Was soll ich machen?

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  1. Avatar von EricFlat77
    EricFlat77 ist offline
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    Standard Was soll ich machen?

    Hallo,
    im Moment habe ich noch eine Eigentumswohnung, die ich für 151.500€ verkaufe. Dafür kaufe ich eine DHH für 214.000€.
    Die Zinsbindung für die ETW endet am 31.12.2015 und um dort rauszukommen, müsste ich jetzt so ca. 10.000€ Vorfälligkeitsgebühren bezahlen (Zinssatz lag vor 9 Jahren bei 4,37).
    Für die DHH werden inklusive aller Nebenkosten (Markler, Notar GES und Renovierung) ca. 297.000€ fällig, d.h. mir fehlen knapp 50.000€, da ich durch den Verkauf eines Grundstücks noch knapp 100.000€ bekomme.
    Wie kann ich die fehlenden 50.000 € am besten finanzieren und mir die 10.000€ Vorfälligkeitsgebühren sparen?
    Für Tipps und Hinweise schon mal Danke im voraus.

  2. Avatar von immerfernweh
    immerfernweh ist offline

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    Standard AW: Was soll ich machen?

    Hallo Eric,
    es gibt zwar eine Art um die ETW-Vorfälligkeit herum zu kommen, wird aber wahrscheinlich beim momentanen Zinssatz kauf greifen. Ich schreibe es dir trotzdem.
    Das Landesgericht München hat in einem noch nicht rechtskräftgen Urteil (16 HK 22814/05) entschieden, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung dann unzulässig ist, wenn der Verkäufer der ETW auch sein Darlehen an den Erwerber abtritt. Befindet die Bank die Bonität des Erwerbers für ok, darf sie keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Der Bank entsteht somit kein Schaden, es ist egal, wer das Darlehen bedient. Aber wie gesagt, beim Zinssatz von 4,37% dürfte der Erwerber wenig an der Übernahme deines Darlehens interessiert sein.
    Zur Neu-Finanzierung: wenn du es dir leisten kann, ein Volltilger-Darlehen (du zahlst innerhalb der Festzinsbindungfrist dein Darlehen voll ab) zu bezahlen, bietet z.B. die Commerzbank im Moment bei guter Bonität einen Zinssatz von ca. 1,63% effektiv an. Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen. Eine andere Möglichkeit um die Vrofälligkeitsentschädigung zu kommen, kenne ich nicht. Es sei denn, deine Widerrufserklärung weist Fehler auf, aber das müsste ein Anwalt prüfen bzw. dieses Thema ist hier im Forum sehr ausführlich diskutiert worden.

  3. Avatar von Suxxess
    Suxxess ist offline

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    Standard AW: Was soll ich machen?

    Welche Restsumme ist denn noch für den alten Kredit offen?
    Wo hast du die Kosten für diese Restsumme einkalkuliert? Sind die bereits in den 297.000 € enthalten?

    Sind in den 10.000 € Vorfälligkeitsgebühren nur die Strafgebühren der Bank enthalten damit du schneller aus dem Kredit raus kommst oder ist dort auch bereits die Kapitalertragssteuer mit eingerechnet, welche du zahlst wenn du vor Ablauf der 10 Jahre das Objekt wieder verkaufst?
    und mir die 10.000€ Vorfälligkeitsgebühren sparen?
    Das geht vermutlich nur wenn du mindestens 10 Jahre lang darin gewohnt hast oder der Eigentümer warst. ( Im Fall das du die Kapitalertragssteuer meintest )

    Ich an deiner Stelle würde mich also schlau machen ob man mit dem Käufer eine Einigung erzielen kann, damit du am Ende 10 Jahre lang der Eigentümer warst. Ich habe von der rechtlichen Geschichte keine Ahnung, aber theoretisch müsste man einen Mietkaufvertrag z.B. auf 2 Jahre schließen können. Der spätere Käufer zahlt ganz normal Miete an dich mit der Option des Kaufes nach diesen 2 Jahren.

    Am Ende rechnest du dann Kaufsumme - Kaltmiete + Zinsaufwende = Aktuelle Kaufsumme
    (Zinssatz lag vor 9 Jahren bei 4,37)
    Ist halt eine rechnerische Geschichte, wenn du in 1,5 Jahren ohne Entschädigungzahlungen aus dem Vertrag rauskommst, muss man sich halt ausrechnen ob der bis dahin gesparte Zins eines aktuell günstigeren Kredits die Vorfälligkeitsentschädigung übersteigt.

    Vielleicht kann man ja auch einen Deal mit der aktuellen Bank machen...

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Was soll ich machen?

    @EricFlat77, die finanzierende Bank des Käufers hat ein Interesse dass die Kaufpreiszahlung zeitnah umgesetzt wird.
    Auch ein Thema sind die zu zahlenden Bereitstellungszinsen nach 3 oder 6 Monaten.
    Sie als Verkäufer können aber jetzt den Kaufvertrag beurkunden. Im Kaufvertrag jedoch als Datum für die Eigentumsumschreibung den 31.12.2015 festlegen.
    Das bedeutet, dass ein potentieller Käufer durchaus jetzt in die Immobilie gegen Mietzahlung einziehen kann. Doch im Grundbuch wird er erst dann 31.12.2015 Eigentümer.
    Hier sind vom Verkäufer nur Bereitstellungszinsen bis 31.12.2015 im Darlehensvertrag festzulegen. Das sollten durchaus einige Banken mitmachen.

  5. Avatar von EricFlat77
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    Standard AW: Was soll ich machen?

    Der Käufer der Wohnung will diese selbst vermieten (ich habe sie in den letzten 8 Jahren selbst bewohnt)- das einzige, was ich da noch bewegen kann, ist der Zeitpunkt des Übergangs- allerdings wird er noch in diesem Jahr stattfinden müssen.
    Kapital erwirtschafte ich mit dem Wohnungsverkauf auch nicht- ich mache 8.000€ Verlust
    Jetzt ein anderes, aber bekanntes Thema: Habe die Wohnung damals (2005) über die DSL-Bank finanziert. Werde da nächste Woche nochmal mit meinem Rechtsanwalt drüberschauen, was da bzgl. des Widerruf-Fehlers machbar ist.
    Allerdings hab ich noch ne andere Idee:
    Könnte man die DSL-Bank nicht vielleicht dazu bewegen, die mir fehlenden 32.000 € (brauche doch keine 50.000€) irgendwie zu finanzieren?
    Der Darlehenvertrag läuft ja Ende nächsten Jahres aus. Die DSL-Bank könnte mir ja für 1 Jahr die 32.000 € für meinen alten Zinssatz von 4,37 finanzieren und danach könnte man weiterschauen (vielleicht sogar mit der DSL-Bank jetzt schon verlängern?).
    Wie warscheinlich ist es, das die DSL-Bank solch eine Lösung anstrebt?

  6. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Was soll ich machen?

    Auf welchem Objekt sollen dann die EUR 32.000 abgesichert werden?

  7. Avatar von EricFlat77
    EricFlat77 ist offline
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    Standard AW: Was soll ich machen?

    Das neue Objekt (eine DHH aus dem Jahr 1981) hat einen Kaufpreis von 215.000€ und soll die Eigentumswohnung ablösen.

  8. Avatar von msinvest13
    msinvest13 ist offline

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    Cool AW: Was soll ich machen?

    Zitat Zitat von EricFlat77
    Das neue Objekt (eine DHH aus dem Jahr 1981) hat einen Kaufpreis von 215.000€ und soll die Eigentumswohnung ablösen.
    ich würde einen Termin bei deiner Hausbank machen und dich beraten lassen.
    die wird die dann bestimmt was anbieten können.

  9. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Was soll ich machen?

    Bezüglich Ihrer Post von #5 erwägen Sie einen Pfandtausch. Das könnte sich durchaus rechnerisch lohnen.
    Heißt, das auf der ETW abgesicherte Darlehen wird im Zuge des Kaufes auf das Haus übertragen. Selbstverständlich könnte man dann über eine Restfinanzierung von EUR 32.000 sprechen.
    Hierbei wird die DSL Bank aber auch erst zustimmen wenn Sie einen Kaufvertrag über die ETW für den Verkauf, oder Vorvertrag und Verkaufsvertrag für das Grundstück EUR 100.000 vorweisen können.
    Dann kann der Verkauf Ihrer ETW dieses Jahr stattfinden, .... der Kauf aber muss dann auch dieses Jahr stattfinden, da man die Darlehensteile ja übertragen muss auf das Haus.

  10. Avatar von EricFlat77
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    Standard AW: Was soll ich machen?

    *Vertragsentwurf für den Verkauf der Wohnung habe ich
    *Verkauf des Grundstücks geht am Donnerstag über die Bühne
    *Vertragsentwurf für den Kauf der DHH habe ich

    Fehlt nur noch jemand, der das mit der DSL-Bank regelt, da diese für mich nur telefonisch oder per Email- dazu nur sehr schleppend- zu erreichen ist.

  11. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Was soll ich machen?

    Haben PN geschrieben

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Was soll ich machen?

    Hallo EricFlat77,

    da ihre Widerrufsbelehrung bei der DSL Bank 2005 falsch war, werden sie die Vorfälligkeitsentschädigung wohl nur vorfinanzieren müssen, wenn sie entsprechende Schritte im Nachgang einleiten.

    Ich denke aber auch, dass diese Tatsache ein gute Ausgangsbasis mit sich bringt, die Vorfälligkeit in einem Vergleich zu reduzieren, ganz gleich ob das neue Darlehen dann bei der DSL Bank ebenfalls gezeichnet wird oder nicht. Die schlechtesten Konditionen hat die DSL Bank jedenfalls nicht!

    Auch lassen sich Konstrukte finden, wo die Restsumme die sie noch benötigen die Grundsumme zur Berechnung der Vorfälligkeit (alte Valuta) mindern, zumindest auf diese Summe keine Vorfälligkeit anfällt.

    Wie gestalten sie eigentlich den Übergang von Ablösung des alten Darlehens und Kaufpreiszahlung der neuen Immobilie? Der Erlös steht ihnen doch vorrübergehend gar nicht zur Verfügung?

  13. Avatar von Cashflowclub MD
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    Standard AW: Was soll ich machen?

    Wäre es interessant, aus der alten Finanzierun zum Nullkostenpreis herauszukommen? Dann können wir vll. helfen...

  14. Avatar von EricFlat77
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    Standard AW: Was soll ich machen?

    @ noelmaxim
    Eigentlich habe ich vor, die Wohnung Ende September zu verkaufen und die DHH Anfang November zu bezahlen. Oder könnte es noch an etwas scheitern, das ich nicht bedacht habe?

    @ Cashflowclub MD
    Interesse daran habe ich natürlich.

  15. Avatar von Cashflowclub MD
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    Standard AW: Was soll ich machen?

    Wann hast Du den aktuellen Darlehensvertrag denn genau abgeschlossen? (Jahr)

  16. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Was soll ich machen?

    Steht doch oben, abgeschlossen.." vor 9 Jahren..."

  17. Avatar von Cashflowclub MD
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    Standard AW: Was soll ich machen?

    Okay, dann hast Du gute Chancen, da raus zu kommen

    Darf ich Deine Kontaktdaten für eine Beratung an unseren Spezialisten weitergeben? Der prüft das dann konkret und erklärt Dir Deine Optionen. Inzwischen ist die Nachfrage danach dermaßen groß, daß wir dafür eine extra "Abteilung" gegründet haben.

    Und in etwa 95% der Fälle funktioniert das auch!

  18. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Was soll ich machen?

    Cashflowclub MD, was habe ich sie vermisst !!!

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    Standard AW: Was soll ich machen?

    Ok, wenn gekärt ist das sie nach Kaufpreiszahlung durch den Käufer noch wohnen bleiben dürfen oder Alternativen haben, geht das natürlich so.

    Die DSL Bank macht das, was sie denen vorgeben, so es deren Herauslagekriterien hergeben, denkbar ist da so einiges.

  20. Avatar von EricFlat77
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    Standard AW: Was soll ich machen?

    Nach Kaufpreiszahlung kann ich noch 2 Monate wohnen bleiben.
    Was muß ich denn als nächstes tun, um bzgl. des Widerrufs bei der DSL-Bank voranzukommen?

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