KFW Bankdarlehen nach §18 BAföG (170) - Eintrag bei der SCHUFA?
Hallo zusammen,
für eine neue Wohnung möchte der Vermieter eine Schufauskunft (Datenübersicht nach § 34 BDSG) von uns haben.
Da ich einen KFW Bankdarlehen nach §18 BAföG (170) über ca. 25.000 Euro habe (den ich Monatlich mit 169.- zurückzahle) haben wir Angst das der in der Schufauskunft drinne steht und wir die Wohnung evnt nicht bekommen.
Wisst Ihr ob das KFW Bankdarlehen nach §18 BAföG (170) in der Selbstauskunft erwähnt wird?
AW: KFW Bankdarlehen nach §18 BAföG (170) - Eintrag bei der SCHUFA?
Zitat von Bankkaufmann
Eine Auskunft nach Datenübersicht nach § 34 BDSG ist auch nicht viel schneller
Davon rede ich doch
....möchte der Vermieter eine Schufauskunft (Datenübersicht nach § 34 BDSG)....
Ich kann aber keine 2,5 Wochen warten. Dann ist die Wohnung weg
Aber wenn ich das KFW Bankdarlehen verschweige und dann steht es in der Schufa Datenübersicht nach § 34 BDSG drin, wäre das auch ned so doll.
AW: KFW Bankdarlehen nach §18 BAföG (170) - Eintrag bei der SCHUFA?
In der Regel ist es so... bei voller Haftung durch Dritte (kfw, Lebensversicherung usw.) steht dieser Kredit in der Regel, nicht in der Schufa.
Bei teil haftung, wird er allerdings in der Schufa vermerkt sein.
Darüber hinaus, ist das nur die "übliche" Verfahrensweise... Es soll auch Banken geben, da spielen noch mehr Faktoren eine Rolle, ob dies eingetragen wird oder nicht.
Eine genaue Auskunft darüber kann dir nur deine Bank und die Schufa geben... Ich würde also bei der Bank anrufen und dort nachfragen.
Eines sollte dir aber klar sein, wenn du diesen Kredit bei deinen Finanzen verschweigst, ist das Betrug... Sollte das raus kommen, kann das böse Folgen haben... Strafanzeige, kein Kündigungsschutz auf der Wohnung, negative Vormieterbescheinigung usw.