PKV Leistungsprüfung und Folgen ?

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  1. Avatar von bruzzzler
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    Standard PKV Leistungsprüfung und Folgen ?

    Hallo liebes Internet,

    vielleicht könnt ihr mir etwas helfen und ein paar Fragen beantworten.

    Zur Geschichte.

    Ich bin Beamter und in der PKV mit dem grossen D.
    Bei der Vertragserstellung 05/13 haben wir mit einem Vertreter der Versicherung
    die Gesundheitsfragen beantwortet. Nach Bestem Wissen und mit Vorlage aller
    Rechnungen und Diagnosen.

    1. Fall betrifft mich

    Diagnose Hämagiom Leber (Blutschwämchen) und Struma difusia (Schilddrüse)
    Diese Diagnosen wurden nicht angebeben, da der Vertreter dies nicht für Meldewürdig
    sah, da nie Behandlungen stattfanden oder in Zukunft geplant sind, auch keine Beschwerden.
    Sie wurden nur vor Eintritt erkannt.

    Die PKV klappert jetzt alle Ärzte ab, Schweigepflichtsentbindung etc.

    Frage: kann ich deswegen gekündigt werden ? oder muss ich "nur" mit einem Risikoaufschlag rechnen,
    der ja dann auch berechtigt wäre.


    2. Fall betrifft meinen Sohn.

    Diagnose obstrukive Bronchitis, Haussataubmilbenallergie, allegmeine Allergien

    Die Bronchitis wurde ebenso nicht als meldewürdig gesehen, Husten hat mal halt mal.
    Die Hausstaubmilbenallergie wurde erst im laufe des bestehnden Vertrages erkannt,
    sehe ich also als kein Problem.
    Allgemeine Allergien sind und waren uns nicht bekannt.

    Selbe Frage: Kündigung deswegen oder Risikoaufschlag ?

    Ich hoffe ich könnte meine Gedanken hier wiedergeben und
    hoffe auf einen Rat und Unterstützung von euch.

    Besten Dank

  2. Avatar von EasyD
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    Standard AW: PKV Leistungsprüfung und Folgen ?

    Grundsätzlich hätte die Debeka das Recht ihnen und ihrem Sohn zu kündigen aufgrund der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung.

    Meine persönliche Erfahrung in diesem Jahr ist, dass die Gesellschaften aktuell dazu neigen, in solchen Fällen auch eine Kündigung auszusprechen, obwohl es beim Neu-Antrag mit einem Risikozuschlag zustande gekommen wäre.

    Dennoch denke ich, dass sie bei der Debeka keine schlechten Chancen haben, dass es doch mit einem Risikozuschlag möglich sein sollte, sie und ihren Sohn auch zukünftig zu versichern.

    Aber ich würde ihnen trotzdem empfehlen sich auf das Szenerio vorzubereiten, dass ihnen die Debeka kündigt. Nicht krankenversichert (oder bei ihnen dann nur die Beihilfe) zu sein, ist immer etwas ganz blödes, weil man im Hinterkopf hat, dass man auch im Krankheitsfall eher nicht zum Arzt gehen sollte. Wenn sie dann schon mal alle Arztunterlagen zur Hand haben, dann ist es möglich, zumindest schnell wieder eine gute Lösung zu finden.

    Ich drücke ihnen auf jeden Fall die Daumen, dass es mit dem Risikozuschlag getan ist!

  3. Avatar von bruzzzler
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    Standard AW: PKV Leistungsprüfung und Folgen ?

    Vielen Dank für die Antwort,
    ich denke auch in die selbe Richtung wie Sie.

    Es ist nur ärgerlich, dass wir mit dem Vertreter der Versicherung, auch diese Diagnosen besprochen hatten und wir diese aufgrund seiner quasi fachlichen Aussage vertrauten und sie nicht zu Protokoll genommen haben.

  4. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

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    Standard AW: PKV Leistungsprüfung und Folgen ?

    Zitat Zitat von bruzzzler
    Es ist nur ärgerlich, dass wir mit dem Vertreter der Versicherung, auch diese Diagnosen besprochen hatten und wir diese aufgrund seiner quasi fachlichen Aussage vertrauten und sie nicht zu Protokoll genommen haben.
    Absolut! Genau diese Situation haben auch zig Tausend andere Versicherte. Unterschied zu vielen anderen und ihnen und ihrem Sohn ist hierbei nur, dass sie Glück im Unglück haben sollten, da die Erkrankungen nicht so schwerwiegend sind und sie dadurch in jedem Fall eine akzeptable Lösung finden können.

  5. Avatar von domrepp
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    Standard AW: PKV Leistungsprüfung und Folgen ?

    Die Schilderung über das Verhalten des Vertreters kommt mir ziemlich bekannt vor. Gott sei Dank stand ich nicht vor dem Problem, ggf. sogar gekündigt zu werden und bin später von allein gewechselt.
    Auch was den Zeitraum der Angaben angeht, lieber länger zurück offenlegen als rein formal gefordert, vor allem bei "größeren" Vorerkrankungen / OPs etc...
    Tja, da ist der flotte Abschluss mal wieder wichtiger gewesen als die ehrliche Beratung und der gute Service...

    Drücke die Daumen für eine "positiven" Ausgang!!!

  6. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: PKV Leistungsprüfung und Folgen ?

    Hallo Bruzzler,

    grundsätzlich kann Ihnen jede PKV unter Nachweis einer Anzeigepflichtverletzung die Krankenversicherung kündigen. Dies ist übrigens fast der einzige Grund, aus dem eine Kündigung noch möglich ist.

    Wie Sie hier schildern, haben Sie ordnungsgemäße und vollständige Angaben zum Gesundheitszustand und Vorerkrankungen gemacht. Gern möchte ich Ihnen das auch glauben. Leider habe ich beides schon erlebt, also auch bewusst falsche Angaben des Antragstellers, die dann behaupten doch alles angegeben zu haben. Deshalb kann ich hier auch keine persönliche Wertung treffen, sondern nur in der Sache grundsätzlich antworten.

    Als Zwischenbemerkung: Auch ich sehe hier, wie EasyD, gute Chancen zum Erhalt der Versicherung, da diese Vorerkrankungen nach meiner Erfahrung nicht zwingend zur Kündigung führen muss. Da Sie auch Beihilfeanspruch haben, sind hier ja auch keine 100 % Kostenübernahme erforderlich.

    Jetzt aber wieder zum Fall. Haben Sie irgendwelche Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass Sie korrekte Angaben gemacht haben? Wahrscheinlich eher nicht.
    Sollte das geschilderte Verhalten des Mitarbeiters zutreffend sein, wäre dies fachlich unterirdisch und absolut unverantwortlich! Sollten Sie hier zu Nachteilen gelangen, empfehle ich Ihnen dringend gegen diese Person Beschwerde zu führen.

    Natürlich haben Sie den Antrag auch unterschrieben und wurden sicherlich auch aufgefordert, diesen vor Unterschrift gründlich zu lesen... Wenn also Angaben fehlen, ist es nachträglich schwer nachzuweisen diese gemacht zu haben.

    Niemals, ich betone niemals hat ein Vertreter, Verkäufer, Berater etc. bei Antragstellung zu bewerten, welche Gesundheitsangaben wichtig oder unwichtig sind, welche Erkrankungen "angabewürdig" oder wegzulassen sind, oder gar diese medizinisch zu bewerten !!! ( wie Bronchitis )

    Er hat nur eine Aufgabe! Die erforderlichen Angaben, Gesundheitsfragen, Antragsangaben von A-Z mit dem Antragsteller durchzugehen und korrekt einzutragen! Sollten diese Angaben nicht ausreichen, sind ggf. Nacherklärungen einzuholen. Selbstverständlich hat er Sie zuvor über die konkreten Inhalte der beantragten Versicherung beraten und aufgeklärt!
    Bestehen Sie also immer darauf, dass alle von Ihnen gemachten Angaben auch erfasst werden!

    Alle anderen Dinge , wie z.Bsp. die Risikoeinschätzung etc. werden nur von den dafür ausgebildeten Fachleuten der Versicherungen / Risikoprüfern bearbeitet und bewertet. Wäre dies anders, könnte Ihnen der Versicherungsverkäufer die Police ja auch gleich aushändigen!

    Deshalb empfehle ich auch nicht beim ersten Beratungstermin auch gleich den Antrag zu unterschreiben. Besser ist sich auf den Termin vorzubereiten. Wer hat schon alle Arztbesuche, Krankheiten, Arbeitsausfälle immer sofort auf der Pfanne?? So hat man Zeit, seine Angaben sorgfältig vorzubereiten.

    Die Fragen zu den Risiken sind heute umfassender und auch in ihrer Anzahl größer geworden als noch vor 20 Jahren! Das liegt natürlich daran, dass immer mehr Leistungen erbracht werden müssen.
    Deshalb wird im Leistungsfall auch häufiger geprüft als früher.

    Korrekte Angaben sind daher für einen Antrag auf Krankenversicherung aber auch bei Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung im eigenen Interesse unerlässlich!

    Mfg
    Mike Niedermeyer

  7. Avatar von bruzzzler
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    Standard AW: PKV Leistungsprüfung und Folgen ?

    Vielen Dank Mike für die Aussage.

    Leider haben wir keine Unterlagen / Beweise.
    Uns lagen sämtliche Unterlagen / Rechungung der vergangenen Jahre vor, die wir mit dem Vertreter einzeln besprochen haben.
    Da wir uns auch auf den Termin gut verbereitet hatten.
    Nur auf mein pers. drängen wurde zB Lumbago (Rückenschmerzen) aufgenommen, das die relativ neu waren, aber auch abgeschlossen.

    Uns hat auch die Aussage, Kleinigkeiten brauchen nicht aufgenommen werden, eingeleuchtet. Wer meldet eigentlich schon Husten und Grippe.
    Nächstes Mal schon.
    Unterm Strich zählt meine / unsere Unterschrift.

    Beim Gespräch waren wir 4 Personen, 2 von der Versicherung, wobei die Dame der Versicherung kein Wort sprach, meine Frau und ich.
    Da steht dann Aussage gegen Aussage und wem glaubt man dann eher, einen Kunden oder eigenen Mitarbeiter.
    Ob da eine Beschwerde einem weiter bringt, stell ich in Frage.

    Wir harren der Dinge und hoffen auf einen positiven Ausgang, und bereiten uns Gedanklich auf eine neue Versicherung vor.

    Besten Dank

  8. Avatar von bruzzzler
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    Standard AW: PKV Leistungsprüfung und Folgen ?

    Hallo Internet,

    so wie es scheint ist alles gut gelaufen, meine Leistungspflichtprüfung wurde ohne Einschränkungen akzeptiert (kein Risikobeitrag etc). Sämtliche Leistungen wurden mir inzwischen überwiesen.


    Die Sache mit meinem Sohn ist noch am Laufen, inzwischen werden die Ärtze befragt, obwohl ich alle bisher gesperrten Zahlungen seltsamerweise erhalten habe. Liegt wohl daran das diese für der Diagnose "Hausstaubmilbenallergie" in Bezug standen und nicht mit den anderen, die meiner Vermutung nach geprüft werden
    Also weiter zittern

  9. Avatar von bruzzzler
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    Standard AW: PKV Leistungsprüfung und Folgen ?

    Die Neugigkeiten des Tages,

    ein Anruf beim Versicherer blieb ohne Auskunft.

    Der Besuch der Geschäftsstelle bei mir ergab, der Vorgang liegt inzwischen bei der Geschäftsleitung mit der Stellungnahme des Versicherungsvertreters.

    Bin mal gespannt auf welcher Seite dieser nun steht.

  10. Avatar von bruzzzler
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    Standard AW: PKV Leistungsprüfung und Folgen ?

    Guten Morgen,

    jetzt muss ich schon wieder nerven.
    Irgendwie beunruhigt mich die Sache doch erheblich.

    Welche Möglichkeiten gibt es denn so ?

    1. Die Versicherung akzeptiert es so wie es ist und alles bleibt beim alten

    2. Wir bekommen einen Risikozuschlag (bis zu 30%) wegen Behilfe

    3. Wir verlieren den Versicherungsschutz und mein Sohn steht ohne Versicherung da.

    so zu Punkt 3
    was kann man dann machen ?

    Kann ich meinen Sohn alleine bei einer anderen Versicherung unterbringen ? Oder muss er bei mir in der Versicherung bleiben, sprich wir müssen alle wechseln ?

    Kann er in den sog. Basistarif wechseln ? Was hat man da dann für Nachteile ausser dass dieser nicht alles abdeckt.
    Hat er für die nachfolgenden Jahr irgendwelche Nachteile sodass er nie wieder in einen anderen Tarif wechseln kann ?

    Vielleicht kann mir jemand da ein paar Tips und Ratschläge geben

    Besten Dank

  11. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: PKV Leistungsprüfung und Folgen ?

    Zitat Zitat von bruzzzler
    3. Wir verlieren den Versicherungsschutz und mein Sohn steht ohne Versicherung da.

    so zu Punkt 3
    was kann man dann machen ?

    Kann ich meinen Sohn alleine bei einer anderen Versicherung unterbringen ? Oder muss er bei mir in der Versicherung bleiben, sprich wir müssen alle wechseln ?

    Kann er in den sog. Basistarif wechseln ? Was hat man da dann für Nachteile ausser dass dieser nicht alles abdeckt.
    Hat er für die nachfolgenden Jahr irgendwelche Nachteile sodass er nie wieder in einen anderen Tarif wechseln kann ?
    Warum solltest Du den Versicherungsschutz verlieren? Und wenn, dann steht Dein Sohn besser da als Du selbst, für ihn bekommst Du immerhin 80 % Beihilfe. Und wegen der 20 %, die die PKV versichern muss, werden die wohl die Kirche im Dorf lassen. Meines Erachtens kann sich der Sohn - solange er noch keine Berufsbildung angefangen hat - nicht ohne Elternteil krankenversichern. Hier wäre die Vorgeschichte interessant: Warst Du bisher in der GKV, ist Deine Frau noch in der GKV, verdient Deine Frau mehr als Du?

    Nichtversicherte darf es in unserer Republik nicht mehr geben, seit 2009 müssen selbst die bis dahin Nichtversicherten eine KV nachweisen.

  12. Avatar von bruzzzler
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    Standard AW: PKV Leistungsprüfung und Folgen ?

    Wenn dann würde mein Sohn (6) den Versicherungsschutz ja verlieren.
    Wir, die ganze Familie, sind privatversichert, ich bin Alleinverdiener, und waren vorher bereits in einer anderen privaten.

  13. Avatar von EasyD
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    Standard AW: PKV Leistungsprüfung und Folgen ?

    Für den Fall der Fälle besteht die Möglichkeit, dass ihr Sohn bei einer anderen Krankenversicherung ist, als sie selbst. Es gibt genug Anbieter, die eine alleinige Absicherung von Kindern anbieten.

    Der Basistarif wäre die mit Abstand schlechteste Option, da sich dieser am Höchsbetrag der Gesetzlichen orientiert (2014: 627,75 € monatlich).

    Ich würde aber nach wie vor nicht den Teufel an die Wand malen. Eine Kündigung der Debeka wegen den benannten Erkrankungen wäre sehr überraschend.

    Wenn es so lange dauert liegt es oftmals an den Ärzten, die sich viel Zeit damit lassen, den Bericht zur Gesellschaft zu schicken. Vielleicht können sie das ja einmal bei der Debeka erfragen und ggf. mit den Ärzten telefonieren, dass sie das doch ein bisschen schneller erledigen sollen.

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