Rückkaufwert zu niedrig-Stellungnahme Lebensversicherung
Hallo Forum,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe eine meiner LV erst beitragsfrei gestellt und jetzt gekündigt.
Fragen:
Ist der Rückkaufwert in der Höhe ok?
Ich bin kein Jurist, stimmt das so wie es in der Stellungnahme steht?
Welches weitere Vorgehen würdet Ihr empfehlen?
Da mir der Rückkaufwert zu niedrig erschien, aufgrund der BGH Urteile, habe ich eine Aufstellung der Versicherung verlangt.
Nachricht über das Beschwerdemanagement HL vom 30.07.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer KündigungsbestätigungWird ein Auszahlungsbetrag von 4242,17 Euro aufgeführt.
Bitte schicken Sie mir eine aufgeschlüsselte Beitragszerlegung, bei der für jedes vergangene Jahr genau aufgeführt ist, wie viel gezahlt wurde, welcher Teil davon für Abschluss- und Verwaltungskosten bzw. Risikoschutz abgezogen wurde, welcher Betrag tatsächlich investiert wurde (“Anlagebetrag”) und wie hoch die jeweiligen Gesamtsummen ausfallen.
AW: Rückkaufwert zu niedrig-Stellungnahme Lebensversicherung
Hallo, das kann Ihnen hier keiner errechnen bzw. sagen.
Grundsätzlich hat der Versicherer Recht mit den Hinweisen zum Ausweis der Kosten. MLP-Verträge sind immer relativ teuer, sowohl bez. der Abschluss- als auch bez. der Verwaltungskosten. Ihr Rückkaufwert ist nach meiner Erfahrung durchaus nicht unüblich (im Verhältnis gesehen) zumal auch die Fonds (gemanagten Anlagen) nicht gerade durch eine besonders gute Wertentwicklung glänzen. Bitte vergessen Sie nicht dass eine fondsgebundene Police sowohl auf der Fondsebene als für die Versicherung Kosten produziert, zumindest Verwaltungs- und ähnliche, laufende Kosten.
Für eine genaue Bewertung ist u.a. das Bedingungswerk notwendig und eine Aussage ob der Rückkaufwert u.U. zu gering ist, kann nur nach sorgfältigem Studium der Grundlagen (Vertrag, Berechnung, usw.) durch einen Fachmann erfolgen.
AW: Rückkaufwert zu niedrig-Stellungnahme Lebensversicherung
Hallo,
hab ich eine Chance auf die Verbraucherzentrale oder den Ombutzmann zuzugehen, damit das nochmal anschauen und ich zumindest mein einbezahltes Geld zurückbekomme.
Bester Gruss
AW: Rückkaufwert zu niedrig-Stellungnahme Lebensversicherung
Hallo,
klar können Sie zur Verbraucherzentrale gehen, das ist durchaus eine sinnvolle, erste Ansprechstelle.
Die eingezahlten Beiträge erhalten Sie auf keinen Fall zurück.
AW: Rückkaufwert zu niedrig-Stellungnahme Lebensversicherung
Ihre Tarifgeneration, tomrossi, gehört zweifelsohne zu den eher schlechteren, wobei mich persönlich die mangelnde Transparenz am meisten stört. Außerdem war es damals tatsächlich so, dass vergleichsweise hohe Kosten das Vertragsguthaben belasten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es so etwas heute auch nicht mehr bei der MLP gibt.
Die Heidelberger Leben, die den Vertrag inzwischen führt, bietet speziell für diese Tarife seit einigen Jahren eine Umstellmöglichkeit auf eine neue transparentere, kostenärmere Tarifgeneration an ohne den Verlust der Steuerfreiheit. Diese Info dürfte nur für sie wohl zu spät kommen.
An Erfolgschancen bei der Verbraucherzentrale oder dem Ombudsmann glaube ich eher nicht, da mir rein rechtlich keine Lücken in diesen Bedingungswerken bekannt sind. Sprich, wenn man sich die vorher durchgelesen hätte, dann wären einen die hohen Kosten auch bewußt gewesen... Zumal - wie erwähnt - die Heidelberger Leben eine faire Umstellmöglichkeit für die Betroffenen kreiert hat.