Dürfen Vermieter zwei Nebenkostenabrechnungen im Jahr schicken?
Dürfen Vermieter zwei Nebenkostenabrechnungen im Jahr schicken?
Hallo,
wir haben den folgenden Fall: unser Vermieter ist noch ganz frisch in seinem Geschäft und kennt sich mit dem Vermieter-Dasein noch nicht aus.
Die erste Nebenkostenabrechnung, die er uns geschickt hat, enthielt wohl nicht alle Posten, die er auf seine Mieter hätte umlegen können.
Berechtigt ihn das dazu, innerhalb von drei Monaten eine weitere Abrechnung zu schicken, die dann diese weiteren Posten aufweist?
In der Zwischenzeit hatte er sich wohl erkundigt und festgestellt, was wir noch zahlen müssen. Ist das rechtens?
Baron
Erfahrener Benutzer
seit: 02.07.2013
Beiträge: 1.078
AW: Dürfen Vermieter zwei Nebenkostenabrechnungen im Jahr schicken?
JA, solange nichts verjährt ist, geht das.
Neuer Benutzer
seit: 25.07.2014
Beiträge: 16
AW: Dürfen Vermieter zwei Nebenkostenabrechnungen im Jahr schicken?
Vergessen heisst ja nicht "Glück gehabt" - ich glaube er hat 3 Jahre Zeit .... also sollte man wenn man selbst sieht es fehlt was das Geld dafür auf die Seite legen damit man nicht in Schwiergkeiten kommt.
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