Beteiligung an Geschäftshaus als Sicherheit?

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  1. Avatar von x_peter
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    Standard Beteiligung an Geschäftshaus als Sicherheit?

    Hallo,


    ich war schon bei meiner örtlichen Bank, der junge Berater hatte aber irgendwie keine Ahnung und konnte mir eigentlich nicht helfen. Meine Frage:


    Ich habe einen Anteil an einem Geschäftshaus geerbt. Dies ist in Frankfurt in Top-Lage, wird jedoch gerade renoviert und wird erst wieder ab 2017 Mieteinnahmen generieren. Der Mietvertrag ist bereits geschlossen, die Miete (und der Anteil, den ich erhalten werde) stehen bereits fest. Aufgrund einer privaten Vereinbarung möchte ich die Beteiligung nicht verkaufen.


    Da ich bereits aktuell den Bau eines Eigenheims plane würde mich interessieren, inwieweit soetwas als Sicherheit für einen Kredit zu sehen ist. Und bemisst sich die mögliche Kredithöhe an dem monatlichen Einkommen durch die Mieteinnahmen oder durch den Wert des Gebäudes (bzw. meines Anteils daran)?


    Und: Kann mir jemand eine Bank empfehlen, mit der man in einem solchen Fall sprechen kann?



    Jetzt schon vielen Dank für die Hilfe,


    Peter

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Beteiligung an Geschäftshaus als Sicherheit?

    Hört sich interessant an doch hier muss man weiter nachfragen:
    a) Wert des gesamten Objektes Frankfurt
    b) Anteil Grundbuch von Ihnen? 1/4 oder 1/5 oder anderes?
    c) Immobilie in Frankfurt in einem Grundbuch oder wurde Immobilie aufgeteilt - es gibt Teilungserklärung - und es gibt dann mehrere Grundbücher?

    Bruchteilseigentum kann man nicht bewerten. Das wäre der Fall wenn das ganze Objekt in Frankfurt in einem Grundbuch nach Umschreibung steht. Gibt es aber verschiedene Grundbücher da verschiedene Einheiten, dann kann man 1 Einheit davon - was Ihr Anteil vom Ganzen wäre - schon beleihen.

  3. Avatar von x_peter
    x_peter ist offline
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    Standard AW: Beteiligung an Geschäftshaus als Sicherheit?

    Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung. Im Grundbuch ist die KG eingetragen, ich bin Kommanditist mit 5% Anteil. Mein Anteil ist - nach dem letzten Wertgutachten - knapp 500T Euro wert. Vertraglich könnte ich mich jederzeit von der KG auszahlen lassen, aus komplizierten privaten Gründen möchte ich das nicht und prüfe deshalb gerade, ob ich diese Beteiligung beleihen kann?

  4. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Beteiligung an Geschäftshaus als Sicherheit?

    Hallo
    Danke für die Rückmeldung.
    Einen Geschäftsanteil von 5% kann man nicht beleihen.
    Vielmehr würde bei einem Mehrfamilienhaus eine Beleihung einer Wohnung bei aufgeteilten Wohnungen möglich sein.
    Wenn 5% hier EUR 500.000 sind, dann muss das Objekt in Frankfurt ja EUR 10 Mio Wert haben. Klingt viel, doch einen Anteil alleine kann man nicht beleihen.
    Wenn die Immobilie in Frankfurt entsprechend aufgeteilt ist kann man mit Unterschrift von den anderen Grundstückseigentümern ein Darlehen aufnehmen.
    Für die Firma als Grundstückseigentümer ist auch möglich ein Objektdarlehen aufzunehmen ohne Einkommensunterlagen.

  5. Avatar von x_peter
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    Standard AW: Beteiligung an Geschäftshaus als Sicherheit?

    Vielen Dank für die Info - es ist wiegesagt ein Geschäftshaus, das nicht aufteilbar ist (ein großes Ladengeschäft) - Details siehe PM!

  6. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Beteiligung an Geschäftshaus als Sicherheit?

    Hallo
    ja, wenn der Laden lastenfrei ist und eine juristische Person Eigentümer im Grundbuch ist (KG, AG, GmbH) dann besteht auch die Möglichkeit mittels einem Objektdarlehen.de einen Rahmenkredit abgesichert auf der ganzen Immobilie aufzunehmen. Damit kann dann die Immobilie aufgehübscht und verkauft werden oder andere Finanzierungen getätigt.

  7. Avatar von Kass Finanz
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    Standard AW: Beteiligung an Geschäftshaus als Sicherheit?

    Hallo,
    der Anteil an dem Geschäftshaus wird wohl bei der Eigenheimfinanzierung aus den geschilderten Gründen keine zusätzliche Sicherheit bieten können.
    Dementsprechend sollte man die gewünschte neue Finanzierung entsprechend auf die eigene Bonität aufbauen. Eventuelle Einkünfte aus der Beteiligung an der KG werden jedoch angerechnet.

  8. Avatar von obelix
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    Standard AW: Beteiligung an Geschäftshaus als Sicherheit?

    Bonität und das KG-Konstrukt außen vor gelassen, gibt es sehr wohl Banken, denen "Wohnungsanteile", z. B. die Belastung einen ideellen Hälfte, als Sicherheit ausreicht, sofern die Beleihung passt.

  9. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Beteiligung an Geschäftshaus als Sicherheit?

    @obelix
    Das glaube ich nicht das eine Bank für einen Kommanditisten wie hier der einen Anteil von 5% an der KG hat eine Finanzierung vergibt und dies im Grundbuch absichert OHNE die anderen Kommanditisten.
    Machen natürlich die anderen Kommanditisten mit dann ist es was anderes.

  10. Avatar von obelix
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    Standard AW: Beteiligung an Geschäftshaus als Sicherheit?

    Das habe ich auch nicht behauptet. Bitte meinen Beitrag genau lesen.

  11. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Beteiligung an Geschäftshaus als Sicherheit?

    okay alles klar

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