ich habe heute ein Schreiben meiner PKV bekommen, dass sie den Rücktritt vom Vertrag gemäß §19 ff VVG erklären. Und im Sinne des BGBs anfechten.
Weiterhin sagen sie, dass der Versicherungsschutz rückwirkend entfällt und so anzusehen ist, als hätte er nie bestanden. Die Beiträge sind trotzdem fällig.
Es geht wohl darum, dass ich eine Erkrankung nicht angegeben habe.
Meine Frage:
1. War ich jetzt seit Beginn der PKV NICHT krankenversichert? Und wenn nein, warum zahle ich dann Beiträge?
2. Kann ich mich rückwirkend versichern lassen z.B. bei einer anderen PKV / GKK?
3. Wie hoch sind die Chancen, dass eine andere Krankenkasse die angefallenen stationären Behandlungskosten übernimmt? Ist das überhaupt möglich?
AW: PKV tritt zurück als wäre Vertrag nie bestanden
Hallo, sehr problematisch. Ich versuche es mal ganz allgemein. Ihren konkreten Fall kann hier keiner genau beurteilen, dafür wären jede Menge persönlicher Daten (u.a. die Details der Anzeigepflichtverletzung und des Antrages / Vermittlers) von Nöten. Das Nachfolgende ist also definitiv keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
Rücktritt gem. § 19 ff VVG bedeutet dass die PKV der Meinung ist, Sie hätten ihre vorvertraglichen Anzeigepflichten min. grob fahrlässig verletzt. Die Anfechtung klingt dann auch noch nach dem Vorwurf der arglistigen Täuschung.
zu 1.:
In diesem Fall steht der PKV tatsächlich die Beiträge zu (§ 39 Abs. 1 VVG). Sie sind nun in der Tat sei dem (ehemaligen) Vertragsbeginn der PKV nicht krankenversichert.
zu 2.:
Grundsätzlich geht das aber eine andere PKV können Sie definitiv vergessen (wegen des o.g. Vorgangs). Eventuell kommt der Basistarif in Frage, inkl. der entsprechenden Regelungen bei Hartz IV.
zu 3.:
m.E. Null.
AW: PKV tritt zurück als wäre Vertrag nie bestanden
Ich stimme der Meinung von uwehaensch voll und ganz zu. Auch ich würde die hier geschilderte Situation so sehen. Wenn sie tatsächlich eine Angabe bei der Gesundheitsfrage nicht erwähnt haben, kann die Versicherung sich sofort aus der Haftung nehmen. Die Chancen stehen in diesen Fall auch nicht sehr gut, falls sie einen Kontakt mit dem Ombudsmann aufnehmen.
AW: PKV tritt zurück als wäre Vertrag nie bestanden
Sollte die PKK im recht sein, müsste die Kostenübernahme von der vorherigen GKV sofern vorhanden übernommen werden. In Deutschland besteht Versicherungspflicht. Diese wird dann aber auch rückwirkend Beiträge einfordern.
Dennoch auf jeden Fall nicht einfach ( Einzelfall Prüfung ).