unbedarfter auf die Idee kommt,dich und/oder deine Lügen und Halbwahrheiten ernst zu nehmen.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Zitat von Matthew Pryor
Wir kennen das Einkommen des Vaters,wir wissen,dass die Mutter einen Job ausübt,der unter dem Einkommen des Vaters (→Gleitzone,du erinnerst dich?) liegt.Alles weitere ist klar,nur dir nicht.
Es ist mir in der Tat nicht klar. Ein Gleitzonenjob ist gesetzlich krankenversichert und wenn man zusätzlich unterstellt, dass die JAEG nicht überschritten wird, dann sagt das Prüfschema von Wolnitza aus, dass die Kinder bei der der GKV-Versicherten Mutter kostenlos familienversichert werden können. Möglicherweise gibt es in der Rechtsprechung Urteile, die die Mitversicherung der Kinder bei Geringverdienern der Gleitzone ausschließen. Die solltest Du aber kennen und hier nennen.
Aber, wenn Du hier schon von Renten sprichst, dann könnte Ander53 vielleicht eine bAV bedienen und mit deren Beitrag die JAEG drücken. Vielleicht unterbreitest Du als Experte ihm hierzu Vorschläge oder Du beweist, dass ein innerhalb der Gleitzone beschäftigter GKV-Versicherter seine Kinder nicht mitversichern kann. Ich glaube, ich habe da mal etwas gelesen.
Zitat von Matthew Pryor
Einem denkfaulen wäre bestimmt nicht aufgefallen, dass im Prüfschema für PKV-Versicherte vom Vater und vom GKV-Versicherte vom GKV-Versicherten.
Ah ja.Mal wieder ein Schnaps zu viel?
Armer Kerl, nicht mal das hast Du begriffen. Hier fehlen nur die letzten zwei Worte, nämlich "gesprochen wird". Ich ergänze und wiederhole nochmal für Matthew Pryor:
Einem denkfaulen wäre bestimmt nicht aufgefallen, dass im Prüfschema für PKV-Versicherte vom Vater und für GKV-Versicherte vom GKV-Versicherten gesprochen wird.
Entweder hätte man nur von Versicherten oder nur von Vater und Mutter sprechen sollen.
Im übrigen würde ich an Deiner Stelle mal eine Auszeit nehmen.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
okay .. gestern Abend hatte ich selbst einen Schnapps zuviel - nachdem ich das ganze hier durchgelesen hatte. Auf den Kopf gefallen zu sein scheint hier niemand, zumindest was die Wortwahl und den Schreibstil angeht.
Also so dargestellt. Ein GsGf (Gesellschafter Geschäftsführer) kann in dem Fall 242EUR (4% der BBMG KV) + 150EUR (monatlich. zusätzlich zulässig steuerfrei) umwandeln ohne das es pflichtiger Arbeitslohn wird.
a) Gehalt GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer 4574EUR (1/12 der Jaeg 2015 = 4575EUR)
b) Geldwerter Vorteil 392EUR (z.B. Sachbezug Firmenwagen)
c) Entgeltumwandlung bAV 392EUR
d) Frau verdient 450,01EUR (= Niedriglohnsektor, gesetz. versichert)
---------------------------------------------------------------------
= Kind kann bei der Frau gesetzlich pflichtversichert werden
korrekt?!
dass ein innerhalb der Gleitzone beschäftigter GKV-Versicherter seine Kinder nicht mitversichern kann
oder nicht korrekt?!
Nachtrag
Ich werde im März meine Untersuchung beim Doc haben und einen Termin für Mai - Juni 2015 festlegen für die Entfernung meiner 3 Platten im Gesicht. Kann jemand zu der Zeit mein Ansprechpartner/Vermittler werden hinsichtlich PKV?!
Gehe ich richtig in der Annahme, dass vermutlich jährlich die kassenindividuellen Zusatzbeiträge variieren und mir ein zusätzliches Kündigungsrecht einräumen?
Hintergrund: Ich bin seit 07.2014 bei der DAK gesetzlich und seit 09.2014 bei der DAK freiwillig gesetzlich versichert (Freundin macht dort Ausbildung). Da ich aktuell monatlich 30EUR mehr zahle als bei meiner alten KK (BKK SCheufelen = 0,5% kassenindividueller Zusatzbeitrag - 14,5% gesamt | DAK = 14,9 %) bin ich daran interessiert das ganze zu optimieren, sprich die OP noch durchzuziehen, die zahlt dann die DAK & dann schnellstmöglich ich die PKV wechseln bzw. wenn das nicht klappt zumindest die GKV mit niederem Satz wählen - die 360EUR mehr pro Jahr investiere ich lieber in die Altersvorsorge oder in ein kindergerechtes Umfeld.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Also so dargestellt. Ein GsGf (Gesellschafter Geschäftsführer) kann in dem Fall 242EUR (4% der BBMG KV) + 150EUR (monatlich. zusätzlich zulässig steuerfrei) umwandeln ohne das es pflichtiger Arbeitslohn wird.
Zunächst einmal ist es die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.Dann stellt sich die Frage,warum sich ein angehender Gesellschafter nicht ernsthaft mit den Modellen Direktzusage/U-Kasse beschäftigen möchte.
Kann jemand zu der Zeit mein Ansprechpartner/Vermittler werden hinsichtlich PKV?!
Jeder,der eine PKV vermitteln darf,kann auch der Vermittler werden.Klingt logisch?Ist es auch.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass vermutlich jährlich die kassenindividuellen Zusatzbeiträge variieren und mir ein zusätzliches Kündigungsrecht einräumen?
Grundsätzlich ja.
Ein Gleitzonenjob ist gesetzlich krankenversichert und wenn man zusätzlich unterstellt, dass die JAEG nicht überschritten wird, dann sagt das Prüfschema von Wolnitza aus, dass die Kinder bei der der GKV-Versicherten Mutter kostenlos familienversichert werden können.
Lesen.Verstehen.Das bildet.Selbst dich.Und zwar hier:
Wenn meine Frau ein Kind bekommt und per Gleitzonenregelung bei der gesetzlichen KK angemeldet ist, kann ich das Kind dennoch bei Ihr gesetzlich pflichtversichern oder zählt der geldwerte Vorteil dazu und das Kind muss privat versichert werden?
Du machst wieder unnötig ein Fass auf,weil du die Kernaussage nicht begreifst.Euer Problem,Münchhausen.
Die Gleitzonenregelung gilt im Übrigen nicht für Ausbildungsverhältnisse.Mich beschleicht so langsam das Gefühl,dass...
Du machst wieder unnötig ein Fass auf,weil du die Kernaussage nicht begreifst.Das soll aber nicht mein Problem sein.
Versteh ich nicht.
ich schreib am 06.02.2015 11:05Uhr:
Wenn meine Frau ein Kind bekommt und per Gleitzonenregelung bei der gesetzlichen KK angemeldet ist, kann ich das Kind dennoch bei Ihr gesetzlich pflichtversichern oder zählt der geldwerte Vorteil dazu und das Kind muss privat versichert werden?
und erhalte am 09.02.2015 20:06Uhr folgende Antwort:
Ein Gleitzonenjob ist gesetzlich krankenversichert und wenn man zusätzlich unterstellt, dass die JAEG nicht überschritten wird, dann sagt das Prüfschema von Wolnitza aus, dass die Kinder bei der der GKV-Versicherten Mutter kostenlos familienversichert werden können.
und um das zu verinnerlichen mach ich ein Besipiel in meinem vorherigen Post. Wenn ich die Kernaussage deiner Meinung nach nicht getroffen habe mit meiner vorigen Zusammenstellung würde das bedeuten das es falsch ist.
Die Gleitzonenregelung gilt im Übrigen nicht für Ausbildungsverhältnisse.Mich beschleicht so langsam das Gefühl,dass uns hier jemand verkaspern möchte.
Danke, das weiß ich selber, ebenfalls hat die Übergangsregelung zum 01.01.2015 für Beschäftigte im Gleitzonenverhältnis geendet, aber danke für die Belehrung.
Jeder,der eine PKV vermitteln darf,kann auch der Vermittler werden?Klingt logisch?Ist es auch.
Und wer kann das - wenn du mir nen Link zukommen läst, les ich - das bildet! Bedanken tu ich mich auch
Nachtrag
Dann stellt sich die Frage,warum sich ein angehender Gesellschafter nicht ernsthaft mit den Modellen Direktzusage/U-Kasse beschäftigen möchte.
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Hanomag
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05.09.2014
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Hanomag
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AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Zitat von Matthew Pryor
Lesen.Verstehen.Das bildet.Selbst dich.Und zwar hier:
Wenn meine Frau ein Kind bekommt und per Gleitzonenregelung bei der gesetzlichen KK angemeldet ist, kann ich das Kind dennoch bei Ihr gesetzlich pflichtversichern oder zählt der geldwerte Vorteil dazu und das Kind muss privat versichert werden?
Mit Deinen nichtssagenden Antworten hast Du die Frage des der TE nach der Berücksichtigung der Sachbezüge stets umschifft. Wolltest von mir sogar noch zur Bestätigung eine Quellenangabe.
Zitat von Matthew Pryor
Du machst wieder unnötig ein Fass auf,weil du die Kernaussage nicht begreifst.Das soll aber nicht mein Problem sein.
Genau das ist Dein Problem. Ich war der einzige, der den TE über die Berücksichtigung der Sachbezüge informierte und auch der einzige, der mit der bAV einen Weg zur Unterschreitung der JEAG aufgezeigt hat.
Zitat von Matthew Pryor
Die Gleitzonenregelung gilt im Übrigen nicht für Ausbildungsverhältnisse.
Deshalb kannst Du sie für Dich auch nicht beanspruchen.
Zitat von Ander53
Kann jemand zu der Zeit mein Ansprechpartner/Vermittler werden hinsichtlich PKV?
Ich verkaufe weder Riesterrenten, noch PKV noch Bausparverträge. Aber ich an Deiner Stelle würde mich an uwehaensch halten, der scheint mir kompetenter zu sein, als mein großspuriger Widersacher. Du solltest m. E. auch nicht zu knapp kalkulieren. In Deiner Berechnung fehlen die von Dir im Vorfeld zitierten
und da zählen auch Erträge aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge und die im Gesamten 7 Einkunftsarten dazu
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#40
Matthew Pryor
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10.12.2012
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Matthew Pryor
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AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Du machst wieder unnötig ein Fass auf,weil du die Kernaussage nicht begreifst.Das soll aber nicht mein Problem sein.
Die Antwort galt nicht dir,sondern dem Feierabendvermittler hanomag.
Im Übrigen geht deine Rechnung nicht auf,wenn sich Entgeltumwandlung und geldwerter Vorteil auf jeweils 392€ belaufen,da die Entgeltumwandlung das sozialversicherungspflichtige Einkommen nur um den Maximalbeitrag von 242€ monatlich senkt.Die zusätzlichen 150€ monatlich helfen dir nicht weiter.Und auch nicht die bereits bestehende bAv,die wird angerechnet.
Wolltest von mir sogar noch zur Bestätigung eine Quellenangabe.
Beleg das doch mal,Lügenbaron.
Ich war der einzige, der den TE über die Berücksichtigung der Sachbezüge informierte und auch der einzige, der mit der bAV einen Weg zur Unterschreitung der JEAG aufgezeigt hat.
Kann mit den vom TO genannten Zahlen nicht funktionieren.Verstehst du nicht,ist mir bewusst.Und deswegen hast du auch nichts aufgezeigt,sondern mal wieder Fakten (→vom TO gepostet) und Halbwahrheiten (→deine vermeintlichen Klarstellungen) durcheinandergewürfelt.Kann passieren,vielleicht erklären sie dir das bei der nächsten Produktschulung noch einmal in Ruhe.
Und wer kann das - wenn du mir nen Link zukommen läst, les ich - das bildet! Bedanken tu ich mich auch
Finanzplanung Nevels | Beratung, Coaching und Training
Ist allerdings sehr viel Input.Da gibt es z.B. auch einen Rechner,der die Auswirkungen einer Entgeltumwandlung darstellt.Da kannst du auch sehen,warum die Aussagen von hanomag wenig hilfreiches für dich zu bieten haben.