Hallo,
Meine Schwiegereltern habe über eine Kreditvermittler Eine Angebot von BernFinanz erhalten .
Hat jemand Erfahrungen mit BernFinanz myFinance Vermittlung AG wie seriös sind die ?
Oder ist das auch nur so eine abzockfirma wo im Vorraus Geld gezahlt werden muss nur sein Geld sieht man nie ?
Hoffe auf Eure Erfahrungen .
Danke
Bern Finanz hatt mir eine Rechnung Geschickt.In einem Gelben Brief. Soll ein Amtsbrief Darstellen. Ich lach mich Tot. Wie lächerlich das ist. Bern hatt meine Unterlagen. Angeblich ist der Kredit bewilligt. Wo ist dan das Geld.? Die wollen über 200 Euro von mir haben. Ich kann mich kaum halten vor lachen. Bern Finanz kann Mann auch nicht Anschreiben. Nur Tel.Und ich werde die lächerlichen nicht Anrufen. Die sind einfach nur Peinlich. Wenn einer von Bern Finanz das lesen sollte. Bitte macht euch nicht mehr so Lächerlich. Es gibt auch in der Schweiz stellen wo Geisteskrancke behandelt werden. Bitte da mahl Anmelden.
Nur zu Erinnerung:
Eine „richtige“ Gelbe (damit ist der Umschlag gemeint) Brief vom Amt sieht so aus: https://www.steffenkling.de/images/kl...nheim-post.jpg
Man sollte NUR auf solche Briefe reagieren: schriftliche Widerspruch ohne Begründung einlegen
Gelbe Briefe (damit ist wahrscheinlich der Inhalt gemeint) scheinen aber zurzeit in der Mode zu sein. Ascona Finanz schickt zum Beispiel auch welchen: Willkommen bei Ascona Finanz
Und da was für eine Überraschung im Impressum: der Geschäftsführer ist uns bereit bekannt (Beitrag Nr 26 lesen) ;-)
Mehr über Ascona Finanz hier: Wer hat Erfahrung mit der Firma Ascona Finanz? - Verbraucherschutz.de
# Petnrw
Ja Bitte, zeigt uns diese Brief damit wir auch was zu lachen haben ;-)
Die oben genannte Masche habe ich genauso gelesen und relativ früh recherchiert. Habe auch einen gelben Brief bekommen. Allerdings lässt der mich kalt.
"Finanzvermittlung"
Nachdem ich meine Anfrage zur Kreditvermittlung unterschrieben an Bern Finanz gesendet hatte, erhielt ich eine Nachnahme über 400 Euro. Ich habe sie nicht bezahlt und auch nicht bei der Post abgeholt. Damit ging die Nachnahme als "Empfänger hat Post nicht abgeholt" zurück. Nachdem ich mir das Schreiben genauer angeschaut habe, stellte ich fest, dass ein Verzicht des Wiederrufrechts in das Schreiben eingearbeitet wurde. Das kam mir unseriös vor und war nach meiner Ansicht auch nicht zulässig. Im Schreiben boten sie eine Geld-zurück Garantie an, sofern die Vermittlung nicht zustande kommen sollte. Etwa fast 14 Tage nachdem ich den unterschriebenen Zettel an Bernfinanz per E-Mail zugesendet hatte, habe ich per Post "Wiederruf" eingelegt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass ich im Falle eines nicht möglichen Wiederrufs die Variante der Geld-zurück-Garantie in Anspruch nehmen werde.
Zustellung meines Wiederrufs
Den Wiederruf habe ich zuerst versucht per Fax an Bern Finanz zu senden, um einen Beleg über die Zustellung zu haben. Allerdings funktionieren die Faxgeräte dort nicht. Daher habe ich eine E-Mail gesendet und parallel ein Brief in die Post gegeben. Allerdings nicht als Einschreiben sondern an das Amtsgericht München für eine Zustellung per Gerichtsvollzieher nach §192 ZPO an die Münchener Anschrift als "Sitz in Deutschland".
Erste Antwort per E-Mail
Die Antwort auf meine E-Mail kam per E-Mail, mit Verweis auf die Paragraphen bzgl. Wiederrufsrecht und Finanzdienstleistungen etc. Zudem ist meine Einschätzung in soweit, dass es sich bei der Dienstleistung von Bern Finanz nicht um eine Finanzdienstleistung sondern im Höchstfall um eine Vermittlung handelt.
Erstaunliche Rückmeldung per Post
Nach einigen Wochen kam eine Rückmeldung vom Obergerichtsvollzieher aus München, der mir eine unvollständige Postzustellungsurkunde mit der Nachricht zurückgesendet hat, dass er mein Schreiben mit dem Wiederruf nicht zustellen konnte. Der Umschlag enthielt neben der Mitteilung den Briefumschlag der amtlichen "förmlichen Zustellung". Er schrieb mir, dass unter der Anschrift Ludwigstraße 8 eine Firma Satellite Office ansässig ist, die als Dienstleistung die Betreuung bzw. Vermietung von Büros stundenweise anbietet. Ca. 50 Firmen sind wohl dort ansässig. Nachdem dem der Versuch des Gerichtsvollziehers fehltschlug die Post zu beauftragten, versuchte er selbst die Zustellung zu erwirken. Die dortige Frau erklärte ihm allerdings, dass sie keinerlei Vollmacht habe, die Post entgegen zu nehmen. Der Gerichtsvollzieher hat mir seine Ausführung amtlich beglaubigt.
Sowas habe ich denen nach §192 ZPO gesendet:
Zitat von Gell
Nur zu Erinnerung:
Eine „richtige“ Gelbe (damit ist der Umschlag gemeint) Brief vom Amt sieht so aus:
Man sollte NUR auf solche Briefe reagieren: schriftliche Widerspruch ohne Begründung einlegen
Meine Recherche
Mit dieser Nachricht recherchierte ich die Handelsregisterauszüge der myFinance AG und stellte fest, dass sie erst im Mai diesen Jahres ins Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen wurde und wohl ein AG-Mantel einer aufgegeben Firma darstellt. Die dortigen Namen von Teilhabern und Vorständen lässt sich im Internet recherchieren. Einer der im Handelsregister eingetragenen Personen hat einen Wohnsitz in Deutschland und scheint wohl häufiger in solche unseriösen Geschäftpraktiken involviert zu sein. Daneben stieß ich vor zwei Monaten auf Forumbeitrag und verfolge ihn regelmäßig.
Die Mahnungen
Nachdem ich die Ergebnisse meiner Recherchen in Kenntnis genommen hatte, habe ich alle nachfolgenden Schreiben (Mahnungen etc.) der Firma als unseriös und gegenstandslos eingestuft. Die Schreiben hefte ich ab. Sollte es irgendwie zu Rechtsstreitikeiten kommen, kann ich das als Nachweis führen. Interessant ist die Tatsache, dass die Mahnungen per E-Mail üblicherweise Sonntags kommen.
Der quitschgelbe Brief ist das Neuste - es geht dabei darum Druck auszuüben und sowas als "Echt" und "Wichtig" aussehen zu lassen. Allerdings ist es gefährlich auch dann etwas zu überweisen. Denn sollte die Firma in die Insolvenz gehen gilt zum einen das Schweizer Recht und zum anderen egal ob in Schweiz oder Deutschland sehen die Probanden ihr Geld das sie überwiesen haben nie wieder.
Die Kreditausfallsversicherung
Die Versicherung der Würzburger - sofern jemand Kreditausfallsversicherung mit abgeschlossen hat - wird von dem Vorgang wohl nichts wissen. Allerdings habe ich die Versicherung auch gleich per E-mail und Gerichtsvollzieher wiederrufen. Bei der Würzburger war das aber kein Problem. Bei der "Vermittlung" im Internet hat die "Bern Finanz" das Angebot der Würzburger beworben - um möglicherweise über Werbeplattformen im Internet eine Provision für jeden Abschluss zu erhalten. Die Versicherung weiß allerdings in der Regel von so Betrügereien nichts, da jeder Webseitenbetreiber über Werbeplattformen schnell Partner suchen kann. Daher denke ich, dass man die Versicherung unter diesen besonderen Vorraussetzungen eine außerordentliche Kündigung zulässt.
Dreiste Propaganda
Die Bern Finanz hat übrigens ihren Facebookauftritt seit Juni nicht mehr gepflegt. Das habe ich beobachtet, da ich über Facebook auf die Bern Finanz gestoßen bin. Meine Recherche hat auch ergeben, dass sie zuvor dreist eine Pressemitteilung im Internet verbreitet hat, in der Bern Finanz vor Abzocke warnt - damit beim "googlen" im Internet niemand vom bösen Geschäft Verdacht schöpft - vor allem bei "Ernstabschlüssen".
Meine künftigen Kündigungen oder Wiederrufe sehen so aus...
Sollte jemand nochmals in so dubiose Geschäfte geraten - empfehle ich die Kündigung oder den Wiederruf per §192 ZPO - also Gerichtsvollzieher - zuzustellen. Denn das Einschreiben das hier "Bankkaufmann" vorschlägt ist die Möglichkeit an die man zuerst denkt. Es wird nämlich oft verwendet und ist mit 3-5 Euro (je nachdem ob mit Rückschein, Einwurf oder Eigenhändig) noch recht günstig.
Allerdings sehe ich im Gesamtzusammenhang bei Anliegen die unter Umständen mehrere hundert Euro als Folge haben den Wiederruf über den Gerichtsvollzieher als bessere Wahl. Denn er beglaubigt die Zustellung per Zustellungsurkunde und bestätigt, dass genau dieses Schreiben mit dem Inhalt an den Empfänger ging. Er wirft den Brief selbst ein oder beaftragt die Post mit der Zustellung und Protokolierung mit Datum und bei Wunsch mit Uhrzeit - wann das Schreiben dort eingelegt oder persönlich abgegeben wurde. Es gilt als zugestellt, wenn das Schreiben eingelegt wurde oder jemanden bevollmächtigten zugestellt wurde. Der Vorteil liegt darin, dass es sich dann um eine beglaubigte Urkunde handelt. Denn man bekommt die Kopie mit Inhalt des Schreibens beglaubtigt inklusive einer Zustellungsurkunde zurück. Die andere Abschrift des gleichen Schreibens bleibt beim Empfänger. Mit dem Erhalt der Rückmeldung des Gerichtsvollziehers hat man einen Nachweis im Gegensatz zum Einschreiben auch über den Inhalt - also was im Schreiben steht. Denn beim Einschreiben - das was die Post anbietet - kann man ein anderen Inhalt oder leeren Brief zusenden. Das ist beim Gerichtsvollzieher nicht möglich.
Wie sende ich Briefe nach §192 ZPO
Um ein Schreiben mit Postzustellungsurkunde zuzustellen, sendet man die Kündigung oder den Wiederruf (Willenserklärung) in zweifacher Ausfertigung an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle des jeweils zuständigen Amtsgerichts (Sitz des Empfängers) mit der Bitte um Zustellung nach §192 ZPO auf einem gesondereten Blatt (die Bitte ist ein formloser Antrag).
Das Zustellen nach §192 ZPO kostet 0,60 Euro Porto (Brief an das Amtsgericht) plus 9,25 Euro Gerichtsvollzieher (Auslagen, Porto und Gebühr). Die Gebühr schwankt je nach Menge der Seiten und Dicke des Briefes. Die Gebühren sind gesetzl. festgelegt und schwanken z.B. für die Anfertigung der Kopien. Mir sind die Kosten von 10 Euro für einen Standardbrief der über den den Gerichtsvollzieher zugestellt wird lieber, da ich was in der Hand habe und mir unter Umständen Folgekosten von 100-10000 Euro spare.
Hallo Steffi, super Forenbeitrag, doch mein Anwalt sagt mir er versendet solche Brief mit Einwurf Einschreiben und das genügt vor einem Richter als Nachweis.
Eine Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher ist für eine "normale" Person mitunter etwas, das er nicht so gerne durchführ. Welcher "normale" Mensch geht von sich aus auf einen Gerichtsvollzieher zu und lässt etwas zustellen?
Ich glaube die wenigsten würden/werden das in der Realität machen oder?
Den Einsatz von Briefen per Gerichtsvollzieher sollte man abwägen. Bei einer Kündigung von einem Verein oder bei anderen Dingen kann man unter Umständen sich bei einem Brief per Gerichtsvollzieher Ärger einholen, weil die erstmal in die Hose machen. Wenn man sein Zeitschriftenabo oder irgendwas anderes kündigt, dann sende ich auch keinen Gerichtsvollzieher. Mir kam die Sache im Nachhinein dann allerdings so merkwürdig vor, dass ich das Schreiben in der Hand halten wollte. Man weiß ja nie mit welchen Argumenten einer bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Gerade bei solchen Leuten. Ich habe dann vermutet, dass es nicht seriös sein kann. Deshalb bin ich froh, dass mir der Gerichtsvollzieher mitgeteilt hat, dass vor Ort eine Briefkastenfirma ist. Die Post sagt mir das nicht und der Brief würde per Einschreiben auch da eingehen und mutmaßlich von Bern Finanz ignoriert werden. Bei manchen Internetgeschäften - die so in der Art sind wie diese - da bin ich mit dem Gerichtsvollzieher schon auf der besseren eite. Man muss es selbst wissen, wann man das macht.
Und Angst vor dem Gerichtsvollzieher braucht man bei so etwas nicht haben - denn eine Kündigung oder ein Wiederruf wäre jetzt nichts - bei dem der Gerichtsvollzieher im Zweifel ärger machen könnte. Es sei denn man schickt irgendwo ein Brief hin und gibt dort eine Straftat oder sowas zu.
Sehr schön ausführlich recherchiert und beschrieben.
Der Weihnachtsmann hat zwar eine Postadresse in Nord Finnland. Allerdings kann man auch stark bezweifeln dass man ihn dort finden wird.
Das gleiche gilt mit alle Luzern, Lugano, Bern, Ascona und Konsorten die alle nach der „Briefkastenfirma“ Prinzip arbeiten.
Es wird kassiert bis dass es nicht mehr geht, dann wird eine neue Firma gegründet und das ganze geht wieder von vorne los.
Allerdings für dies die unterschrieben und NICHT bezahlt haben: Jede weitere Kontaktaufnahme per Post, Telefon, E-Mail, ist eigentlich Zeit und Kostenverschwendung!
Keine Angst! Irgendwann hören die Drohungen von alleine auf, da sie vor Gericht absolut gegenstandlos sind -> §123 BGB - arglistige Täuschung: Ich bestelle gutwissen ein Kredit, bekomme aber eine Finanzsanierung untergejubelt.
Die Justiz reagiert aber seit Jahren kaum, weil Kunden einfach Verträge unterschreiben dass sie nicht lesen („Firma stellt keine Mitteln zu Verfugung“) oder verstehen („Finanzsanierung“) .
2011 war das Thema kurz angesprochen aber nicht mit deutlichen Entscheidungen abgeschlossen: Wettbewerbszentrale
Also als Zusammenfassung:
Nicht hinschreiben, Nicht anrufen, Nicht antworten, Nicht unterschreiben, Nicht zahlen, Nicht einschüchtern lassen.
Weitere Infos:
Nach dem „gelben“ Brief (mit Gericht Androhung) wird später noch ein „blauer“ Brief kommen, mit einem Stempel „Letzte Chance“.
Drin wird angeboten die Summe nun auf „nur“ 99 Euro zu reduzieren (sogar im Raten zahlbar)!
Es lohnt sich also zu warten ;-)
Wiederrufen Sie Ihren Darlehenswunsch und lassen das Dokument mit Einwurf Einschreiben oder einem Gerichtsvollzieher zustellen.
Oder reagieren nicht auf das Schreiben vom 26.09.2014.
PS: Kann man nicht nach München zu der Anschrift und höflich mal mit der Person sprechen die an dem Postfach immer die Briefe abholt?
Wohnt einer in München?
Also ich habe jetzt alles vorliegen von Bern Finanz aber nichts unterschrieben oder sonstiges und auf einmal soll alles verbindlich sein,obwohl ich mir nur ein unverbindliches Angebot eingeholt habe?wenn ich es ignoriere können die mir doch nichts,oder?weil ich habe ja nichts zugesagt oder unterschrieben habe
Generell gilt doch wenn Sie nichts unterschreiben dann haben Sie rechtlich noch keine Willenserklärung abgegeben.
Es gibt ja aber Softwareprogramme wo man im Vorfeld anklickt ob man einen Kredit will und so weiter.
Doch das hat noch nichts mit einem verbindlichen Abschluss zu tun.
Hier ist das von Gell was man machen sollte:
"Nicht hinschreiben, Nicht anrufen, Nicht antworten, Nicht unterschreiben, Nicht zahlen, Nicht einschüchtern lassen."
Gestern bekam ich diese email
Und ein Anhang dazu
(den ich später hier Posten werde)
Sehr geehrter XXXXXXXXXXXXXX,
am 27.08.2014 wurde von der myFinance Vermittlungs AG folgende Dienstleistung
für Sie erbracht:
- Vermittlung einer Finanzsanierung, gemäß den Bedingungen des von Ihnen persönlich unterschriebenen Vermittlervertrages.
Auf unsere letzte Zahlungserinnerung haben Sie bislang nicht reagiert.
Wir fordern Sie nun letztmalig auf, Ihre Schulden zu begleichen. Das gerichtliche Mahnverfahren wird bei weiterem Zahlungsverzug
ohne weitere Ankündigung gegen Sie eingeleitet.
Sie finden Ihre Mahnung im Anhang dieser E-Mail. Diese wird Ihnen in den nächsten Tagen ebenfalls per Post zugestellt.
Ihre Mahnung ist im PDF-Format gespeichert. Um PDF-Dateien öffnen zu können wird das kostenlose
Programm "Acrobat Reader" benötigt. Wenn Sie dieses Programm nicht auf Ihrem Computer installiert haben,
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Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter der Nummer 0041 315281022* oder per E-Mail unter
zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bern Finanz
--
myFinance Vermittlungs AG
Kirchgasse 33
CH-8302 Kloten
Postanschrift Deutschland:
Bern Finanz - Postfach
Ludwigstr. 8
80539 München
Tel: 0041 315281022*
Fax: 01803 448855**
E-Mail:
CH-020.3.040.601-9
UID: CHE-395.590.978
*Ortsgebühr i. d. Schweiz fällig. **9ct/min aus dem dt. Festnetz, max. 42ct/min aus den Mobilfunknetzen
Wäre noch praktisch wenn man das einstellen könnte was Sie unterschrieben haben und dann diesen Brief von der Firma damit man beides nacheinander sieht.
Also ich habe jetzt alles vorliegen von Bern Finanz aber nichts unterschrieben oder sonstiges und auf einmal soll alles verbindlich sein,obwohl ich mir nur ein unverbindliches Angebot eingeholt habe?wenn ich es ignoriere können die mir doch nichts,oder?weil ich habe ja nichts zugesagt oder unterschrieben habe
Ja, falls du nichts verbindlich unterschrieben hast, bist du keiner (Vertrags-)Verpflichtung gegenüber Bernz Finanz eingegangen.
Eine "richtige" Mahnung kommt per Post und nicht per E-Mail oder auf beide Wege gleichzeitig.
Wie im Briefkopf zu lesen hat sogar Bern Finanz eine EIGENE Inkasso und Forderung Abteilung. Wie lächerlich ist das!