Rücktrittsmöglichkeiten

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  1. Avatar von Galileo
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    Standard Rücktrittsmöglichkeiten

    Hallo Leute,

    da ich hier im Forum angemeldet bin, stelle ich eine Frage für eine gute Bekannte.

    Diese hat im letzten Jahr bei der PrismaLife eine Fondsrente abgeschlossen. Beiträge hat sie gezahlt bis Februar 2014. (insg. 3-4 Monate).
    Dem Abschluss vorraus gegangen sind vom Vermittler inizierte Kündigungen alter Verträge. Die Rückkaufswerte wurden ebenfalls als Sonderzahlungen in den Vertrag gezahlt.
    Mittlerweile ist sie aber ins grübeln gekommen ob das alles so das richtige war. Meine Meinung habe ich Ihr dazu erteilt und wollte die Police mal sehen.
    Aber bisher hat Sie keine gar keine OriginalPolice erhalten!!!????
    Sie hat das der Versicherung mitgeteilt, die riegeln aber ab....
    Letztlich wurde an Sie nur eine Email vom Vermittler WEITER GELEITET in der so sinngemäß drin Stand.
    "Sehr geehrter Herr..... anbei die Vertragsinformation sowie eine Quittung für die Übergabe an den Kunden in Kopie für Sie. Das Original erhalten sie in den kommenden Tagen. Bitte lassen Sie sich die Übergabe quittieren....."
    Deshalb die Frage: reicht die weiter geleitete Email mit der Policenkopie aus oder hat Sie ein recht auf die Originalpolice??? Wie gesagt es geht ihr mittlerweile um einen Rücktritt. Wenn dort also eine chance besteht so würde Sie diese nutzen wollen. Eine Kündigung wäre mit Verlusten behaftet welche Sie ja nun schon durch die inizierte KÜ der alten Verträge hin nehmen mußte...

    Danke im Vorraus

  2. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Rücktrittsmöglichkeiten

    Moin,
    ohne Erhalt des Versicherungscsheines durch den VN (die gute Bekannte) kein Beginn der Widerrufsfrist gemäß VVG.Ohne Beginn kein Ende des selbigen.

  3. Avatar von Galileo
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    Standard AW: Rücktrittsmöglichkeiten

    Gut nun hat Sie eine Email (welche nicht für Sie sondern für den Vermittler) erhalten in denen die Police sowie Begleitschreiben und Quittierung mit hinterlegtem Kopie-Wasserzeichen zu finden war. VVG sagt aus das die Textform genügt, deshalb die Frage sind die Kopien in der Email gültig??? Weil an sich würde es ausreichen wenn der Versicherer ein Original per mail schickt, dann wäre ide Textform gewahrt...
    aber ich glaube dann müßte die Email auch direkt an den Kunden geschickt werden? Oder?

  4. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Rücktrittsmöglichkeiten

    Was denn nun?Hat sie eine E-Mail mit VETRRAGSINFORMATIONEN (→ungleich Versicherungsschein) oder eine E-Mail mit einer Policenkopie erhalten?
    Vielleicht sollte die gute Bekannte erst einmal in diesem Punkt mit sich ins Reine kommen.

  5. Avatar von Galileo
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    Standard AW: Rücktrittsmöglichkeiten

    Die Gute Bekannte ist nun keine Juristin und kein Notar sondern eine einfache Krankenschwester, so das ich denke das eine Verwechslung gewisser Begrifflichkeiten aus dem VVG zu vernachlässigen sind und auch Verzeihbar sind!

    Es handelt sich um Anhänge in denen eine Kopie der Police, Kopie des Kundenanschreibens und eine Kopie des Übergabeprotokolls zu finden waren. Diese Email war zu verstehen als Vorabinformation für den Vermittler, in dem klar hervor ging das er die originalunterlagen per Post bekommt und diese dann der Kundin zu übergeben hat. Das Übergabeprotokoll ist zu unterschreiben.

    Deshalb die Frage reicht die Kopie in der Mail oder muß es die Originalpolice sein um zurück treten zu können?

  6. Avatar von crs
    crs ist offline

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    Standard AW: Rücktrittsmöglichkeiten

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Moin,
    ohne Erhalt des Versicherungscsheines durch den VN (die gute Bekannte) kein Beginn der Widerrufsfrist gemäß VVG.Ohne Beginn kein Ende des selbigen.
    Wobei ohne Erhalt der Police auch rechtlich kein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist, Beweislast liegt allerdings beim VN.

    Ein Ausbleiben der Belehrung über die Widerrufsfrist ergibt ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht.

  7. Avatar von Galileo
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    Standard AW: Rücktrittsmöglichkeiten

    Wobei aber nach VVG die Beweislast des Erhaltes der Police beim VR liegt oder? Ich habe ihr jetzt empfohlen das unterschriebene Übergabeprotokoll anzufordern. Sollte dies nicht geliefert werden können, kann es doch auch nicht sein das der VR auf weitere Beitragszahlungen pocht. Oder?

  8. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: Rücktrittsmöglichkeiten

    Ich würde nicht den Vermittler sondern direkt an Prismalife schreiben und das Übergabeprotokoll anfordern und alle offenen Fragen mit unter auch in einen Brief einbauen der an den Vorstand per Einschreiben gerichtet ist.

  9. Avatar von Galileo
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    Standard AW: Rücktrittsmöglichkeiten

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Ich würde nicht den Vermittler sondern direkt an Prismalife schreiben und das Übergabeprotokoll anfordern und alle offenen Fragen mit unter auch in einen Brief einbauen der an den Vorstand per Einschreiben gerichtet ist.
    ja genauso habe ich das jetzt auch empfohlen.

    Danke Gruß

  10. Avatar von Galileo
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    Standard AW: Rücktrittsmöglichkeiten

    Zitat Zitat von Galileo
    Hallo Leute,

    da ich hier im Forum angemeldet bin, stelle ich eine Frage für eine gute Bekannte.

    Diese hat im letzten Jahr bei der PrismaLife eine Fondsrente abgeschlossen. Beiträge hat sie gezahlt bis Februar 2014. (insg. 3-4 Monate).
    Dem Abschluss vorraus gegangen sind vom Vermittler inizierte Kündigungen alter Verträge. Die Rückkaufswerte wurden ebenfalls als Sonderzahlungen in den Vertrag gezahlt.
    Mittlerweile ist sie aber ins grübeln gekommen ob das alles so das richtige war. Meine Meinung habe ich Ihr dazu erteilt und wollte die Police mal sehen.
    Aber bisher hat Sie keine gar keine OriginalPolice erhalten!!!????
    Sie hat das der Versicherung mitgeteilt, die riegeln aber ab....
    Letztlich wurde an Sie nur eine Email vom Vermittler WEITER GELEITET in der so sinngemäß drin Stand.
    "Sehr geehrter Herr..... anbei die Vertragsinformation sowie eine Quittung für die Übergabe an den Kunden in Kopie für Sie. Das Original erhalten sie in den kommenden Tagen. Bitte lassen Sie sich die Übergabe quittieren....."
    Deshalb die Frage: reicht die weiter geleitete Email mit der Policenkopie aus oder hat Sie ein recht auf die Originalpolice??? Wie gesagt es geht ihr mittlerweile um einen Rücktritt. Wenn dort also eine chance besteht so würde Sie diese nutzen wollen. Eine Kündigung wäre mit Verlusten behaftet welche Sie ja nun schon durch die inizierte KÜ der alten Verträge hin nehmen mußte...

    Danke im Vorraus
    Hallo Leute,

    die oben geschilderte Sache ist noch nicht vorbei...
    Ich bräuchte mal eine Einschätzung von Euch, da selbst der Anwalt sich nicht so recht ran traut...
    Wie gesagt ist die Police definitiv nie bei ihr angekommen. PrismaLife jedoch riegelt ab und geht auf die Bitte die unterzeichnetet Quittierung zu zusenden nicht ein. Der Anwalt ist der Meinung das wenn vereinbart war das die Police dem Vermittler geschickt wird und er diese weiter geben muß, die eigentliche Versicherungsgesellschaft außen vor ist. Wobei im VVG ja eindeutig geregelt steht das die Beweispflicht des Zugangs beim Versicherer liegt....

    Ich weiß nicht mehr was ich ihr raten soll. Mittlerweile wissen wir das ein Verlust von etwa 700€ bei Kündigung entsteht. Darüber hinaus hat Sie ja schon durch Kündigung der Altverträge enormen Verlust eingefahren, so das es absolut inakzeptabel ist diese 700€ ebenfalls zu schlucken. Zu mal die Police nicht zugestellt wurde.

    Also noch mal auf den Punkt gebracht: Ist Versicherer raus wenn der Vermittler als Zusteller der Police benannt wird?

    Danke Galileo

  11. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

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    Standard AW: Rücktrittsmöglichkeiten

    Ich bin kein Jurist, daher kann ich nur eine Vermutung äußern.

    Meines Erachtens steht der Versicherer in der Haftung, wenn er eben diesen Nachweis nicht erbringen kann. Hat er den Nachweis, dass die Police dem Vermittler zugestellt wurde, dann müsste der Vermittler in der Haftung sein. Eine andere Regelung könnte ich mir mit logischem Denken auch nicht herbei führen...