Ich habe seit Mai 2009 einen BHW Dispomaxx Bausparvertrag.
Guthabenzins 1%
Bonuszins (Umlaufrendite abhängig mind. jedoch 1,5%)
Bonuszins max. 8 Jahre ab Vertragsabschluss.
(Wird auch nicht mehr als 1,5% werden!)
Wenn ich den Vertrag mit 3% von der Bausparsumme weiter spare
= Zuteilung Anfang/Mitte 2017 mit ca. 55% Guthaben sprich genau nach 8 Jahren. (super für den Bonuszins) :-D
Angenommen ich entnehme jetzt Guthaben komplett und zahle später 10% pro Jahr von der Bausparsumme wieder ein. Habe ich dann immer noch einen Anspruch auf Bonuszins. Was passiert mit dem Bonuszins für das Kapital das entnommen wurde?
Klar ist mir das es unmöglich sein wird den Vertrag auch Anfang/Mitte 2017 dann in die Zuteilung zu bekommen.
Hintergrund:
Finanzierung Eigenheim steht in 3/4 Jahr an. (Entnahme um Eigenkapital zu erhöhen)
Den Vertrag abtretten (als Sicherheit an eine Bank) kommt nicht in Frage weil dadurch Vertragsänderung sprich kein Bonuszins mehr bei Darlehensverzicht!
Vertrag mit Bonuszins 2,5% Guthabenzinsen
Darlehenszinssatz 1,9% p.a.
Durch die Entnahme vom Kapital kann der Vertrag unter Umständen doch z.B. genommen werden um in 6 Jahren einen Anschlußfinanzierung zu deckeln (wenn Zinsen bis dahin so hoch gehen sollten) und wenn Zinsen niedrig dann auszahlen und Bonuszins.
Frage in Kurzfassung:
Entnahme Guthaben aus einem Dispomaxx trotzdem Anspruch auch Bonuszins?
Hier im Forum habe ich gelesen, dass sich manche Personen
Teilsummen aus dem Bausparvertrag haben auszahlen lassen.
Wer kennt sich mit dem DispoMaxx 1,9% Vertragsabschluß 2009 aus?
Ich will den Vertrag nicht kündigen weil Gesamtverzinsung bei 2,5%!
Teilauszahlung macht nur Sinn bei einer größeren Summe!
Und wenn die Teilauszahlung mir trotzdem noch den Bonuszins sichert!
Ich über spätere Einzahlungen wieder in die Zuteilung kommen kann und
Darlehensverzicht mit Bonusauszahlung.
Aber ob das geht?
Bin trotzdem sehr zufrieden mit dem Produkt wegen der Gesamtverzinsung.
Guthaben 1%, Bonus 1,5%.
Eine Kündigung werde ich zu 100% nicht machen!
Dann nehme ich lieber ein anderes höheres Darlehen aus. (Eigenheim)
Wie gesagt, einfach auszahlen wie beim Tagesgeld geht nicht.
Bausparkassen machen entweder eine Teilung des Vertrages oder lösen den Vertrag auf uns öffnen für das Restguthaben / RestBausparsumme einen neuen Vertrag.
Variante 1 ist Zustimmungspflichtig von der Bausparkasse. Auch hier würde ich vorab klären ob die das machen und wenn ja ob mit Bonuserhalt.
Variante 2 kommt einer Kündigung und dem Abschluss eines neuen / aktuellen Tarifes gleich. Bonus daher weg.
Meistens wird Variante 1 verwendet und man spricht dann lapidar von einer Teilauszahlung. Da die Bausparkassen heutzutage keinen Bonus mehr auszahlen wollen wenn sie nicht müssen, tippe ich darauf, dass sie die Zustimmung für die Teilung an den Bonusverzicht knüpfen.
@Martin die Bausparkassen schließen bei einer Teilung keinen neuen Vertrag mit neuen Bedingungen ab.
Normalerweise wird automatisch bei einer Kündigung einer Teilbausparsumme eine neue BSV Nummer angelegt. Über diese neue Nummer erhalten Sie dann die Kündigungsbestätigung und Auflösung Guthaben.
Jedoch wird die BSV bei Teilung der Bausparsumme sicherlich den ganzen Bonus streichen.
Deswegen würde ich es mir unbedingt schriftlich geben lassen dass der Bonus dann nach einer Teilung nicht weg ist.
Jedoch wird die BSV bei Teilung der Bausparsumme sicherlich den ganzen Bonus streichen.
Als grundsätzliche Aussage ist dies falsch. Trotzdem kann eine Bestätigung nicht schaden.
Das ist von der Bausparkasse und dem Tarif abhängig. Eine Teilung ist bei einigen/mehreren ohne "Verluste" möglich. Die Aufteilung des Guthabens kann z. B. im LBS-Vario-Alt (GH-Verzinsung inkl. Bonus = 4%) beliebig erfolgen. Ob dies bei dem hier angefragten BHW-Tarif so ist, weiß ich nicht.
Ich kenne das von einer anderen Bausparkasse dass dann bei einer Teilung der Bausparsumme der komplette Bonus flöten gehen kann.
Nun handhaben vielleicht einige Bausparkasse noch anderst. Oder formulieren es anderst im Anschreiben. Eine extra Bestätigung per Email würde doch sicherlich schon ausreichen.