verheiratet Zugewinngemeinschaft 3 Kinder
Stuerklassen 3 und 5!
- Alleinverdiener Angestellter Lohnsteuer ca. 3500€ bezahlt
- Freibetrag für Kapitalerträge voll ausgeschöpft 1.602€
- über diesen Betrag ca. Abgeltungssteuer 900€ bezahlt (grob die 25%)
Zinsertrag Gesamt 10.000€
Alle Banken haben entweder Freibetrag genutzt oder Abgeltungssteuer abgeführt! Die Grenze der Freibeträge 1.602€ Freibeträge Gesamt wurde eingehalten. (manche Banken hatten z.B. keinen Freistellungsauftrag weil ja ausgeschöpft!)
Bin ich verpflichtet die Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben.
Mein Steuersatz bewegt sich in etwa bei 14%!!!!
Die Zinserträge waren wegen Aktien so hoch!
Und Abgeltungssteuer auch abgeführt!
Weil ich glaube ich bekomme eine höhere Erstattung ohne Angabe der Kapitalerträge. (und ist ja schon durch Abgeltungssteuer bezahlt!)
Im Steuerprogrammm einfach mal ohne Kapitalerträge eingeben?
Oder mache ich dann einen Fehler und müßte es angeben?
Wenn die Steuer korrekt abgeführt ist, kann man sich die Angabe in der Erklärung sparen, da Abgeltungswirkung. Die Finanzbehörde hat übrigens die Summe steuerfrei gestellten Kap.Erträge in ihrer Datenbank.
Entweder ich gebe die Kapitalerträge in Höhe von 10.000€ an.
Dadurch bekomme ich von den 900€ Abgeltungssteuer die wir über den Kapitalerträgen/Freibetrag waren die Abgeltungssteuer wieder. (nur die Differenz aus 25% Abgeltungssteuer und Steuersatz 14% in unserem Fall folgende Rechnung 900/25x14= 504€ Abgeltungssteuer zu zahlen. 900€ bezahlt - 504€ = ca. 396€ Erstattung!)
Aber bei 5 Personen und Einkommen 40.000€ (3 Kinder)
Frau Studium, Kosten Pflegeheim Eltern
Fahren wir glaub besser die 10.000 € Gesamtkapitalerträge
nicht anzugeben. (weil 14% Steuersatz auf 10.000€ sind ja schon 1.400€)
Ist ja bereits abgeführt die Kapitalertragssteuer.
Brutto 40.000 € Gesamt
Lohnsteuer ca. 3.500€ bezahlt
3 x Kinderfreibetrag
Frau absetzbare Kosten 3.000€ Jahr
Eltern Kosten im Jahr Pflege 5.000€
Riesterbesparung Gesamt 3.500€
Zahn OP 1.000€ Eigenanteil
Brainy hat Recht, du kannst dir nicht aussuchen ob du lieber Einkommenssteuer oder Kapitalertragssteuer zahlst.
Ist es also ein Rechenbeispiel?
Nein
Dadurch bekomme ich von den 900€ Abgeltungssteuer die wir über den Kapitalerträgen/Freibetrag waren die Abgeltungssteuer wieder. (Differenz aus 25% und Steuersatz 14% in unserem Fall)
Hier befindest du dich meiner Meinung nach auf dem Holzweg.
Die Angaben zum Kapitalertrag in der Einkommenssteuererklärung wären z.B. zu machen wenn du ausländische Erträge hättest die nicht automatisch gemeldet / abgeführt würden. Oder halt wenn die Freistellung nicht komplett genutzt worden wäre.
Weil ich glaube ich bekomme eine höhere Erstattung ohne Angabe der Kapitalerträge. (und ist ja schon durch Abgeltungssteuer bezahlt!)
Wie kommst du auf die Idee?
Alle Kapitalerträge für die bereits Kapitalertragssteuer gezahlt wurden oder unter den Freibetrag fallen, würde ich nicht mehr mit angeben. ( Die sind doch sowieso dem Finanzamt schon bekannt )
Da das laut deinen Angaben auf alle deine Kapitalerträge zutrifft würde ich den Anhang "KAP" weglassen und dem Finanzamt die Arbeit ersparen. ( Falls du in der Kirche bist und auf die Erträge noch keine Kirchensteuer gezahlt hast, könnte das anders aussehen, aber hier kenne ich mich nicht aus )
Bei den Kapitalerträgen handelt es sich alles um Banken in BRD.
Es wurden Abgeltungssteuer bzw. der Freibeträge ausgeschöpft.
Selbst der Gewinn durch die Aktien sind Abgeltungssteuer abgeführt.
Einen Teil des Geldes läuft auf meine Frau = Kirche wurde auch abgeführt!
Einen anderen Teil des Geldes läuft auf mich = nicht in der Kirche
Ist also eine saubere Lösung.
Ich werde heute Abend mal in der Steuersoftware alle Kapitalerträge rauswerfen. :-)
Weil dadurch mit Sicherheit eine höhere Erstattung anfällt.
Es ist schon so, dass man die Kapitalerträge angeben kann aber eben nicht muß. Ich erinnere mich an die Steuererklärung 2012 da habe ich es angegeben und mein Steuersatz hat sich dadurch glaub verschlechtert.
Naja jetzt bin ich schlauer.
Ist die Aussage von mir richtig.
Man kann muß aber nicht Kapitalerträge angeben wenn Abgeltungssteuer Kirchensteuer bereits abgeführt wurde.
ich kenn mich auf dem Gebiet nicht gut aus, muss ich leider zugeben.
Aber ich weiß:
ist der persönliche Steuersatz niedriger als 25%, kann man sich die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer mit der Steuererklärung wieder zurück holen.
In diesem Beispiel wären das dann 11% zu viel gezahlt (knapp 400 €)
Was für einen Sinn macht es, die Kapitalerträge nicht anzugeben, und demzufolge auf diese Rückzahlung zu verzichten ?
Der Steuersatz würde sich doch trotzdem erhöhen, da dem Finanzamt die Kapitalerträge bekannt sind.
Ich bin mir jetzt auch nicht mehr sicher ob das Finanzamt die
Kapitalerträge sowieso auf das Einkommen drauf rechnet. (sprich höherer Steuersatz) weil ja die Einnahmen bekannt sind.
Daber ist ja eigentlich ungerecht!
Abgeltungssteuer und dann auf alles noch mehr Lohnsteuer?
Ich habe folgenden Beitrag im Netz gefunden:
Tipp 5 - Steuerzahler mit geringem Einkommen
Anleger mit niedrigem Einkommen und einem Grenzsteuersatz von weniger als 25 Prozent, sollten ihre gesamten Kapitalerträge freiwillig mit dem Fiskus abrechnen. Denn dann werden auf Kapitalerträge nicht 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig, sondern nur der individuelle, niedrigere Steuersatz. Über die so genannte Günstigerprüfung berechnen die Steuerbeamten automatisch, ob man mit dem Individualtarif oder mit der Abgeltungsteuer besser fährt. Zuviel gezahlte Abgeltungsteuer gibt es dann zurück.
Mit der einbehaltenen Steuer ist für den Privatanleger die Steuer für die entsprechenden Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten (§ 43 Abs. 5 EStG). Diese Kapitalerträge werden dann nicht mehr in der jährlichen Einkommensteuererklärung erfasst (§ 2 Abs. 5b EStG), können aber aus verschiedenen Gründen doch mit einbezogen werden. Ist die tarifliche Einkommensteuer zwingend auf die Kapitalerträge anzuwenden (z. B. bei bestimmten Erträgen aus stillen Beteiligungen), tritt die Abgeltungswirkung nicht ein.
Die freiwillige Einbeziehung in die Veranlagung kann zum Beispiel Sinn haben, wenn die Nutzung des Sparerpauschbetrags nachträglich zu Steuererstattungen führt, weil kein Freistellungsauftrag erteilt worden ist. Außerdem kann sie sinnvoll sein, wenn der Grenzsteuersatz für das gesamte zu versteuernde Einkommen unter 25 % liegt. Mit der Wahl der Besteuerung zum individuellen Steuersatz wird vermieden, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Steuerpflichtigen mit niedrigem Einkommen höher als mit dem Grenzsteuersatz besteuert werden (Veranlagungswahlrecht § 32d Abs. 4, 6 EStG). Auf Antrag des Steuerpflichtigen führt das Finanzamt eine Günstigerprüfung durch.
Kapitalerträge, die z. B. durch die Bank nicht endgültig besteuert werden konnten, weil der Bank nicht alle notwendigen Informationen vorlagen, müssen ebenfalls nachträglich veranlagt werden (§ 32d Abs. 3 EStG). Bei thesaurierenden Fonds werden z. B. keine Kirchensteuern durch die Bank einbehalten, da keine Zahlungen fließen.
Für Kapitalerträge, die im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit erzielt werden, hat die einbehaltene Steuer keine Abgeltungswirkung (§ 43 Abs. 5, S. 2 EStG). Eine Ausnahme gilt für bestimmte Körperschaften, insbesondere für beschränkt Steuerpflichtige, die keine Betriebsstätte im Inland haben. Für diese ist die Körperschaftsteuer durch den Steuerabzug abgegolten (§ 32 Abs. 1 KStG). Siehe auch Ausführungen zum ermäßigten Steuersatz im Abschnitt Bemessung.
Ist ja jetzt noch umständlicher wie gedacht!
Die Steuer ist in meinem Fall ja bezahlt (Abgeltungssteuer ca. 25%)!
Steuersatz 14% sprich 11% Erstattung.
Aber bei einer Erstattung werden die Kapitalerträge zum Einkommen gezählt? Weil laut Internet ist es ja abgegolten!
900€ an Abgeltungssteuer über Freibetrag Eheleute bezahlt = ca. 25% Abgeltungssteuer
Gesamtkapitalertrag 10.000€
Steuersatz 14% sprich Erstattung ca. 400 €
Aber was passiert mit den 10.000€ kommen die auf das Einkommen oben drauf. Weil dann würde ich auf das Jahreseinkommen ja mehr als 400€ nachzahlen!
Also wie gesagt, ich bin mir nicht sicher. Ich war bisher der Meinung, dass man sich nicht aussuchen kann ob man Kap. zahlt oder die Zinseinkünfte mit seinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Folglich also alle Einkünfte angeben und aufschlüsseln was für Steuern bereits bezahlt wurde? Also wie gesagt ich weiß es nicht, und vielleicht antwortet noch jemand, der sich dort genauer auskennt?
Es gibt einen Durchschnittssteuersatz und einen Grenzsteuersatz
den man in der Splittungstabelle googeln kann.
Mein Steuersatz von 14% = Durchschnittssteuersatz
der Grenzsteuersatz ist deutlich höher!
Es wird zu dem Einkommen die Kapitalerträge gerechnet und der Wert des Grenzsteuersatzes! Und in meinem Fall liege ich über 25%!
In der Steuer wird das günstiger Prüfung der Kapitalerträge genannt.
In meinem Fall muß ich Sie nicht angeben und fahre dadurch dann günstiger.
Ich werde Mo. oder Di. mal posten was wir die Steuersoftware ohne die
10.000 € Kapitalerträge ausspuckt.
Die Steuersoftware haben da manch eine glaub Ihre tücken!
Weil 2012 wurde keine günstiger Prüfung durchgeführt!
Ich habe auf dem Antrag wohl nicht um Prüfung gebeten.
Bin mal echt gespannt wie der Unterschied aussieht.
Fakt ist:
Bei mir muß ich die Kapitalerträge nicht angeben weil alles bereits abgeführt wurde! Abgeltungssteuer
Steuersatz oder Grenzsteuersatz der zur Berechnung der Abgeltungssteuer bei der günstiger Prüfung herangezogen wird unterscheiden sich enorm! Über 10% und mehr Unterschied!