Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Hallo zusammen.
Aufgrund unerwarteter Ereignisse bin ich von meiner nichtselbstständigen Tätigkeit zu einem Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH geworden und somit Selbstständig und der gesetzlichen GKV nicht mehr gebunden. Aufgrund Prüfung bei meiner jetzigen KK (DAK) würde mein monatlicher frw. Beitrag bei ~ 720 EUR liegen. Ich bin 27 Jahre alt, grundsätzlich kerngesund und männlich.
Meine Selbstständigkeit hat am 01.09.2014 begonnen und liegt somit zurück und ich bin etwas im Zugzwang. Mir ist dieses doch sehr wichtige Thema leider etwas untergegangen.
Aufgrund bereits bestehender Berufsunfähigkeitsversicherung, betrieblicher Altersvorsorge bei der DEBEKA war ein zeitnaher Anruf bei dieser Institution naheliegend. Ich habe nun 2 Angebote vorliegend - Tarif N | NC | KT92/60 | PVN | N-SBM67/150 und alternativ mit N-SB (1200EUR) und liege bei dem Angebot bei 372EUR (mit SB) alternativ 472EUR.
KT ab 92Tage wurde aufgrund des GF-Vertrages so genommen.
Das sind die Details zu mir. Meine Unsicherheiten und Gründe hier aufzuschlagen sind:
Aufgrund diverser Testberichte | Erfahrungsberichte | Stellungnahmen | etc. lese ich heraus mit der DEBEKA grundsätzlich nichts falsch zu machen mit diesem Unisex Tarif N?
Warum ich in die PKV wechsle ist die Aussicht auf zukünftig gesicherte Einnahmen sowie Selbstständigkeit. Ich werde Kinder haben so Gott will und meine Frau wird immer berufstätig sein (also vlt. 2 Kinder bei mir). Hauptsächlich drückt bei mir die Aussicht auf die nächsten 5 Jahre Kinderlosigkeit gekoppelt mit 250 - 350 EUR monatlicher Ersparnisse was jedoch als kleines Kriterium von vielen gesehen wird.
Ich war von jeher mit den Leistungen der GKV zufrieden und benötigte nie mehr.
De Facto habe ich - puh .. 30 Stunden damit zugebracht im Netz zu recherchieren und glaube noch nichtmal die Spitze des Eisberges gesehen zu haben was die PKV betrifft.
Ich erhoffe mir in diesem Thread Antworten zu erhalten die mir in der PKV-Angelegenheit Erleuchtung bringen.
Kurzes Beispiel:
Ich werde im September 2015 eine OP benötigen da ich beim Fußballspielen (bereits aufgehört nach dieser Verletzung) mehrere Knochen im Gesicht gebrochen hatte. Da diese Platten raus kommen sollen weiß ich nun nicht wie das gehandhabt wird. Laut Vertreter der DEBEKA ist das kein Problem und wird übernommen, sollte ich mir dies schriftliche geben lassen?!
Desweiteren gibt es angeblich keine Gesundheitsprüfung wenn man direkt von der GKV in die PKV wechselt?! Wie ist das Möglich? Werden sämtliche Abrechnungen der DAK eingefordert oder werden sämtliche Ärzte von der Schweigeverpflichtung entbunden?
Dankeschön an diejenigen, die sich die Zeit nehmen!
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Hallo,
ich bin mir nicht sicher welche Fragen Sie denn nun genau haben aber ich versuche es mal, halbwegs der Reihe nach.
Logischerweise sind Sie seit dem 01.09. von der Versicherungspflicht befreit, wenn der Wechsel sich nicht mehr rückwirkend zum 01.09. durchführen lässt, haben Sie 2 Monate Kündigungsfrist um dann von Ihrer freiwilligen gesetzlichen in eine private KV zu wechseln.
Der genannte Debeka-Tarif bietet Leistungen die z.T. deutlich über denen der GKV liegen, z.B. im stationären Bereich (Krankenhaus) Wahlleistungen (= Privatarzt) und Einbettzimmer. Grundsätzlich, da haben Sie m.E. Recht, können Sie mit den genannten Tarifen nicht viel falsch machen (eine mögliche und m.E. gute Alternative wären die KS- und NK-Tarife der Halleschen). Eine Ausnahme, oder besser gesagt, Frage vielleicht. Sind Sie sicher dass 60,- Euro pro Tag als Krankentagegeld reicht ?
Bitte wechseln Sie nicht ausschliesslich in die PKv um für eine überschaubare Anzahl von Jahren Geld zu sparen. 720,- vs. ca. 400,- Euro monatlich ist schon eine Nummer aber das höhere, im Tarif festgeschriebene Leistungsniveau einer PKV sollte, zumindest in einzelnen Bereichen, der Hauptgrund eines Wechels sein.
Die Entscheidung für die PKV ist eine für das Leben, nicht nur für ein paar Jahre. Voraussichtlich können Sie so ohne Weiteres nicht wieder zurück in die GKV.
Zum Thema Kinder, diese müssen Sie zukünftig dann auch privat versichern (ca. 120,- bis 200,- Euro pro Kind), die eventuelle Familienversicherung über Ihre Frau (als versicherungspflichtige Angestellte) greift nämlich nur wenn Sie regelmäßig unterhalb der Entgeltgrenze (voraussichtlich 54.900,- Euro p.a. in 2015), auch als Selbständiger, verdienen !
Bei der Debeka gibt es seit einigen Monaten in der Tat die Möglichkeit, ohne Gesundheitsprüfung in die PKV zu wechseln. Aber das ist m.W. nach keine allgemein gültige Regelung.
Erstens, die Debeka behält sich vor, einen Risikozuschlag (bis zu 30% ?) zu nehmen. Zweitens, diese Regelung gilt nur für Angestellte. Drittens, der Wechsel muss innerhalb von 6 Monaten nach Überschreiten der Entgeltgrenze erfolgen.
Dieser, mein Wissenstand ist allerdings schon etwas (ca. 1 Jahr) älter, insofern kann ich keine Gewähr hierfür übernehmen und u.U. hat die Debeka diese internen Regelungen inzwischen auch geändert. Ich habe so das leichte Gefühl dass Ihr Vertreter der Debeka da hier und da ein wenig nonchalant daher redet (siehe auch nachfolgender Absatz).
Das liesse sich ja auch ggf. leicht überprüfen.
Bitte bei Äußerungen, gerade von Versicherungsvertretern, wie "das ist kein Problem" sehr skeptisch sein. Selbstverständlich sollten Sie sich Alles, und dazu zählt auch die Sache mit Ihrer OP, sich schriftlich geben lassen.
Zum Schluss erlauben Sie mir noch eine grundsätzlich Anmerkung. Ein möglicher Wechsel zur PKv und der Vergleich bzw. dann die Auswahl des passenden Tarifes sollte ausführlich und sorgfältig überlegt werden.
Es scheint mir, Sie setzen sich selbst da unter unnötigen Zeitdruck, oder werden gesetzt vom Debeka-Vertreter :-). Versichern Sie sich doch erst einmal für einige Monate freiwillig gesetzlich (ja, auch wenn das denn ca. 700,- Euro monatlich kostet) und wägen Sie in Ruhe ab, vergleichen Sie in Ruhe und entscheiden dann in Ruhe.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Dankeschön für die Informationen uwehaensch.
Bitte bei Äußerungen, gerade von Versicherungsvertretern, wie "das ist kein Problem" sehr skeptisch sein. Selbstverständlich sollten Sie sich Alles, und dazu zählt auch die Sache mit Ihrer OP, sich schriftlich geben lassen.
Davon werde ich es heute Abhängig machen - da der Herr in wenigen Stunden kommt.
Eine Ausnahme, oder besser gesagt, Frage vielleicht. Sind Sie sicher dass 60,- Euro pro Tag als Krankentagegeld reicht ?
Ich liege aktuell nach Abzug der Steuer bei 3.000EUR netto, erhalte 90 Tage bei Krankheit Lohn und denke ab dem 92. Tag mit 1.800EUR/m relativ gut zu fahren, werde mir aber ein Angebot mit 80 EUR noch anschauen. Danke für den Hinweis.
Voraussichtlich können Sie so ohne Weiteres nicht wieder zurück in die GKV.
Ja ich weiß, leider .. aber vielleicht ändert sich da noch was in den nächsten Jahren?! Mein insgeheimer Plan wäre bei einem Holocaustszenario 1 Jahr lang in die nichtselbstständige Arbeit zu wechseln bzw. mich als Geschäftsführer einstellen zu lassen der weisungsgebunden ist - dies sollte funktionieren?!
Zum Thema Kinder, diese müssen Sie zukünftig dann auch privat versichern (ca. 120,- bis 200,- Euro pro Kind), die eventuelle Familienversicherung über Ihre Frau (als versicherungspflichtige Angestellte) greift nämlich nur wenn Sie regelmäßig unterhalb der Entgeltgrenze (voraussichtlich 54.900,- Euro p.a. in 2015), auch als Selbständiger, verdienen !
Das verstehe ich nicht! Ich dachte das Kind / die Kinder müssen immer bei dem Besserverdienenden versichert sein? Aktuell wäre ich unter dieser Grenze.
Es scheint mir, Sie setzen sich selbst da unter unnötigen Zeitdruck
Dem stimme ich zu. Ich habe noch ein paar Fragen an die DEBEKA und solange die nicht zufriedenstellend beantwortet sind und ggf. fixiert sind unterschreibe ich nichts.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Ja ich weiß, leider .. aber vielleicht ändert sich da noch was in den nächsten Jahren?! Mein insgeheimer Plan wäre bei einem Holocaustszenario 1 Jahr lang in die nichtselbstständige Arbeit zu wechseln bzw. mich als Geschäftsführer einstellen zu lassen der weisungsgebunden ist - dies sollte funktionieren?!
mit einem Gehalt unter der dann gültigen Entgeltgrenze so dass Versicherungspflicht eintritt !
Das verstehe ich nicht! Ich dachte das Kind / die Kinder müssen immer bei dem Besserverdienenden versichert sein? Aktuell wäre ich unter dieser Grenze.
Wenn man davon ausgeht dass Sie privat und Ihre Frau gesetzlich versichert sind (alle anderen Konstellationen wären ja selbsterklärlich), dann kommt es auf das Monatseinkommen des PKV-Versicherten (also Sie) an.
Beträgt dieses regelmäßig max. 1/12tel der Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG), also voraussichtlich max. 4575,- in 2015 und max. 4462,50 in 2014, so besteht Anspruch auf Familienversicherung für die Kinder bei Ihrer Frau.
Beträgt Ihr Einkommen regelmäßig mehr als der genannte Wert (vielleicht zukünftig mgl. ?), so muss man weiter prüfen.
In diesem Fall besteht nämlich nur Anspruch auf Familienversicherung für die Kinder wenn Ihre Frau als GKV-Versicherte mehr verdient als Sie als PKV-Versicherter. Ist das nicht der Fall, dann müssen die Kinder privat versichert werden oder benötigen eine eigene, freiwillige GKV.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Zum Thema Kinder, diese müssen Sie zukünftig dann auch privat versichern (ca. 120,- bis 200,- Euro pro Kind),
Müssen muss er nicht.Es besteht auch die Möglichkeit,das/die Kind(er) mit einem eigenen Beitrag in der GKV zu versichern.
bei einem Holocaustszenario
Ganz sauber ticken sie nicht oder?Auch wenn die ursprüngliche Bedeutung eine andere ist,sollte jedem Menschen,der halbwegs bei Verstand ist,klar sein,welches geschichtliche Ereignis mit diesem Begriff verbunden ist.Armselig.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Zitat von Ander53
Desweiteren gibt es angeblich keine Gesundheitsprüfung wenn man direkt von der GKV in die PKV wechselt?! Wie ist das Möglich? Werden sämtliche Abrechnungen der DAK eingefordert oder werden sämtliche Ärzte von der Schweigeverpflichtung entbunden?
Eine Gesundheitsprüfung erfolgt in jedem Fall. Es besteht nur der Kontrahierungszwang. Sprich, die Debeka muss sie aufnehmen, hat aber die Möglichkeit den angesprochenen Risikozuschlag nach Prüfung zu nehmen.
Grundsätzlich egal wo sie sich versichern, bitte immer darauf achten, dass die Gesundheitsfragen sauber beantwortet sind! Sie müssen sich nur in diesem Forum umschauen, wo aufgrund genau dieser Tatsache (unabhängig davon, ob der Vermittler Blödsinn erzählt hat oder der Versicherungsnehmer was absichtlich verschwiegen hat) dann der Versicherer gekündigt hat und die großen Probleme beginnen...
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
hat aber die Möglichkeit den angesprochenen Risikozuschlag nach Prüfung zu nehmen.
Ist das dann wie bei einem Kaufvertrag dass die Beiträge neu ermittelt werden und ich dem zustimmen muss oder nicht?
ob der Vermittler Blödsinn erzählt hat oder der Versicherungsnehmer was absichtlich verschwiegen hat) dann der Versicherer gekündigt hat und die großen Probleme beginnen...
Das habe ich getan inklusive der anstehenden Operation - sonst bin ich kerngesund und habe alles wahrheitsgetreu angegeben. Dankeschön
Ganz sauber ticken sie nicht oder?Auch wenn die ursprüngliche Bedeutung eine andere ist,sollte jedem Menschen,der halbwegs bei Verstand ist,klar sein,welches geschichtliche Ereignis mit diesem Begriff verbunden ist.Armselig.
Mich interessier gar nicht ob Sie wissen oder nicht - aber welches geschichtliche Ereignis diesem Begriff MITUNTER verbunden ist, ist mir vollkommen klar. Was Ihnen nicht klar zu sein scheint ist das "Holocaust", zu aktuellem Stand, bereits vor 2.500 Jahre seinen Ursprung hatte und mittlerweile in so ziemlich jedem Zusammenhang verwendet wurde - z.B. Atomarer-, Amerikanischer-, Hunger- oder aber auch Abtreibungsholocaust um nur wenige zu nennen. Bei mir war es angedacht als Synonym für "schlechtester Fall der für mich persönlich eintreten könnte". Soweit klar? Dann bin ich froh!
Müssen muss er nicht.Es besteht auch die Möglichkeit,das/die Kind(er) mit einem eigenen Beitrag in der GKV zu versichern.
Dankeschön für die Info - laut Aussage der Debeka würde dann auch die SB von 1200EUR mit eingerechnet und in etwa 100 EUR pro Kind kosten wenn dieses Privat versichert ist.
mit einem Gehalt unter der dann gültigen Entgeltgrenze so dass Versicherungspflicht eintritt !
Okay, das würde also funktionieren zu aktuellem Stand. Es ist also nicht entscheidend ob Selbstständig oder nicht sondern zu der Aufgabe der Selbstständigkeit muss auch noch unter der JAEG verdient werden? (Für 12 Monate?)
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
[QUOTE]Es besteht nur der Kontrahierungszwang. Sprich, die Debeka muss sie aufnehmen, hat aber die Möglichkeit den angesprochenen Risikozuschlag nach Prüfung zu nehmen.[QUOTE]
Kontrahierungszwang?Sprich Öffnungsklausel?Warum sollte die für einen Selbständigen greifen?
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Dankeschön für den "schnellen" Nachtrag. Das Tagegeld hab ich von mir aus bereits auf 80 EUR sprich 2.400 EUR monatlich aufgestockt. Der Unterschied machte lediglich 3 EUR monatlich aus.
Nun, meine Denkweise war evtl. banal: Ich dachte, sollte ich länger als 90 Tage krank sein .. müsste dies einen erheblichen Grund haben, da ich die letzten 10 Jahre, 5 Tage an einem Stück nicht arbeiten habe und das war es.
Sollte ich länger als 90 Tage im Krankenhaus liegen müsste dies doch was ernstes sein und meine BUZ käme mir finanziell zur Hilfe?!
Das schlimme finde ich, je länger man über eine Versicherung nachdenkt und versucht diese zu optimieren, je mehr neue Versicherungen für etwaige Eventualitäten rücken plötzlich in den Blickpunkt. Nur die Eine, welche man dann gebraucht hätte war/ist nicht dabei
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Sollte ich länger als 90 Tage im Krankenhaus liegen müsste dies doch was ernstes sein und meine BUZ käme mir finanziell zur Hilfe?!
Ja.Wenn es die Bedingungen zulassen.Die kennen wir nicht.So gibt es Tarife,die einen Prognosezeitraum von mehr als 3 Jahren vorsehen.Finden sie mal einen Arzt,der eine andauernde BU über diesen Zeitraum attestiert.Da muss schon einiges zusammenkommen.
Und berufsunfähig ist nicht deckungsgleich mit arbeitsunfähig.Im Worst-Case,von manchen auch gerne als Holocaustszenario beschriebenen Fall,lehnt der BU-Versicherer dankend ab,weil nach seinen Maßstäben noch keine BU vorliegt und der Krankenversicherer stellt die Zahlung des Tagegeldes ein,weil nach seinem Ermessen keine AU mehr vorliegt.Das wäre fürwahr dumm gelaufen.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Zitat von Matthew Pryor
Im Worst-Case, lehnt der BU-Versicherer dankend ab,weil nach seinen Maßstäben noch keine BU vorliegt und der Krankenversicherer stellt die Zahlung des Tagegeldes ein,weil nach seinem Ermessen keine AU mehr vorliegt.Das wäre fürwahr dumm gelaufen.
Allerdings! Das erinnert mich an folgendes Geschichtlein:
Mit 140km/h über die Autobahn zu preschen mit einem 1 cm geöffnetem Dachfenster und dann einen Haufen Vogelkot in voller Breitseite so abzubekommen, dass kein Fleck an der Scheibe hängen bleibt, sondern wirklich alles an die Jacke klatscht. Aber im Lotto hab ich noch nie gewonnen!
Ich meld mich beim worst case hier nochmals für die Nachwelt.
Im Worst-Case,von manchen auch gerne als Holocaustszenario beschriebenen Fall
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
kurzes Update:
seit 3 Monaten doktorn wir jetzt an einer Erhöhung meiner monatlichen Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge umher. Die Debeka hat es bis jetzt nicht hin bekommen dies unter Dach und Fach zu machen.
und nun zum eigentlich wichtigen: mein Antrag auf Krankenversicherung wurde abgelehnt - "Ist ein Versicherungsfall bereits vor Beginn einer Versicherung eingetreten, besteht hierfür kein Versicherungsschutz (§2 Absatz1 der Allg. Versicherungsbedingung - MB/KK). Für die im Betreff genannte Behandlung sind wir somit nicht leistungspflichtig (vorgesehene Fremdmaterialentfernung nach Orbitafraktur)."
bei monatlich knapp 500EUR * 12 Monate (wenn die OP ist + 3 Tage Aufenthalt) sind doch schon 6.000EUR eingesackt + mein Krankenaktenverlauf welcher zeigt das ich die letzten 10 Jahre NICHTS hatte und dennoch rechnet sich das ganze nicht?!
In dem Fall freiwillig gestzlich versichert bleiben und 720EUR weiterbezahlen und in 12 Monaten nochmals die DEBEKA etc. abklappern oder gibts andere PKV Versicherungen die da nicht so dermaßen langsam arbeiten?
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Und die geplante Operation vorziehen? ( Oder geht das nicht weil die Knochen erst wieder zusammenwachsen müssen? ) Ansonsten hat man als Geschäftsführer natürlich einen entsprechenden Gestaltungsspielraum.
Sprich das Gehalt reduzieren, damit sinkt der Krankenkassenbeitrag und die Differenz dann später einfach als "Bonuszahlung" auszahlen lassen? ( Ggf. auch erst im Jahr 2016 ) Ich würde mich da mal vom Steuerberater beraten lassen. Nicht das man damit in eine höhere Steuerklasse fällt und somit nichts mehr spart. Wie kommst du eigentlich auf deine 720 €? Laut Wikipedia liegt die Beitragbemessungsgrenze bei: 4.050 €
Mal angenommen du zahlst die 15,5% alleine dann sind das "nur" 627,50 €?
Laut Wiki ist die Pflegekasse auch bereits enthalten. Oder übersehe ich da etwas?
Zusätzlich muss ich meinen Einkommensteuerbescheid der gesetzlichen Krankenkasse offerieren und ziehe damit blank, Jahr für Jahr. Das Gehalt reduzieren bringt mir nichts da ich schlußendlich trotzdem aus dem Höchstbeitrag zu zahlen habe.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Wenn die Debeka nicht will und die Gesetzliche keine Option ist, dann bleiben eigentlich nur viele Voranfragen bei den vielen anderen Privaten Krankenversicherern übrig.
Wenn es sich ausschließlich um die geschilderte Fußballverletzung handelt, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass es nicht möglich sein sollte, sie irgendwo vernünftig in der Privaten versichert zu bekommen!
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Ok dann ist die Auflistung auf Wikipedia nicht klar genug. Sprich ich habe die Pflegekasse in meiner Rechnung unterschlagen.
Was ich meinte ist folgendes:
Mal angenommen du hast 5.000 € Brutto.
z.B. Könnte man das Gehalt auf ~2.500 € im Monat reduzieren und sich dafür einen Jahresbonus von 30.000 € auszahlen lassen, der im Folgejahr ( 2016 ) zu zahlen ist. ( Ob es auch möglich wäre wenn dir das Geld z.B. im November 2015 zufließen würde, weiß ich nicht )
Damit müsstest du bis dahin wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen.
Im Januar 2016 versicherst du dich dann privat und die Bonuszahlung fällt in die Zeit der Privatversicherung. Aber das ist jetzt nur ein Gedankenspiel und ich weiß nicht ob die Idee realistisch ist.
Ich rate zu einem Besuch eines guten Steuerberaters. Nicht das du die "gesparten" Krankenkassenbeiträge dann x-fach in Form einer höheren Lohnsteuer im Jahr 2016 abführen musst.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Zusätzlich muss ich meinen Einkommensteuerbescheid der gesetzlichen Krankenkasse offerieren und ziehe damit blank, Jahr für Jahr. Das Gehalt reduzieren bringt mir nichts da ich schlußendlich trotzdem aus dem Höchstbeitrag zu zahlen habe.
meines Wissens nach muss ich anhand meinem zu versteuerndem Einkommen die Beiträge zahlen und da zählen auch Erträge aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge und die im Gesamten 7 Einkunftsarten dazu. Kurzum ich lande beim Maximalbetrag.
Es bleibt dabei - ich habe diese OP in 9 - 12 Monate wo die Platten raus kommen. Ich bin 2 Meter groß, sportlich, gesunde Zähne und hatte die letzten 10 Jahre nicht 1x das Vergnügen im Krankenhaus zu sein. Ich hatte auch wenns hoch kommt 3 x einen Arztbesuch die letzten 10 Jahre.
AW: Wechsel in die PKV wegen Selbstständigkeit - kurzfristig
Moin,
denke, da wird Ihnen erst mal nichts anderes übrig bleiben, als:
- jetzt erst mal GKV versichern, um danach
- in aller Ruhe und mit Sorgfalt bei diversen privaten Krankenversicherungen
im Rahmen von Risikovoranfragen abklären, wie die mit der anstehenden "Plattenentfernung" umgehen -
- danach Entscheiden: Weiter (dauerhaft?) GKV oder Wechsel in PKV
Kostet Sie jetzt u.U. ein paar Euro mehr an Beitrag - bringt aber die Sicherheit für die zukünftige Weichenstellung, die Sie an dieser Stelle zwingend brauchen.
Erst dann sollten Sie über entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten (Gehaltsreduzierung etc.) nachdenken. Hier könnte ein kompetenter, kreativer Steuerberater nützlich sein.
Nebenbei bemerkt: Die D. Versicherung wäre aus meiner Sicht weder im Bereich betrieblicher Altersversorgung und erst recht nicht im Bereich BU Absicherung unter den TOP Kandidaten - bei allen sonstigen Stärken dieses Unternehmens - das ist einfach nicht deren Kernkompetenz!
Nur zur Erläuterung:
Der Versicherer kalkuliert nicht nach dem Schema "rechnet sich": er kalkuliert und entscheidet (etwas vereinfacht dargestellt) nach dem Motto "was kann noch draus werden" - und da fallen einem bei einer Plattenentfernung nach Gesichtsknochenfraktur o.ä. schon ein paar schwer zu kalkulierende Dinge ein, insofern sollte das gut aufbereitet und abgeklärt werden.
Viel Erfolg!