Hallo,
meine Eltern haben vor ein paar Jahren eine BUZ+Basisrente für mich abgeschlossen. Jetzt wo ich Berufstätig bin kommen mir aber Zweifel an dem Konstrukt. Ich überlege ob eine SBU die bessere Alternative für mich ist.
Ich frage mich jedoch: Wenn ich mit Beispielsweise 30 Berufsunfähig werde und bis 65 Berufsunfähig bleibe. Dann erhalte ich praktisch keine gesetzliche Altersrente, da ich nur ca. 6 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt habe?
In diesem Fall wäre die Basisrente sinnvoll, da die Versicherungsgesellschaft die Beiträge der Basisrente mit 3% Steigerung p.A. übernimmt.
Ich frage mich auch, ob man nach 35 Jahren Berufsunfähigkeit überhaupt bis zur Rente lebt...
musst du für dich selber entscheiden. Berufsunfähig muss man ja nicht umbedingt eine tödliche Krankheit haben. Beim Bäcker würde wahrschinlich eine Allergie gegen Getreide reichen....
bei der BU ist halt auch wichtig, dass sie an dein aktuelles Einkommen angepasst ist. Oder zumindest so, dass du gut mit dem weniger noch leben könntest und deine monatlichen Rechnungen bezahlen kannst.
bei der Kombination BU und Basis muss du auch genau lesen wieviel rente du dann monatlich wirklich bekommst.... denn mind. 50% müssen meines wissens in die Basisversicherung... Entweder ist dann deine BU sehr hoch oder deine Rente sehr niedrig. Was dann dir nicht reichen würde um in der Rente dein Leben zu bestreiten...
die Basisabsicherung würde ich nur als zusätzliche Rente als weiteres Standbein sehen. Denn wer weiß was kommt. selbst der jetzt von allen bevorzugten privaten vorsorge die nicht staatlich gefördert sind könnte der Staat in ein paar jahren die Gesetzte so ändern, dass er auch daran kommt. Eine Glaskugel die in die Zukunft sehen kann hat noch keiner.
Über die BUZ+Basisrente weiß ich gut Bescheid. Auch über Dynamik, Absetzbarkeit, und dann dass die BU-Rente sowie Basisrente später versteuert werden müssen.
Meine frage ist aber auf eine Solo BU bezogen (SBU). Aktuell bin ich Angestellt und zahle jeden Monat in die gesetzliche Rentenkasse ein. Damit meine ich nicht meine Basisrente. Wenn ich jetzt Berufsunfähig werde dann wird doch nicht mehr in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt solange ich die Rente aus der SBU beziehe. Wenn die BU-Rente dann mit 65 erlischt bekomme ich doch kaum Rente, da ich die vielen Jahre nichts mehr in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt habe oder?
Ich hoffe, dass ich die Begriffe nicht durcheinander bringe. Mit gesetzliche Rentenkasse meine ich die Rente die ich später vom Staat erhalte.
Beispiel Berufsunfähig mit 30: Fall1: Ich habe eine BUZ+Basisrente
Der Versicherer übernimmt die Beiträge der Basisrente und steigert diese jährlich um 3% bis ich 65 bin. Ich erhalte die gesetzliche Altersrente + Basisrente. In die gesetzliche Altersrente wurde nur bis 30 eingezahlt.
Fall2: Ich habe nur eine SBU
hier erhalte ich nur die gesetzliche Altersrente. In die gesetzliche Altersrente wurde nur bis 30 eingezahlt.
ich will nur abschätzen wie hoch meine gesetzliche Altersrente ist damit ich entscheiden kann ob ich die Basisrente als zusätzliche Absicherung brauch.
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uwehaensch
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uwehaensch
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AW: Altersrente nach Berufsunfähigkeit
Hallo, grundsätzlich haben Sie das m.E. völlig richtig erkannt. Wenn Sie davon ausgehen dass bei lang anhaltender Berufsunfähigkeit kein oder nur ein sehr geringes Einkommen nebenher erzielt werden kann, dann fallen in der Tat die Beiträge für die gesetzliche RV ganz oder zum größten Teil weg. Und dann mit 67 kommt das große Erwachen, ein Umstand den übrigens viele beim Abschluss einer BU(Z) übersehen.
Nun gibt es dafür zwei grundsätzliche Lösungen, eine haben Sie (BUZ), die andere wäre die versicherte Rente einer Solo-Bu so aufzustocken dass die entsprechenden Beiträge für eine private Altersvorsorge (als "Ersatz" der GRV) zusätzlich zur Verfügung stehen, bzw bestehende AV- oder Sparverträge ggf. aufgestockt werden können
Die Vorteile der Trennung beider Verträge sollten bekannt sein (u.a. guter Rentenversicherer ist nicht gleich guter BU-Versicherer, erhöhte Flexibilität, usw.).
Die grundsätzlichen Nachteile einer Basisrente fallen möglicherweise im Falle von ("lebens")langer BU stärker ins Gewicht. So gibt es keine Alternative zur Leibrente in der Auszahlphase und die Vererbbarkeit ist deutlich eingeschränkt.
Die Vorteile der Trennung beider Verträge sollten bekannt sein (u.a. guter Rentenversicherer ist nicht gleich guter BU-Versicherer, erhöhte Flexibilität, usw.).
Das ist der Grund warum ich das Konstrukt mit der BUZ anzweifle. Ich wurde leider nie auf Verwaltungskosten, Kündigung, Versteuerung hingewiesen...
Zitat von uwehaensch
[...] die andere wäre die versicherte Rente einer Solo-Bu so aufzustocken dass die entsprechenden Beiträge für eine private Altersvorsorge (als "Ersatz" der GRV) zusätzlich zur Verfügung stehen, bzw bestehende AV- oder Sparverträge ggf. aufgestockt werden können
Danke! Daran habe ich noch nicht gedacht. Das macht das Ganze deutlich flexibler Ich zahle Beispielsweise 4€ mehr für eine neu abgeschlosse SBU und würde zusätzlich 60€ mehr pro Monat bei Berufsrunfähigkeit bekommen. Die zusätzlichen 60€ würde ich dann im Falle der Berufsunfähigkeit nehmen um die Beiträge weiter zahlen zu können. Die Zahlen habe ich mir ausgedacht um das Beispiel zu verdeutlichen.
Eine BUZ kann sinnvoll sein. Eine BU in Schicht 1 (Basisrente) ist aber weder als BUZ noch als SBU (auch die gibts inzwischen in Schicht 1) sinnvoll.
Liegt einfach daran, dass die "Steuerersparnis" im Leistungsfall durch die ansteigende Versteuerung schnell aufgewogen wird. Und dann klafft da genau das, was man nicht haben möchte, eine Lücke.
Will man die gleiche Rentenleistung im Vergleich Schicht 1 zu 3 nach Steuern, wird der vermeintliche Steuervorteil auch regelmäßig durch den Zwang höher absichern zu müssen genullt.
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Wenn BUZ, dann als max. 42 Euro Rentenbaustein (wird auch im H4 Fall fortgezahlt) + BU und mit maximaler beitragsfreier Dynamisierung (10 %) und vor allem in Schicht 3 und nicht als Basisrente.
Die versicherungsrechtlichen Vorrausetzung für die Regelalterrente sind schon nach 5 Jahren Beitragszeiten gegeben. Demnach besteht in meinen Augen auf jeden Fall ein Anspruch
Die versicherungsrechtlichen Vorrausetzung für die Regelalterrente sind schon nach 5 Jahren Beitragszeiten gegeben. Demnach besteht in meinen Augen auf jeden Fall ein Anspruch
Dann erhalte ich praktisch keine gesetzliche Altersrente, da ich nur ca. 6 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt habe?
Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahrenist Voraussetzung für:
die Regelaltersrente,
die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und
die Renten wegen Todes.
Angerechnet werden Beitragszeiten, Ersatzzeiten und zusätzliche Wartezeitmonate (s. u.).der TS hatte die Frage doch gestellt.
Dementsprechend besteht Anspruch auf die gesetzliche Rente. In welchem Umfang das ist, dass kann ihc nicht sagen