meine Mutter möchte mir ihr vermietetes Zweithaus inkl. der noch laufenden Kreditverträge schenken (Teilschenkung).
Die beiden Kreditverträge (insgesamt ca. 80.000 Euro bei einer Sparkasse) möchte ich gerne 1:1 übernehmen um die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen. Das Haus bleibt auch nach der Übernahme wie gehabt vermietet.
Welche Bearbeitungsgebühren darf die Sparkasse verlangen bzw. welche Kosten könnten bei einer Kreditübernahme aufkommen ? Die Kreditwürdigkeit ist bei mir voll und ganz gegeben.
Nur mit einem Notar können Sie den Schenkungsvertrag beurkunden. Bezüglich der Schenkung zuerst bitte Notar ansprechen wegen Schenkungsvertrag.
Dann Sparkasse einschalten dass Sie eine Umschreibung der Verträge wünschen.
Abschließend dann notariell die Schenkung beurkunden und im Grundbuch umschreiben lassen.
Nur mit einem Notar können Sie den Schenkungsvertrag beurkunden. Bezüglich der Schenkung zuerst bitte Notar ansprechen wegen Schenkungsvertrag.
Dann Sparkasse einschalten dass Sie eine Umschreibung der Verträge wünschen.
Abschließend dann notariell die Schenkung beurkunden und im Grundbuch umschreiben lassen.
Hallo Bankkaufmann,
ja, einen Termin mit dem Notar habe ich soeben auch vereinbart.
Mit welchen Kosten muss man bei der Umschreibung von der Grundschuld von 80.000 Euro ungefähr rechnen (Notar/Sparkasse) ?
Die Grundschuld muss man nicht umschreiben in Abteilung 3. Es wird lediglich die Eigentumsumschreibung in Abteilung 1 erfolgen.
Bezüglich Umschreibegebühren hängt es nicht von der Restschuld mit sondern vom Verkehrswert der Immobilie welcher wiederrum dann für die Kostennote des Notares die Grundlage ist.
Grundbuch wie Buch aufschlagen, dann
Bestandsverzeichnis wo Straße mit Flurstücksangaben steht - umblättern
Abteilung 1: Hier steht der Eigentümer - umblättern
Abteilung 2: Hier stehen Rechte (Wohnrecht oder Wegerecht oder Leitungsrecht. und so weiter) - umblättern
Abteilung 3: Hier stehen die Grundschulden als Sicherheit für die Bank.
Fertig
Das Grundbuch genießt öffentliches Recht. Bedeutet, das was im Grundbuch steht gilt als "wahr".
Deswegen ist auch beispielsweise wichtig dass ein Notar den Schenkungsvertrag beurkundet ...