mir ist die Absetzbarkeit der Rürup-Beiträge noch nicht ganz klar. In 2014 können 78% abgesetzt werden. Bedeutet dies 78% der eingezahlten Beiträge (z.B. 7.800 Euro von 10.000 Euro sind absetzbar) oder 100% der Beiträge bis zu einem Betrag von 15.600 Euro (78% vom Höchstbetrag von 20.000 Euro)?
Als Selbstständiger werden doch die freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auch noch hinzugerechnet, oder nicht?
Angenommen ich zahle in einem Jahr 30.000 Euro an Rürup-Beiträgen und in die gesetzl. Rentenversicherung, dann könnte ich in 2014 nur 15.600 Euro steuerlich absetzen. 14.400 Euro müsste ich versteuern. Wenn ich nach 2040 in Rente gehe, muss ich dann die komplette Rente erneut versteuern oder wären Rürup-Beiträge, die ich 2014 versteuern musste dann später steuerfrei? Anderenfalls würde es keinen Sinn machen einmal mehr als den Höchstbetrag einzuzahlen wg. Doppelbesteuerung.
Einige Versicherungen bieten an die Beiträge auszusetzen, wobei bei einigen Anbietern der Zeitraum auf 3 Jahre begrenzt ist. Welche Konsequenzen hat i.d.R. ein längerer Aussetzer über diesen Zeitraum hinaus? ok, das weicht sicherlich je nach Anbieter ab, aber was sind typische Szenarien und worauf sollte man achten. Wenn ich einmal länger als 3 Jahre keine Beiträge zahlen sollte, möchte ich nicht mein Rentenanspruch verlieren.
ergänzend zu meinen vorherigen Fragen, habe ich noch 2 weitere:
- Angenommen man zahlt als Selbstständiger in eine Riesterrente ein (z.B. aus bestehendem Vertrag aus Angestelltenzeit), dann sind die Beiträge nach meinem Kenntnisstand nicht steuerlich anrechenbar. Müssen bei der späteren Auszahlung die Rente dann trotzdem komplett versteuert werden, d.h. man würde doppelt belastet?
- Jeder nicht-verheiratete Selbstständige kann bis zu 20.000 pro Jahr steuerlich vergünstigt in anerkannte Rentenprodukte investieren. Nah meinem Kenntnisstand werden von dem Höchstbetrag auch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung abgezogen. Ist folgendes rein steuerlich korrekt?
Fall 1: Man investiert 20 Tsd. Euro in einem Jahr in Rürup-Rente und kann davon in 2014 76% steuerlich geltend machen.
Fall 2: Man investiert je 10 Tsd. Euro in einem Jahr in Rürup vs. gesetzl. Rentenversicherung. Rürup-Beiträge können in 2014 zu 76% steuerlich geltend gemacht werden und die Beiträge in die gesetzl. RV zu 100%.
Die Krankenversicherungsbeiträge werden von dem Höchstbeitrag nicht abgezogen oder muss dies auch berücksichtigt werden?
"In 2014 können 78% abgesetzt werden. Bedeutet dies 78% der eingezahlten Beiträge (z.B. 7.800 Euro von 10.000 Euro sind absetzbar)...?"
Ja, genau so.
"Als Selbstständiger werden doch die freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auch noch hinzugerechnet, oder nicht?"
Ja, diese Beiträge werden auf den Höchstbeitrag (20.000,- / 40.000,-) angerechnet und sind in gleicher Höhe absetzbar wie die Beiträge zu einer Rürup-Rente.
"Angenommen ich zahle in einem Jahr 30.000 Euro an Rürup-Beiträgen und in die gesetzl. Rentenversicherung, dann könnte ich in 2014 nur 15.600 Euro steuerlich absetzen. 14.400 Euro müsste ich versteuern. Wenn ich nach 2040 in Rente gehe, muss ich dann die komplette Rente erneut versteuern oder wären Rürup-Beiträge, die ich 2014 versteuern musste dann später steuerfrei?"
30.000,- geht nur wenn Sie verheiratet sind, sonst ist bei 20.000,- Schluss. Einzahlungen darüberhinaus sind häufig nicht möglich und wenn, dann haben die nichts mehr mit Rürup zu tun sondern werden als ungeförderte Beiträge behandelt. Wenn das überhaupt möglich ist, wird am Ende getrennt nach Rürup-beiträgen und anderen und nur für Erstere gelten die Regelungen der Rürup-Rente.
"Einige Versicherungen bieten an die Beiträge auszusetzen, wobei bei einigen Anbietern der Zeitraum auf 3 Jahre begrenzt ist. Welche Konsequenzen hat i.d.R. ein längerer Aussetzer über diesen Zeitraum hinaus? ok, das weicht sicherlich je nach Anbieter ab, aber was sind typische Szenarien und worauf sollte man achten. Wenn ich einmal länger als 3 Jahre keine Beiträge zahlen sollte, möchte ich nicht mein Rentenanspruch verlieren."
Ihren Rentenanspruch verlieren Sie niemals, eskönnte nur sein dass der beitragsfreie Vertrag nicht mehr reaktivierbar ist.
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uwehaensch
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uwehaensch
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AW: Steuervorteile bei der Rürup-Rente
Hallo,
zum zweiten Teil:
Wenn Sie in einen Riester-Vertrag ungeförderte Beiträge einzalhen, werden diese später (getrennt von den geförderten) vom Versicherer auch getrennt behandelt. Sie werden als private Beiträge geführt und die Rente daraus ist wird später auch entsprechend nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
Die Beiträge für Krankenversicherungen haben nichts mit denen für eine Basisrente oder für die gesetzliche Rente zu tun.
"Fall 1: Man investiert 20 Tsd. Euro in einem Jahr in Rürup-Rente und kann davon in 2014 76% steuerlich geltend machen."
78 % in 2014.
"Fall 2: Man investiert je 10 Tsd. Euro in einem Jahr in Rürup vs. gesetzl. Rentenversicherung. Rürup-Beiträge können in 2014 zu 76% steuerlich geltend gemacht werden und die Beiträge in die gesetzl. RV zu 100%."
Nein, sowohl die Beiträge zur Rürup-Rente als auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können jeweils zu 78 % geltend gemacht werden.
"Angenommen ich zahle in einem Jahr 30.000 Euro an Rürup-Beiträgen und in die gesetzl. Rentenversicherung, dann könnte ich in 2014 nur 15.600 Euro steuerlich absetzen. 14.400 Euro müsste ich versteuern. Wenn ich nach 2040 in Rente gehe, muss ich dann die komplette Rente erneut versteuern oder wären Rürup-Beiträge, die ich 2014 versteuern musste dann später steuerfrei?"
30.000,- geht nur wenn Sie verheiratet sind, sonst ist bei 20.000,- Schluss. Einzahlungen darüberhinaus sind häufig nicht möglich und wenn, dann haben die nichts mehr mit Rürup zu tun sondern werden als ungeförderte Beiträge behandelt. Wenn das überhaupt möglich ist, wird am Ende getrennt nach Rürup-beiträgen und anderen und nur für Erstere gelten die Regelungen der Rürup-Rente.
Wenn man mehrere Verträge bei verschiedenen Anbietern hat, dann kann es schon passieren, dass man insgesamt über die Höchstsumme kommt.
Zitat von uwehaensch
Wenn Sie in einen Riester-Vertrag ungeförderte Beiträge einzalhen, werden diese später (getrennt von den geförderten) vom Versicherer auch getrennt behandelt. Sie werden als private Beiträge geführt und die Rente daraus ist wird später auch entsprechend nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
Dann haben die Finanzbeamten später gut zu tun mit dem Berechnen oder muss ich mich darum kümmern, dass private Beiträge später nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden?
Beispielsweise war ich bislang Angestellter und habe in die Riesterrente eingezahlt (diese Beiträge konnte ich steuerlich absetzen) und jetzt habe ich etwas als Selbstständiger eingezahlt (diese Beiträge kann ich steuerlich nicht absetzen). Wie will das Finanzamt dies später auseinanderhalten?
Oder wenn ich dieses Jahr 21 Tsd. Euro in Rürup investiere (d.h. steuerlich werden nur 20 Tsd. Euro berücksichtigt) und im nächsten Jahr nur 6 Tsd. Euro (d.h. es liegt unter dem Höchstbetrag). Das wird doch ziemlich kompliziert. Ist das Finanzamt verantwortlich, dass die Daten richtig gespeichert und später richtig berechnet werden?
angenommen man investiert bei 3 verschiedenen Anbietern jeweils 7 Tsd. in einem Jahr in Rürup-Produkte, dann wissen die einzelnen Anbieter nicht, dass man den Höchstbetrag übersteigt. Erhalten die Anbieter dann nach Jahresende vom Finanzamt eine Rückmeldung, dass (3x7.000 Euro - 20.000 Euro) / 3 = 333,33 Euro jeweils privat eingezahlt worden sind und später hiervon nur der Ertragsanteil versteuert wird?