Hallo Community,
ich bin neu hier im Forum und trete mit meinem Thema/Problem gerade auf der Stelle.
Ich hoffe, dass mir Euer Sachverstand weiterhilft. Ich habe Probleme mit der Anerkennung der unwirksamen Widerrufsbelehrung durch die Sparkasse Darmstadt.
Kurz zum Sachverhalt:
Prüfung unserer (Haus)- Darlehensverträge von 2004 durch Verbraucherzentrale Hamburg in 2013, Ergebnis: · Widerrufsbelehrungen unwirksam, Vorfälligkeitsentschädigung entfällt
Anwalt wird von uns beauftragt Ergebnis: · Kreditführende Bank lehnt Anerkennung der unwirksamen Widerrufsbelehrung ab, vergreift sich massiv im Ton, verweist auf Bank-internes Gutachten *
* Gutachten der „S-Finanzgruppe“ . Diese Gutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, das alle Widerrufsbelehrungen der Sparkasse nicht zu beanstanden seien.
Da es sich hier um ein internes Gutachten handelt, ist die Neutralität sehr fraglich.
Anwalt bittet um Kostenübernahme bei unserer Rechtschutzversicherung Ergebnis: · Kostenübernahme wird wg. angeblichem fehlendem Versicherungsschutz abgelehnt
Versicherungsombudsmann wird von uns beauftragt, um Kostenübernahmeverpflichtung der Rechtschutzversicherung festzustellen Ergebnis: · Kostenübernahme wird wg. angeblichem fehlendem Versicherungsschutz abgelehnt
Wir sind jetzt an einem Punkt angelangt, an dem wir aus Kostengesichtspunkten leider die Flügel strecken müssten. Dies deshalb, weil wir das Risiko eines verlorenen Verfahrens einfach nicht eingehen wollen/können.
Seit den v.g. Beschreibungen ist mittlerweile schon 1 Jahr vergangen.
Gibt es höchstrichterliche Urteile zu dem Thema, das unser Risiko minimieren könnte?
Geht es Euch ähnlich, können wir uns zusammen schließen?
M.E.würde es einem Rechtsstaat schlecht zu Gesicht stehen, wenn Bürger ihr Recht mangels finanzieller Mittel nicht durchsetzten könnten. Gerade gegenüber kapitalistischer Banken, die jegliche Unterstützung genießen.