Beschädigung von gemieteten Objekten

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  1. Avatar von hendrikm
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    Standard Beschädigung von gemieteten Objekten

    Hallo liebes Forum,
    ich weiss, dass hier keine Rechtsberatung möglich ist, mich würde aber eure Einschätzung interessieren.

    A verleiht ein Objekt an B. Während das Objekt im Besitz von B ist, wird es durch C beschädigt.

    Die Haftplichtversicherung deckt ja nicht immer Schäden an Mietsachen. Der Mietvertrag besteht aber zwischen A und B, C ist ja eine dritte Partei...
    Zählt das Objekt dann trotzdem als gemietet? Oder würde die Haftpflichtversicherung von C den Schaden übernehmen?

  2. Avatar von Suxxess
    Suxxess ist offline

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    Standard AW: Beschädigung von gemieteten Objekten

    Benenne uns doch mal das Objekt welches kaputtgegangen ist. Und hat A das Objekt an B "verliehen" oder mitvermietet z.B. einen Tisch in der vermieteten Wohnung?

    Würdest du die Frage auch stellen wenn das Objekt B gehören würde?
    Aber grundsätzlich sollte C seiner Haftpflichtversicherung den Schaden melden. Die wird sich schon äussern ob sie den Schaden übernimmt und wenn nicht warum nicht.

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