zur Hausfinanzierung hatte ich ein TA-Darlehen abgeschlossen, welches durch einen zeitgleich anzusparenden Bausparvertrag nach 15 Jahren abgelöst werden soll.
Zum damaligen Zeitpunkt 2006 mit historisch niedrigen Zinsen, war die Idee eine sehr lange Zinsfestschreibung zu haben, vielleicht nicht die schlechteste. Vor dem Hintergrund der dann folgenden Zinsentwicklung allerdings weniger schön.
Meine Frage wäre ob ich früher aus dem Vertrag kommen kann (Stichwort: 10 Jahre bei Kreditverträgen)
Die wichtigsten Passagen aus dem Vertrag sind:
Das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers ist während des Festschreibungszeitraumes ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben Kündigungsrechte des Darlehensnehmers, die sich aus dem Gesetz oder der Rechtsprechung ergeben.
…
Die Bausparsumme des zugeteilten Bausparvertrages löst das Vorausdarlehen ganz oder anteilig ab. Die Zuteilung (des BSV) erfolgt nicht vor Ablauf des Festschreibungszeitraumes.
…
Vorausdarlehen:
Zins fest bis: Zuteilung des Bausparvertrages
…
Bedingungen: …
Die Zuteilung des BSV ist … für 15 Jahre ausgeschlossen.
Wenn ich das richtig verstehe wird es mit der letzten aufgeführten Bedingung unmöglich gemacht, den BSV vorab zuteilungsreif (vor Ablauf von 15 Jahren) zu machen.
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#2
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AW: TA Darlehen vorzeitig kündigen
Sie können das Zwischendarlehen der Bausparkasse nach §489 BGB nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen. Also in 2016 etwa wenn 2006 die Auszahlung war.
Dann ist das Zwischendarlehen abgelöst und Sie können über den Bausparvertrag , bzw. das Bausparguthaben frei verfügen. Dann können Sie den Bausparvertrag so modelieren wie Sie möchten.
Das geht aber nicht während der Phase des bestehenden Zwischenkredites. Dann sind im Darlehensvertrag die Rechte aus dem Bausparvertrag abgetreten.
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#4
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AW: TA Darlehen vorzeitig kündigen
Doch Sie können beispielsweise mit einem Forwarddarlehen auf 2016 den Zwischenkredit kündigen.
Doch jetzt - 2014 - können Sie nicht über das Bausparguthaben verfügen.
§489 BGB greift jetzt schon.
Doch die 6 Monatige Kündigungsfrist zählt erst ab dem Zeitpunkt der Vollauszahlung des Zwischenkredites
Die Bausparkasse hat mir die Kündigungsmöglichkeit gemäß §489 BGB bestätigt.
Mir werden nun zwei Varianten angeboten:
1. Das Guthaben wird zum Rückzahlungstermin mit dem Darlehen verrechnet. Zu diesem Zweck wird das Bausparguthaben durch uns gekündigt
2. Mit dem vorhandenen Bausparguthaben wird eine zuteilungsfähige Teilbausparsumme gebildet. (Bitte beachten Sie, dass die Zuteilung der Teilbausparsumme frühestens vier Monate - zum Monatsende - nach Durchführung der Teilung möglich wird). In dieser Höhe wird Ihr Darlehen abgelöst. Das restliche Darlehen kann frei nach Ihren Wünschen abgelöst werden.
Variante 1 verstehe ich folgendermaßen:
Das Bausparguthaben beträgt per heute Betrag X€
Bis zum Rückzahlungstermin 2017 kommen zusätzlich die monatlichen Ansparraten zu X dazu.
Am Rückzahlungstermin zahle ich die Differenz von Darlehen und Bausparguthaben
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#6
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AW: TA Darlehen vorzeitig kündigen
Mit Variante 2 will man Ihnen noch die Gelegenheit geben über das Bauspardarlehen zu verfügen.
Am besten am Beispiel:
EUR 100.000 Bausparsumme
EUR 18.000 Guthaben
Vertrag ist nicht zugeteilt.
Nun wird von der Bausparsumme über EUR 60.000 mit vollem Guthaben EUR 18.000 abgeteilt. Es verbleibt dann eine Bausparsumme über EUR 40.000 mit 0 Guthaben.
Die Bausparsumme über EUR 60.000 hat dann das 30% Mindestsparguthaben und dieser Vertrag könnte dann "zugeteilt" werden. Dann können Sie über das Bauspardarlehen über EUR 42.000 verfügen.
Und damit dann das Vorausdarlehen mit EUR 60.000 ablösen.
So war das gemeint...
1. Das Guthaben wird zum Rückzahlungstermin mit dem Darlehen verrechnet. Zu diesem Zweck wird das Bausparguthaben durch uns gekündigt
2. Mit dem vorhandenen Bausparguthaben wird eine zuteilungsfähige Teilbausparsumme gebildet. (Bitte beachten Sie, dass die Zuteilung der Teilbausparsumme frühestens vier Monate - zum Monatsende - nach Durchführung der Teilung möglich wird). In dieser Höhe wird Ihr Darlehen abgelöst. Das restliche Darlehen kann frei nach Ihren Wünschen abgelöst werden.
Beides kommt der Bausparkasse sehr gelegen. Möglicherweise bringt die Verzinsung des Guthaben mehr Rendite als ein aktuelles Grundschulddarlehen an Zinsen kostet. Wenn dem so ist, dann würde ich zwar das Darlehen nach § 489 kündigen, nicht aber den Bausparvertrag. Bei einer guten Bank bekommst Du ein Grundschulddarlehen mit einem Zins unter 2 % und kannst das hoffentlich gut verzinste Bausparguthaben als zusätzliche Sicherheit einbringen. Den Bausparvertrag lässt du einfach weiterlaufen, notfalls ohne Sparbeiträge. Eine bessere Geldanlage als einen alten Bausparvertrag gibt es heute kaum noch.
Zusätzlich kannst Du die Alternative (Stichwort: Widerrufjoker) von ducnici prüfen.
Hallöle!!
Kann die Aussage der Schwäbisch Hall richtig sein, seit April 2015 akzeptieren Sie keine Sonderzahlungen mehr in den Bausparvertrag (für schnellere Zuteilung...).Habe mit den Zinsen zu tun...Mein Vertrag mit Schwäbisch Hall ist zu ca. 42% angespart. Würde gerne vorzeitig ein paar Tausend einzahlen, dann das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, und das TA-Darlehen ablösen. Zwar gekoppelt an ein TA-Darlehen bis 2017, die Sparda lässt mich ohne Vorfälligkeit raus!! (Kulanz > falsche Widerrufsbelehrung). Kreditsumme 30.000,- Euro. Kann jemand zum geeigneten Vorgehen etwas sagen. Müsste jetzt den Rest aufbringen....Hab bis 30.08.Zeit...
Vielen Dank für Eure Mithilfe, und ich wünsche Euch noch frohes Schwitzen!!!
Gruß
Ron
In diesem Falle, bei zusätzlicher Zahlung an die Bausparkasse, hat man mir telefonisch angekündigt, würden diese die Beträge wieder postwendend zurückschicken und nicht anerkennen.
Ich könnte nur kündigen, Strafzins (ca. 310,00 Euro = vertretbar), aber kein Darlehen dann.