Hallo liebes Forum,
ich weiss, dass hier keine Rechtsberatung möglich ist, mich würde aber eure Einschätzung interessieren.
A verleiht ein Objekt an B. Während das Objekt im Besitz von B ist, wird es durch C beschädigt.
Die Haftplichtversicherung deckt ja nicht immer Schäden an Mietsachen. Der Mietvertrag besteht aber zwischen A und B, C ist ja eine dritte Partei...
Zählt das Objekt dann trotzdem als gemietet? Oder würde die Haftpflichtversicherung von C den Schaden übernehmen?
Benenne uns doch mal das Objekt welches kaputtgegangen ist. Und hat A das Objekt an B "verliehen" oder mitvermietet z.B. einen Tisch in der vermieteten Wohnung?
Würdest du die Frage auch stellen wenn das Objekt B gehören würde?
Aber grundsätzlich sollte C seiner Haftpflichtversicherung den Schaden melden. Die wird sich schon äussern ob sie den Schaden übernimmt und wenn nicht warum nicht.