Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe eine Frage zum (BHW) Bausparen.
Folgende Geschichte:
Wir haben uns im Dez 2005 eine Wohnung gekauft.Unser Berater damals hat uns vorgeschlagen, bei der BHW einen Bausparer über 100.000€ zu machen und die Tilgung direkt an die INGDIBA monatlich zu senden. Gesagt – getan.
Jetzt geht der Bausparer langsam zu Ende ( Zuteilung Dez 2015) und ich wollte noch ein paar Mal Sondertilgungen machen, damit ab Jan 2016 das Rest-Darlehen so gering wie möglich wird.
Die BHW hat mir einige Sondertilgungen angenommen…nur dieses Jahr wurde es abgewiesen mit der Begründung, dass ich max. 3000€ pro Jahr auf den Bausparer einzahlen kann und das die bisherigen Sonderzahlungen aus Kulanz angenommen wurden.
Mein damaliger Berater hat mir damals jedoch versichert, dass ich jederzeit berechtigt bin, Sondertilgungen zu leisten. Eigentlich ist das auch der Sinn und Zweck eines Bausparers…. Den Berater gibt es jedoch leider nicht mehr bei der BHW!
Nach langem Hin-und Her ( 3 Monate mit BHW gestritten) haben Sie mir nun erlaubt, bis max 50.000€ einzuzahlen ( Hälfte der Bausparsumme).
Meine Frage: darf mir eine Bausparkasse Sondertilgungen verweigern? Ich möchte ja so viel wie möglich jetzt einzahlen damit die Summe, auf die ich ja dann später auch wieder Zinsen zahlen muss, so gering wie möglich bleibt.
Oder sehe ich da etwas falsch? Macht es denn keinen Sinn so viel wie möglich vor der Zuteilung einzuzahlen?
Was ist das sinnvollste, was ich jetzt machen kann? Noch bis 50.000€ einzahlen und dann ab 2016 die weiteren 50.000€ Darlehen abstottern oder weiterhin mit der BHW streiten um soviel einzahlen zu können, wie ich es mir bis Ende 2015 noch leisten kann.
Ich bin wirklich finanztechnisch SEHR unbeholfen ;-(
Vielen Dank für euer Feedback im Voraus
Sondersparzahlungen ausserhalb des Regelsparbeitrages bedürfen immer der Zustimmung der Bausparkasse.
Die Bausparkasse nimmt in der Regel das Geld trotzdem an.
Doch hier kann Sie die Überweisung ablehnen.
Das steht 100% im Kleingedruckten.