Kredit 1: 200.000€ Objekt 1: Bank selbe bei Objekt 1 und 2!
Grundschuld 200t
Kredit 2: 70.000 € Objekt 2: Bank selbe bei Objekt 1 und 2!
Grundschuld 70t
Kredit 1: Laufzeit 10 Jahre
Kredit 2: Laufzeit 5 Jahre
Ist es möglich das die Grundschuld von Kredit 2 (Objekt 2) dann durch Objekt 1 abzusichert? Weil aus Kredit1: Forderung 150t und Grundschuld 200t besteht. (durch Sondertilgungen 50t Kreditsumme zu Kredit 1 verringert!)
Restschuld bei Kredit 2 nach 5 Jahren: 50.000 €
Restschuld bei Kredit 1 nach 5 Jahren: 150.000 € (sprich 50.000€ zur Grundschuld frei!)
Würde in so einem Fall die Bank auf die Grundschuld von Objekt 2 verzichten? Weil Grundschuld durch Objekt 1 ja abgesichert!
Oder ist es dann trotzdem mit einer Eintragung verbunden.
Nach 5 Jahren würde ich die Restforderung Kredit 2 über 50.000 €
dann bei der selben Bank finanzieren wie Kredit 1. (dadurch Gebühren für neue Grundschuld gespart, nur Kosten für die Löschung Objekt 2)
Hoffe Ihr habt meine Frage verstanden.
Ist die Überlegung richtig?
Nehme ich ich ihre bisherigen Beiträge als Grundlage, hat doch Objekt 2 ETW nichts mit dem Objekt 1 Neubau zu tun.
Sie nehmen sich 70.000 Euro auf Objekt 2 ETW auf und kaufen davon das Grundstück von Objekt 1, dieses ist dann unbelastet. Auf diesem Objekt besichern sie dann den neuen Kredit, als Beleihungswert gilt dann der Grundstückswert zzgl. aller Gestehungskosten. Die neue Finanzierungsumme wird dann zu dem Beleihungswert ins Verhältnis gesetzt und daraus der Zinssatz abgeleitet.
Da muss doch keine Gesamtgrundschuld eingetragen werden, ETW kommen die 70.000 Euro und auf den Neubau der neue Finanzierungsbedarf, entsprechend der Summe die aufgenommen wird für den Neubau wird dort die neue Grundschuld eingetragen.