Ich komme mit der Begrifflichkeit nicht ganz klar:
Ist ein Bauspardarlehen von insgesamt ca. 52.800,00Euro und vorgeschaltetes Vorausdarlehen von 80000,00 Euro mit EINER Widerrufsbelehrung als EIN Vertrag zu betrachten? Wenn ja: ist es dann ein verbundenes Geschäft?
Wenn es ZWEI eigenständige Verträge sind, wie die Bausparkasse sagt, braucht jeder Vertrag überhaupt eine Widerrufsbelehrung bzw. je eine eigene?
Sachlage: Ich habe ein Schriftstück "Ein Vertragsexemplar mit EINER Widerrufsbelehrung für BEIDE Verträge" und ein zweites Schriftstück "zusammengeheftete "Bauspardarlehensvertrag" und "Vorausdarlehensvertrag" OHNE jegliche Widerrufsbelehrung.
Kennt sich da jemand aus?
Interessanter Gedanke der nachvollziehbar ist. Doch in einem Vertrag gibt es zuerst das Zwischendarlehen und später das Bauspardarlehen. Am Schluss dann die Unterschriftszeile im Vertrag und davor die Widerruferklärung.
Die Widerruferklärung bezieht sich auf beide Vertragsmodalitäten wie Zwischendarlehen über EUR 80.000 und dann das Bauspardarlehen über EUR 52.800.
Würden Sie im Vertrag einen ganzen Passus/Abschnitt streichen ist der Vertrag hinfällig.
Insofern bedarf es innerhalb des Vertrages nicht zweier Widerrufserklärungen da ja das Ziel von Anfang an bekannt ist. Ziel: EUR 80.000 jetzt ausgezahlt und dann Zwischenkreditzinsen zahlen und Bausparvertrag besparen.
Widerrufsbelehrung für das Vorausdarlehen und eine Widerrufsbelehrung für den Abschluss des Bausparvetrages, der ja ersteinmal nur ein Sparvertrag ist.
Später - nachdem die Zuteilung erfolg - dann die Widerrufsbelehrung für das Bauspardarlehen.
Es gibt im Zwischendarlehensvertrag/Bauspardarlehensvertrag am Schluss EINE Unterschriftszeile die Sie unterschreiben müssen damit beide Verträge dann zustande kommen.
Vielen Dank schon mal für die Antworten. Ich stelle nur sicher, dass ich das Ganze richtig verstanden habe: eine Widerrufsbelehrung für das Vorausdarlehen und eine Widerrufsbelehrung für den Bausparvertrag= 2! Widerrufsbelehrungen? Und später dann eine dritte?
Die beiden Verträge sind durch einen Ring? zusassengeheftet, in diesem zusammengehefteten Papierstoss gibt es KEINE, also überhaupt keine Widerrufsbelehrung. Die Widerrufsbelehrung ist an einem anderen Papierstoss geheftet, in dem nämlich die Bedingungen für die beiden Verträge genannt werden.
Bei den Verträgen SELBST ist KEINE dabei. Ist es richtig so?
als neues Mitglied habe ich gleich eine Frage zur Wirksamkeit meines Darlehens.
Sachverhalt:
Mit einer Sparkasse habe ich 2008 ein Vorausdarlehen sowie einen dazugehörigen Bausparvertrag zur Finanzierung meines Eigenheims abgeschlossen ("Kombi-Darlehen"). Ich habe Ende des letzten Jahres wgen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung mit einem Anwalt widerrufen. Die Bank weigert sich den Widerruf anzuerkennen. Zu dem Sachverhalt Widerruf habe ich mich bereits in einem anderen Forum hier ausgiebig schlau gemacht. Der Bausparvertrag ist an die Bank abgetreten (ich habe keine Vollmacht über den Bausparertrag und kann ihn nicht mal kündigen).
Jetzt zum aktuellen Sachverhalt: Ich hatte in Zuge des Widerrufs die gesamte Bausparsumme eingezahlt (um sie pflichtbewußt der Bank zur Verfügung zu stellen). Jetzt hat die Bausparkasse der Bank mitgeteilt, dass sie den Vertrag kündigt und der Sparkasse das Geld in den nächsten Monaten überweisen wird, da der Vertrag überzahlt ist und somit nicht mehr dem Zweck eines Bauspardarlehens erfüllt (ich habe das Schreiben als Kopie bekommen). Hintergund: die Bausparkasse muss 0,5% Zinsen auf immerhin TEUR 100 Guthaben pro Jahr zahlen und ist dazu offenbar nicht mehr bereit.
Da es sich ja offenbar um ein verbundenes Geschäft handelt (die Bausparsumme bzw. der vorgesehene Bausparkredit dient allein nur der Tilgung des Darlehens) müßte doch jetzt der gesamte Vertrag unwirksam sein, oder?
Zum Glück habe ich noch eine alte E-Mail meines damaligen Sachbearbeiters, der mir zusichert, dass ich "jederzeit und in jeder Höhe" Einzahlungen auf den Bausparvertrag vornehmen darf. Ich habe also nicht mutwillig einen Schaden für die Bank herbeigeführt.
Etwas komisch. Ich glaube nicht dass die Bausparkasse das Geld (die volle Bausparsumme) angenommen hat und Ihnen schreibt in den nächsten Monaten das Geld zurückzuüberweisen. Das geht viel schneller.
Richtig, der Bausparvertrag ist zur Rückzahlung des Zwischendarlehens abgetreten. Nach Zuteilung des Bausparvertrages wird das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen das Zwischendarlehen ablösen.
So wie Sie schreiben haben Sie von sich aus die Bausparsumme - wohl mit einer neuen Bank - volleingezahlt.
Dies würde ich als Bausparkasse nicht zulassen, da ja sicherlich der Zwischenkreditzins - aus Sicht der Bausparkasse - in 2008 hoch ist und insofern man ja gut verdient.
Der voll eingezahlte Betrag auf den Bausparvertrag stammt aus Eigenmitteln (kein neues Darlehen). Der Bausparvertrag lässt sich somit nicht weiter besparen und es besteht auch keine Möglichkeit mehr ein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Die Bausparkasse müsste mir also eigentlich noch bis 2018 jedes Jahr EUR 500 Guthabenzinsen gutschreiben, was sie offenbar nich wollen.
Die Bausparkasse will auch nicht mir, sondern der Sparkasse das Geld überweisen.
Die Sparkasse hat mich übrigens mittlerweile telefonisch befragt, ob ich aufgrund der Kündigung seitens der Bausparkasse jetzt doch die Vorfälligkeit zahlen möchte oder ob das Geld auf ein Treuhandkonto (nicht in meiner Verfügungsgewalt) eingezahlt werden soll, bis die Festzinsperiode abgelaufen ist. Beides habe ich abgelehnt und auf den Widerruf verwiesen.
Ich frage mich nun, ob das Darlehen nun seitens der Bausparkasse aufgelöst wurde (verbundenes Geschäft?)
Ich hoffe, dass der Sachverhalt somit verständlicher ist.
"Übersparung und Auflösung des Bausparvertrags Nr. XXX"
" die Rechte und Ansprüche aus dem oben genannten Bausparvertrag sind an Sie (Spk) abgetreten. ......
Wir kündigen daher den oben genannten Bausparvertrag gemäß § 488 Abs. 3 BGB zum 31.08.2015. Das Bausparkonto wird aufgelöst.
Bitte nennen Sie uns eine Bankverbindung ... "
Zu weiteren Konsequenzen gibt es keine Aussage.
In BGB 488 Abs. 3 steht:
488 BGB Vertragstypische Pflichten beim Darlehensbetrag
"(3) Ist für die Rückzahlung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sind Zinsen nicht geschuldet, so ist der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zur Rückzahlung berechtigt."
Gekündigt hat die Bausparkasse. Ist der Bausparvertrag gekündigt müßte doch auch das Vorausdarlehen gekündigt sein?
Jetzt verstehe ich was Sie meinen.
Dürfte sich in einem Telefonat aber leicht klären oder? Frage ist doch warum die LBS nicht Stellung bezieht darauf wie lange sie von Ihnen die Zwischenkreditzinsen noch einziehen will. Ein BSV ist auch nicht immer sofort nach Einzahlung Zugeteilt, das dauert ja auch immer ein bischen.
Die Sparkasse tut jetzt so als würde der Kreditvertrag (Vorausdarlehen) ohne den BSV bis zum Ende der Festzinsperiode (2018) weitergeführt werden, ohne Berücksichtigung das der BSV gekündigt wurde und sie ja in Kürze die komplette Tilgung aus dem Bausparvertrag zurückerhält. Sie möchte also weiterhin die Zinsen für das Vorausdarlehen kassieren und bietet mir dreist an (bisher nur mündlich) das Geld treuhänderisch bis 2018 zu verwalten.
Ich werde einen Anwalt einschalten und das ganze klären lassen. Über das Ergebnis werde ich hier gerne berichten.
Die Sparkasse tut jetzt so als würde der Kreditvertrag (Vorausdarlehen) ohne den BSV bis zum Ende der Festzinsperiode (2018) weitergeführt werden, ohne Berücksichtigung das der BSV gekündigt wurde und sie ja in Kürze die komplette Tilgung aus dem Bausparvertrag zurückerhält. Sie möchte also weiterhin die Zinsen für das Vorausdarlehen kassieren und bietet mir dreist an (bisher nur mündlich) das Geld treuhänderisch bis 2018 zu verwalten.
Ich werde einen Anwalt einschalten und das ganze klären lassen. Über das Ergebnis werde ich hier gerne berichten.
Besten Dank!
nach allem was ich hier so auf die Schnelle lese, scheint das Konstrukt "Vorausdarlehen + Tilgung durch Bausparvertrag" nicht ganz klar zu sein. Und zwar mehr auf Ihrer Seite? Es muss sich nicht um EIN verbundenes Produkt handeln.
Keinesfalls würde eine Bank oder Sparkasse ohne Ansprüche weiterhin Zinsen kassieren.
Falls es sich um ein eigenständiges Vorausdarlehen handelt, muss die Sparkasse das - vorzeitige - Geld aus dem Bausparvertrag nicht annehmen. Selbst bei einem verbundenen Produkt nicht in jedem Fall. Die Bedingungen genau lesen.