bAV für geringfügig Beschäftigte
Themenstarter
Neuer Benutzer
seit: 15.07.2014
Beiträge: 6
bAV für geringfügig Beschäftigte
Liebe Forumsgemeinde,
ich habe zwei Fragen zur bAV und bitte um Eure Hilfe:
Situation:
Angestellter mit bAV nach altem Recht (Abschluss in 2001) in folgendem Umfang:
- DLV 146 EUR mtl. zusätzliche Leistung des Arbeitgebers
- DLV 34,64 EUR mtl. durch Gehaltsumwandlung
- U-Kasse 27,20 EUR mtl. zusätzliche Leistung des Arbeitgebers
im zweiten Arbeitsvertrag als geringfügig Beschäftigter werden
zurzeit 450 EUR mit 30% Pauschalabgaben durch anderen Arbeitgeber gezahlt
im Rahmen dieses zweiten Arbeitsvertrages soll nun ebenfalls eine bAV installiert werden und ich stelle mir das so vor:
Arbeitsentgelt = 688 EUR
./. bAV = 238 EUR
Auszahlung 450 EUR
Arbeitgeber trägt Pauschalabgaben von 30% weiterhin auf die 450 EUR,
die Umwandlung der 238 EUR in bAV ist steuer- und sozialabgabenfrei.
Hier nun meine beiden Fragen:
- Ist das so möglich?
- wenn ja, kann als zusätzlicher Vertrag eine DLV gewählt werden oder muss es eine U-Kasse sein?
Einen herzlichen Dank bei diesem schönen Wetter ;-)
Erfahrener Benutzer
seit: 28.06.2014
Beiträge: 623
AW: bAV für geringfügig Beschäftigte
Hallo,
ja, das geht aber nicht als DV/PK/PF nach § 3.63 EStG.
Dieser Paragraph greift nur für das erste Dienstverhältnis (Satz 1).
Es geht nur via UK nach § 4d EStG.
VG,
Erfahrener Benutzer
seit: 09.10.2013
Beiträge: 489
AW: bAV für geringfügig Beschäftigte
Die 30% Pauschalabgaben sind allerdings "Krankenkassenausgleichszahlungen" + "Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung" +Pauschalsteuern von 2%. Da wird sich nichts umwandeln lassen.