Darlehen vorzeitig ablösen mit fällig gewordenem BSV
Hallo allerseits,
bei der Durchsicht meines Darlehensvertrages bei der DSL Bank ist mir folgendes aufgefallen. Ich habe eine Sollzinsbindung von 15 Jahren. Lt. der TZ 1.3 steht beim Punkt "Rückzahlung/Tilgung" folgende Klausel:
"Die Rückzahlung erfolgt mit fällig gewordenem Bausparvertrag, spätestens in 16 Jahren."
Nun meine Frage:
Wenn der BSV nun schon nach 8 Jahren zuteilungsreif ist, könnte ich diesen doch lt. obiger Klausel vorzeitig ablösen. Oder bin ich trotzdem an die Zinsbindung gehalten? Zinsbindung heißt ja nur, dass ich 15 Jahre den gleichen Zins auf mein Darlehen zahlen muss. Wenn ich das Darlehen ablöse, zahle ich eben den Zinssatz auf 0 EUR.
In den Finanzierungsbedingungen habe ich allerdings gefunden, dass ein früher zuteilungsfähiger BSV auf einem Sperrkonto festgeschrieben wird. Das würde ja für mich bedeuten, dass ich doppelt zahlen muss, nämlich zum einen die Zinsen für mein Darlehen und die Tilgung/Zinsen für den BSV. Und das kann es ja wohl nicht sein.
AW: Darlehen vorzeitig ablösen mit fällig gewordenem BSV
Wieso, sie müssen und sie dürfen die Zuteilung vorher nicht annehmen, erst mit dem frühesten Rückzahlungstermin - 10 Jahre nach Vollauszahlung mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist - wird die Annahme der Zuteilung für sie notwendig, bzw. erforderlich.
Zahlen tun sie solange die Zinsen für das endfällige Darlehen und die vereinbarte Regel-, bzw. mindesttilgung in den Bausparvertrag. Das einzige was sie erreichen können ist, die Regeltilgung auszusetzen, so sie die Jahre vorher mehr eingezahlt haben, als es erforderlich war und natürlich Optionsoptimierungen - so sie denn einen gescheiten Tarif gewählt hatten seinerzeit und/oder die Bausparkasse neue Tarife am Markt hat in die gewechselt werden kann - in dem Bauspartarif, da eine längere Sparzeit/Liegezeit und/oder ein höheres Guthaben zu besseren Zinsen führen kann, bzw. wird, so sie denn - wie schon beschrieben - einen gescheiten Tarif gewählt haben.
AW: Darlehen vorzeitig ablösen mit fällig gewordenem BSV
Aber ich habe ja keine feste Laufzeit für das Darlehen vereinbart, nur dass der Zinssatz gleich bleibt.
Bei der Formulierung könnte man doch davon ausgehen, dass das Darlehen solange läuft bis der BSV zuteilungsreif ist.
AW: Darlehen vorzeitig ablösen mit fällig gewordenem BSV
Natürlich haben sie eine feste Laufzeit vereinbart, zumindest eine Zinsfestschreibungszeit und an diese hält sich die Bank gebunden und der DN muss das nach BGB § 489 auch für 10 Jahre bei längeren Zinsfestschreibungszeiten größer 10 Jahre mit einer Kündigungsfrist von einem halben Jahr tun. Andernfalls hätten sie ein variables Darlehen zeichnen müssen.
Egal ob nun endfällig oder annuitätisch, Zinsfestschreibungszeit bleibt Zinsfestschreibungszeit! Und diese macht ja grundsätzlich auch Sinn.
AW: Darlehen vorzeitig ablösen mit fällig gewordenem BSV
Nach BGB §489 können Sie das Darlehen mit 6 monatiger Kündigungsfrist vorzeitig mit dem Bausparvertrag ablösen.
Es gilt die Frist von 10 Jahren und 6 Monaten ab dem Tage der Vollauszahlung des DSL Bank Darlehens.
Interessant wäre ob Sie Ihren Bausparvertrag derart optimieren können, dass dieser dann nach genau dieser Zeit zuteilungsreif wird.
Dann zahlen Sie keine Zinsen mehr für das DSL Bank Darlehen sondern Bauspardarlehenszinsen.
AW: Darlehen vorzeitig ablösen mit fällig gewordenem BSV
Danke für die Antworten.
Der Paragraph 489 hat mir geholfen, da dort auf die zinsfestschreibung abgestellt wird und nicht auf die Laufzeit des Darlehens.
Den BSV habe ich schon so optimiert, dass er zuteilungsreif wäre, allerdings würde ich diesen nach aktuellem Stand nicht in Anspruch nehmen.
Andere Frage, wie sieht es mit dem Paragraphen 488 abs. 3 aus? darin steht, wenn eine zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Für die Rückzahlung habe ich ja keine bestimmte Zeit festgelegt, sondern wie oben beschrieben, durch Zuteilung des BSV, spätestens in 16 Jahren. ... ????
AW: Darlehen vorzeitig ablösen mit fällig gewordenem BSV
Was für eine Rolle spielt denn die Zeit der Rückführung oder deren Vereinbarung ? Sie haben eine Zinsfestschreibungszeit gewählt und innerhalb dieser können sie das Darlehen nicht komplett bzw. nur mit den vereinbarten Rechten der Regeltilgung und der Sonderrechten wie Sondertilgung und/oder Tilgungssatzänderungsoptionen zurück führen.
Ist diese Zinsfestschreibungszeit größer 10 Jahre greift BGB § 489.
@Bankkaufmann
Danke das sie meine Ausführungen noch mal in Schrift und Form bestätigt haben.