ich bin Hauptberuflich Angestellter und betreibe nebenbei eine Mini-GmbH (UG), bei der ich selbst auch angestellt bin.
Ich habe mir jetzt mal überlegt ob sich für mich ein Firmenwagen lohnen würde. Vielleicht kann mir jemand sagen ob ich irgendwo einen Denkfehler habe, oder ob das grundsätzlich so passt wie ich mir das gedacht habe.
Mein Privatwagen kostet mich pro Monat ca. 500.- EUR (inkl. aller Kosten, Benzin, Wertverlust, etc.)
Der Mini-GmbH geht es gut, aber nicht zuu gut, von daher würde nur eine Gehaltsumwandlung bei einem Firmenwagen in Frage kommen.
Alle Kosten für ein Leasingfahrzeug (inkl. Benzin, Verschleiss, Versicherung, etc.) würden sich auf ca. 600.- EUR netto beziehen (MwSt. zahlt die UG ja nicht)
Aktuell zahle ich mir 1150.- EUR Gehalt aus.
Das neue Gehalt (durch die Umwandlung) wären dann ja 550.- EUR
Bei einem Bruttolistenpreis von ca. 26.000 EUR kommen nochmal 260 EUR pro Monat dazu die versteuert werden müssen.
Jetzt rechne ich folgendermassen:
Netto ohne Firmenwagen:
- Gehalt von meinem Hauptjob: 52.000 EUR / Jahr
- Gehalt UG 1150.- x 12 = 13800 => Jahresgehalt = 65800 EUR
=> Laut Nettorechner sind das monatlich 3137 EUR
=> abzüglich 500.- Kosten für Privatwagen = 2637 EUR
Netto mit Firmenwagen:
- Gehalt von meinem Hauptjob: 52.000 EUR / Jahr
- Gehalt UG 550.- x 12 = 6600 => Jahresgehalt = 58600 EUR
- zzgl. 260 geldwerter Vorteil
=> Laut Nettorechner sind das monatlich 2717 EUR
=> Abzüge durch Privatwagen fallen weg
Die Kilometer zwischen Wohnung/Arbeitsstätte die noch zu versteuern wären fallen weg, da die Firma bei mir im Haus ist.
Fahrten zu meiner Hauptarbeit ist aus Sicht der UG ja "privat" und wird somit auch nicht besteuert.
Im Gegenzug kann ich aber auch kein Kilometergeld bei der Steuererklärung zurückverlangen.
D.h. ich habe Summa Summarum 80.- EUR mehr Netto und zudem noch einen Neuwagen...
Stimmt das in etwa oder habe ich was übersehen ?
Gehaltsumwandlung ist etwas anderes. PKW als Firmenwagen:
Ein Firmenwagen lohnt steuerlich, wenn
- der Bruttolistenpreis niedrig ist (z.B. neuen Dacia fahren)
oder
- die Betriebskosten bedeutend höher sind als 1% vom Bruttolistenpreis (z.B ein Fahrzeug, welches enorm viel (in EUR) an Wert verliert, dabei schön teuer kreditfinanziert ist, laufend teuer kaputt geht und viel Kraftstoff verbraucht).
Das erste Beispiel ist wirtschaftlich, das zweite weniger.
In der Praxis kommt dagegen das zweite Beispiel häufiger vor.
So ein gebrauchter xyz, der mal schön teuer war (Bruttolistenpreis hoch), den manN aber günstig geschossen hat, wenig an Wert verliert und dazu noch niedrige Betriebskosten hat und wenig gefahren wird, ist weniger zum Steuern sparen geeignet. Wenn jetzt noch ohne USt erworben (USt Pflicht vorausgesetzt) ist man eigentlich völlig durchgefallen.
In der Praxis hat jedes KFZ mit einem BLP größer 35.000 EUR einen nicht von der Steuer absetzbaren Anteil von 50-80%. Zudem kommt bei einer GmbH AUF ALLES (incl. Steuern und Versicherung) die Mwst, was die Rechnung vermiest. (besonders bei KFZs ohne USt Ausweis!!!)
BLP ist der Neu(!!!)preis lt. Liste, auch wenn alle die Karre mit extrem hohen Rabatten erwerben (z.B. VW Phaeton).
Beispiel 1: Gebrauchter A8/Phaeton hat einen BLP von 120.000 EUR. Dies löste einen Sachbezug von 1.200 EUR monatlich plus USt aus. Bei einem Steuersatz von angenommen 30% (es natürlich mehr in Ihrem Fall) wird rund (360 + 228) 588 EUR an Steuer fällig. Monatlich.
Neu, alt, bar bezahlt, geleast oder finanziert, viele oder wenig gefahren, abgeschrieben oder gerade erworben ... alles für die steuerlich Nutzungsberechnung egal.
Beispiel 2: Bei einem Dacia für 10.000 EUR kommt da (30 + 19) 49 EUR mtl. raus.
Die Vorsteuererstattung aus dem Erwerb und die Umsatzsteuer aus dem Verkauf des KFZs muß man noch gegenrechnen.
Komprendre?
Bei jedem Unternehmer mit alter "S" mußt Du mir das Grinsen aus der Fresse schlagen. Aber die alte "S" sieht man kaum noch, wohl aus diesem Grunde.
Wenn nur USt-freie Umsätze getätigt werden, ist es ein wenig weniger krass, aber der Wirkmechnismus ist der gleiche.
Wenn Sie sich bisher eher wirtschaftlich verhalten haben (o.a. Daten lassen es vermuten), sollte das Modell sich ja rechnen.
Also betrachten wir mal nur die Liquidität, denn darum geht es:
Die 600 EUR Leasingrate sind ja erstmal weg. Weiter ist die USt auf die Nutzungsversteuerung auch weg, weil ans Finanzamt zu zahlen. An dieser Stelle haben Sie rund 700 EUR Liquidität ausgegeben. Sie sind 700 EUR monatlich im Minus!
Wie hoch sind die Betriebskosten? 300 EUR angenommen? Jetzt sind Sie 1.000 EUR im Minus.
Jetzt basteln Sie sich bitte Ihre Liquiditätsvorteile aus der Steuerersparnis zusammen:
- Steuerersparnis auf X TEUR Wertverlust des KFZs, alternativ: Leasingrate. Hier 600 EUR x 40% angenommene Steuer = 240 EUR
- Steuerersparnis der UG auf überschüssigen Anteil Betriebskosten zu Nutzungsversteuerung (300 EUR - 260 EUR = 40 EUR x 40% angenommene Steuer = 16 EUR).
Nach Steuern sind wir (1.000-240-16=) 744 EUR im Minus.
Bisher waren es 500 EUR KFZ-Kosten.
Weiter ist bei der gesamten Rechnung zu berücksichtigen, ob sie in erheblichem Maße Privatfahrten tätigen (z.B Haus in Südfrankreich jedes Wochenende) respektive der PKW für Firmenfahrten der UG in erheblichen Umfange genutzt wird (Gegenrechnung Reisekostenerstattungen der UG an den AN).
Bei den bisherigen Betriebskosten werden Sie kein "Haus in Südfrankreich" haben, denn diese sind einfach zu gering.
Wenn Sie jetzt noch von den bisherigen Betriebskosten von EUR 500 Fahrten für die UG tätigen, sieht die Rechnung noch schlechter für den geleasten Neuwagen in der UG aus.
Fazit: Die Leasingrate ist (viel) zu hoch und die Nutzungsbesteuerung zu teuer als das es sich rechnen kann. Der Saldo "Betriebskosten zu Nutzungsversteuerung" ist zu gering, als das sich hier ein nennenswerter Steuereffekt ergibt.
Nur mit einem günstigerem PKW kann es sich rechnen.