•Die Wohnpauschale wird unabhängig von der Miethöhe gezahlt. Bei Auszubildenden, die nicht bei ihren Eltern wohnen, werden pauschal 224 Euro angesetzt, bei Auszubildenden, die bei ihren Eltern wohnen, sind es rechnerisch 49 Euro.
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Der Beitrag zu den Mietkosten wurde in der Vergangenheit teilweise in Abhängigkeit von der Miethöhe geleistet. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung ist dies mit der Reform im Herbst 2010 weggefallen. Seitdem gibt es eine Wohnpauschale, deren Höhe allein davon abhängt, ob Ihr während des Studiums bei Euren Eltern wohnt oder nicht.
Wenn Ihr nicht bei Euren Eltern wohnt, müsst Ihr dies z. B. durch einen Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung nachweisen (VwV 12.2.20). Unerheblich ist, wie weit Eure eigene Unterkunft vom Elternhaus entfernt ist. Ihr könnt also auch in unmittelbarer Reichweite Eurer Eltern wohnen und die höhere Wohnpauschale für eine auswärtige Unterbringung erhalten.
Wichtig allerdings: Ihr wohnt sehr wohl bei Euren Eltern, wenn die Wohnung, die Ihr bewohnt, Euren Eltern gehört (und zwar unabhängig davon, ob Ihr Miete zahlen müsst oder nicht). Sind Eure Eltern (oder ein Elternteil) lediglich Miteigentümer der Wohnung, gilt die Regelung nur dann, wenn der Miteigentumsanteil mindestens 50% beträgt (VwV 12.3a.1 bzw. 13.3a.1).