kurze Frage bezüglich unseres Vorhabens. Ist es möglich eine Hausfinanzierung wie folgt durchzuführen:
Preis Haus: 500.000 Euro
100.000 Euro Bankdarlehen
400.000 Euro Eltern
Eigentümerverhältnisse Grundbuchamt 1/5 (Bank) und 4/5 (Eltern).
Nach 8 Jahren und den getilgten 100.000 Euro:
erneut
100.000 Euro Bankdarlehen
Eigentumsverhältnisse Grundbuchamt 1/5 (wir), 1/5 (Bank) und 3/5 Eltern.
Wenn ja, müsste bei jedem Kredit und der damit einhergehenden Änderung der Eigentumsverhältnisse ja Grundbuchamt & Notar bedient werden oder gibt es für unser gesamtes Vorhaben eine bessere Idee (Hintergrund ist, dass lediglich 100.000-200.000 Euro als Schenkung dienen und die anderen 200.000-300.000 Euro meinen wesentlich jüngeren Geschwistern später zukommen sollen).
Hallo,
grundsätzlich wird es bei entsprechender Bonität zur Bedienung des Bankdarlehens möglich sein, den 1. Rang mit € 100.000,-- an eine Bank zu geben, um die Schenkung der Eltern aufzufüllen.
In den weiteren Rängen wäre z.B. eine Eigentümer-Briefgrundschuld möglich, deren Briefe gestückelt an die Eltern gegeben werden. Entsprechende Vereinbarungen wird jedere Notar kennen.
In den weiteren Jahren kann nun, falls nötig, die Eigentümergurndschuld in ein Bankdarlehen gewechselt werden, die natürlich entsprechend eingetragen werden oder auch nicht, falls die Bank mit dem Grundschuldbrief zufrieden ist.
Für einen Kauf von EUR 500.000 notariellem Kaufpreis würden Ihre Eltern EUR 400.000 beisteuern? EUR 400.000 Eigenkapital? Oder etwa auch durch eine Finanzierung?
Wie muss ich diese Eigentümer-Briefgrundschuld verstehen? Legt das direkt fest das nach Ablauf der ersten 100.000 Euro die nächsten 100.000 Euro übertragen/abgezahlt werden?
Okay, wenn Sie im Grundbuch im ersten Rang ein Bankdarlehen mit EUR 100.000 haben dann sind Ihre Eltern mit dem Eigenkapital als Eigentümergrundschuld mit EUR 400.000 im Nachrang. Wenn es hier Löschungen geben soll nach Rückzahlung eines Teiles der Eigentümergrundschuld dann würde ich vielleicht Eintragungen in EUR 50.000 oder EUR 100.000 Schritte machen. Frage ist aber auch, ist es nun Eigenkapital der Eltern oder müssen Sie die EUR 400.000 auch wieder zurückzahlen? Spielt auch für die Haushaltsrechnung eine Rolle.
Jetzt verstehe ich glaube wie Sie denken.
Zu Beginn im Grundbuch jedoch 1/5 Sie Eigentümer und Ihre Eltern 4/5 Eigentümer.
Die Bank ist nicht Eigentümer sondern steht nur in Abteilung 3 im Grundbuch drin.
Dann nach 8 Jahren haben Sie EUR 100.000 zurückgezahlt.
Dann nach Ihrer Überlegung Sie 2/5 Eigentümer und Ihre Eltern nur noch 3/5 Eigentümer im Grundbuch und so weiter.
Hierbei würde ich das von Anfang an in den Kaufvertrag so verankern. Denn nach 8 Jahren müssen Sie ja die Eigentumsverhältnisse nicht unbedingt im Grundbuch verankern. Sie können es dann doch es kostet ja. Von 1/5 auf 2/5.Oder wäre das Bedinging der Eltern.
So kann es aber gehen.
Ist es Ihr Wunsch EUR 100.000 Darlehen in 8 Jahren vollzutilgen?
Wenn ja dann gibt es dies für 8 Jahre Volltilgung für EUR 1.176 mit Zins
1,75/ 1,76
10 Jahre Volltilgung für 1,77/1,78 ebenfalls bei 100% Auszahlung