Ich habe am 11.09.2002 einen Dispo maxx Bausparvertrag über 5000 Euro abgeschlossen.
Am 01.09.2003 wurde die Bausparsumme auf 20.000 Euro erhöht.
Neuer Vertragsbeginn: 04.06.2003
Wertstellung: 01.09.03
Abschlussgebühr jeweils 1% der Bausparsumme
für 5000 Euro / 50 Euro
für 15000 Euro / 150 Euro
Der Vertrag ist derzeit mit ca. 15.000 Euro zuteilungsreif. Ich möchte den Bausparvertrag maximal besparen, die Zuteilung annehmen und auf das Darlehn verzichten, um die Bonuszinsen zu bekommen.
Nun zu meiner Frage:
Gerne möchte ich auch die Abschlussgebühr zurück bekommen. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich für den Erhöhungsteil die Abschlussgebühr zurück erhalte, da dieser ja nicht wieder erhöht wurde. Handelt es sich hierbei eigentlich um 2 Verträge? Wie verhält sich die Rechtslage? In einem Schreiben der BHW wird aufgeführt, dass aus steuerrechtlicher Sicht der Ursprungsvertrag weiter besteht, während der erhöhte Teil der Bausparsumme als Zusatzvertrag anzusehen ist, der mit dem Tage der Wertstellung neu beginnt. Nach telefonischer Auskunft bei der BHW wurde mir zunächst (falsch) mitgeteilt, dass die Abschlussgebühr generell nicht zurück erstattet wird. Später wurde mir mitgeteilt, dass ich die Abschlussgebühr aufgrund der Erhöhung nicht erstattet wird.
Irgendwie scheint nicht einleuchtend, warum ich für 2 getrennt abgeschlossene Verträge jeweils die Abschlussgebühr zurück erhalten kann und für einen erhöhten Vertrag sowohl für die Grundsumme, als auch die Erhöhungssumme Abschlussgebühren zahlen muss. Wahrscheinlich sind das jedoch die Feinheiten, durch die der Berater Umsatz machen kann, auf Kosten des Bausparers.
Was denkt ihr? Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß Rat.
Wenn zwischen Abschluss und Erhöhung die Bausparkasse ihre Bedingungen geändert hat, z.B. keine Rückerstattung der AG mehr, dann kann die vertragsänderung mit Wegfall der ersten AG einhergehen, da eine Erhöung eine vertragsänderung ist und den Bedingungen kann oder könnte stehen, dass bei Vertragsänderung die Rückerstattung der AG wegfällt. Für den erhöhten Teil gäbe es die - da ja nicht mehr Bestandteil des neuen Tarifs - AG Rückerstattung dann wie der neue Tarif bzw. die Tarifänderung aussagt eh nicht mehr.
Bestandsschutz gab es bei Bausparkassen eh nur auf Verträge, die nicht ge-, bzw. verändert worden sind. Jede Vertragsänderung wie Erhöhung, Teilung oder Ermässigung hat die alten Bedingungen ad acta legen lassen.
Ich glaube aber nicht dass das der Grund ist, möglicherweise haben die alten Bedingungen grundsätzlich schon ausgesagt - ohne Tarifänderung - dass eine Vertragsänderung das Privileg der Rückerstattung der AG auschließen lässt.
Möglich aber auch, dass sie bei Zuteilung sehr wohl beide AG's zurück erstattet bekommen und ihnen einfach nur laienhafte oder unqualifizierte Aussagen gegenüber getätigt worden. Da ist dann ja auch die Frage, haben sie mit einem Berater gesprochen, mit der Zentrale oder einen der meint er würde sich auskennen, gefährliches Halbwissen können die alle haben!